Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0355Ausgegeben am 18.04.2013

Eing. Dat. 17.04.2013

 

 

 

 

 

Kommunales Programm für passiven Lärmschutz aus Mitteln des Regionalfonds

Antrag FDP vom 17.04.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Zur Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an Offenbacher Wohnungen legt die Stadt Offenbach ein eigenes Lärmschutzprogramm auf, das aus den der Stadt zustehenden Mitteln des Regionalfonds finanziert wird.

2.    Die Stadtverordnetenversammlung fordert vom Land Hessen zudem eine deutliche Aufstockung des Regionalfonds. Alle Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Um die Fluglärmbelastung der Offenbacher Bevölkerung zu reduzieren, ist der aktive Lärmschutz – also die Vermeidung und Reduzierung des Lärms über unseren Dächern – die wichtigste Aufgabe. Der passive Lärmschutz – also die bessere Schalldämmung von Gebäuden durch bauliche Maßnahmen – kann nur als Ergänzung angesehen werden. Dennoch kommt auch ihm große Bedeutung zu. Denn auch wenn es gelingt, weitere Betriebsbeschränkungen - beispielsweise ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr - und Verkehrsentlastung auf den Flugrouten über Offenbach durchzusetzen, bleibt das Problem, dass in den Betriebszeiten hohe Einzelpegel in die Wohnungen eindringen. Eine wesentliche Senkung des Einzelschallpegels  durch „leisere“ Flugzeuge und lärmschonendere An- und Abflugverfahren erscheint nur längerfristig erreichbar. Für den zeitnahen Schutz der Innenräume ist also auch gute Schalldämmung unbedingt notwendig.

 

Das Fluglärmschutzgesetz  sieht eine Kostenerstattung bzw. einen  Zuschuss zur Dämmung von Wohnungen lediglich in einem Teil des sogenannten „Lärmschutzbereiches“ vor, nämlich  der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone (für Schlafräume). In diese Zonen fallen in Offenbach die südlichen Stadtteile unter der „alten“ Einflugschneise: Tempelsee, Lauterborn, Rosenhöhe, Buchrain und Buchhügel sowie der größte Teil von Bieber. Der übrige Teil des Lärmschutzbereiches gehört zur Tagschutzzone 2. Hier wird passiver Lärmschutz zwar als notwendig angesehen und für Neubauten auch vorgeschrieben, doch sieht das Gesetz keinen Erstattungsanspruch vor. In Offenbach gehören hierzu vor allem die Stadtteile unter der neuen Anfluggrundlinie. Gerade hier gibt es aber etliche Wohnungen mit einem unzureichenden Standard der Schalldämmung.

 

Der seit Jahresbeginn abrufbare „Regionalfonds“ stellt für das gesamte Rhein-Main-Gebiet lediglich 95 Millionen Euro Barmittel zur Verfügung, um die großen Defizite des Fluglärmschutzgesetzes etwas auszugleichen und die finanzielle Förderung des passiven Lärmschutzes auszuweiten. Ein ergänzender Individualanspruch ergibt sich daraus nur für einige wenige Haushalte in Offenbach. Darüber hinaus erhält die Stadt Offenbach aus diesen Barmitteln  8,9 Millionen Euro, die sie auch für ein eigenes, kommunales Lärmschutzprogramm verwenden und an die Bürger weitergeben kann. Pro Wohneinheit dürfen allerdings maximal 4.350 Euro bezuschusst werden, so dass mit diesen Mitteln Maßnahmen an mindestens 2.000 Wohnungen gefördert werden könnten.

 

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sollte bei der Förderung des passiven Schallschutzes dem Schutz der Wohnungen oberste Priorität eingeräumt werden, da sich die meisten Menschen hier am häufigsten aufhalten und auch hier schlafen, wobei  die große Bedeutung gut gedämmter Schlafräume  – ganz besonders für Kinder, aber auch für Berufstätige mit anderen  Rhythmen  – auch bei einem erweiterten Nachtflugverbot bestehen bleibt. Die antragstellende Fraktion schlägt außerdem vor, einen Kriterienkatalog für die Anspruchsberechtigung zu erarbeiten, der die bezuschussbaren Maßnahmen und ein vorläufiges Anspruchsgebiet definiert, wobei Doppelförderungen zunächst ausgeschlossen sein sollten. Auch könnten Kontingente gebildet werden, um z.B. den Anteil der Wohnungsbaugesellschaften an der Förderung  gemäß ihrem Wohnungsanteil  in dem betreffenden Gebiet auszurichten.

 

Politisch sollte die Stadt Offenbach gemeinsam mit den anderen betroffenen Kommunen massiv darauf hinwirken, dass der viel zu gering ausgestattete Regionalfonds erheblich aufgestockt wird, um  eine angemessene Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes vor Ort zu ermöglichen.