Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0351Ausgegeben am 20.03.2013

Eing. Dat. 20.03.2013

 

 

 

 

 

Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. 633

-Wohngebiet östlich Siemensstraße-

Antrag CDU vom 20.03.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.  Der Einleitungsbeschluss vom 03.09.2009 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 633 „Wohngebiet östlich der Siemensstraße“ (I (A) 467) wird aufgehoben;

2.  Der Billigungsbeschluss vom 05.11.2009 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 633 (I (A) 513) wird aufgehoben.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat die im Tenor genannten Beschlüsse –gegen die Stimmen der nunmehr antragstellenden Fraktion- gefasst, um mitten in einem Gewerbegebiet ein Wohngebiet mit 70 Reihenhäusern zu schaffen.

 

Die frühzeitig geäußerten Bedenken der antragstellenden Fraktion fanden bei der Beschlussfassung und in deren Vorfeld keine Berücksichtigung.

Sie hatte unter anderem auf mögliche Unvereinbarkeiten mit der „Seveso II-Richtlinie“ hingewiesen, auf die Lärmemissionen der in der Nähe vorbeiführenden Bahnlinie sowie der bereits dort befindlichen Gewerbebetriebe.

 

Diese Bedenken wurden von Magistrat und der ihn tragenden Koalition schlecht geredet und vom Tisch gewischt.

Leider haben sie sich zwischenzeitlich bewahrheitet, so dass der Magistrat von der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Abstand nehmen musste.

 

Auch der Fakt, dass ohne tragfähige Erklärung durch den Magistrat oder die Koalitionsfraktionen wertvolles und in Offenbach knappes Gewerbegebiet plötzlich in Wohngebiet umgewandelt werden sollte, erschloss sich der antragstellenden Fraktion nicht. Dies gilt umso mehr, als dass die Rechtsprechung dazu neigt, bereits vorhandenem Gewerbe wegen zukünftiger benachbarter Wohnnutzung weitere Auflagen zu Emissionen pp. zu erteilen – was in aller Regel in einer Vertreibung der Gewerbebetriebe endet.

 

Zur Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit in diesem wertvollen Gewerbegebiet verlangt daher die antragstellende Fraktion die Aufhebung der genannten Beschlüsse. Dies gilt umso mehr, als dass sich, auch durch den bedauerlichen Wegzug von Mercedes-Benz, für diesen Bereich beste Zukunftschancen ergeben.