Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0357Ausgegeben am 18.04.2013

Eing. Dat. 18.04.2013

 

 

 

 

 

Verwendung energiesparender Leuchten bei Erneuerungen der Straßenbeleuchtung

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 133/13 (Dez. I, Amt 60) vom 17.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Drucksache I (A) Nr. 319 vom 18.06.1998 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst.

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt beim Austausch und bei der Erneuerung von Leuchten der öffentlichen Straßenbeleuchtung vorrangig energieeffiziente Leuchten und Leuchtentechnik nach dem derzeitigen Stand der Technik und der Klimaschutztechnologien zu verwenden.

 

3.       Bei der Verwendung energieeffizienter Leuchten und Leuchttechnik für die öffentliche Straßenbeleuchtung sind folgende Maßgaben für das gesamte Stadtgebiet einzuhalten:

 

-     Bei der gesamten öffentlichen Straßenbeleuchtung sollen keine Quecksilberdampfleuchten (HQL) mehr eingesetzt werden. Bestehende Leuchtstrecken werden sukzessive auf energieeffizientere Leuchttechnik, wie beispielsweise Lumineszenz-Dioden Beleuchtung (LED), umgerüstet.

 

-     Am Siedlungsrand, in Waldnähe, am Waldrand, an durch Wald führenden Straßen, entlang des Maines und in der Nähe von Grünzonen ist soweit möglich eine besonders insektenschonende Lichttechnik, z.B. durch zielgerichtete Lenkung des Lichtes (weniger Streulicht), zu verwenden.

 

-     Die bestehenden Leuchtdichten werden nicht erhöht, sondern auf die entsprechende Mindestvorgaben der jeweils gültigen DIN-Norm beschränkt, sofern funktionale, sicherheitstechnische und/oder gestalterische Aspekte dem nicht entgegen stehen. Die Werte sollen durch Verwendung energieeffizienterer Leuchttechnik und der Verbesserung des Albedoeffektes erreicht werden.

 

-     Im Innenstadtbereich werden beim Austausch und bei der Erneuerung von Straßenlampen die Ziele und Vorgaben des Grundsatzbeschlusses  über den Lichtmasterplan der Offenbacher Innenstadt, vorbehaltlich das dieser in der heutigen Sitzung beschlossen wird, mit verfolgt.

 

4.       Die erforderlichen Mittel sind jährlich  bei den Produktkonten 12010100.6165001060, 12020100.6165001060, 12030100.6165001060, 12040100.6165001060 und 13010100.6165001060, „Unterhaltung und Ersatz Beleuchtung (12010102, 12020102, 12030102, 12040102, 13010101)“ zu veranschlagen.

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 18.06.1998, Drucksache I (A) 319 „Verwen-dung energiesparender Lampen bei Erneuerungen der Straßenbeleuchtung“ wurde der Magistrat beauftragt, dass - soweit technisch möglich - beim Austausch und bei der Erneuerung von Straßenleuchten vorrangig energiesparende Lampen (Natriumdampfhochdruckleuchten, Natriumdampfniederdruckleuchten, Kompakt-leuchtstoffleuchten) zu verwenden sind.

 

Seit dem erfolgt die fortlaufende Leuchtenumrüstung der Offenbacher Stadtteile im Zuge der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampf-Hochdrucktechnik (HQL) auf Natriumdampf-Hochdrucktechnik (NAV). Die kontinuierliche Umrüstung von HQL auf NAV im Rahmen der Unterhaltung soll 2018 abgeschlossen sein. Das Zeitfenster erfolgt im Hinblick auf ein EU weites Verbot des Handels mit HQL Lampen ab 2015 und einer Betriebsdauer der selbigen von ca. 4 Jahren.

 

Neben der NAV-Technik, werden bei der Straßenbeleuchtung zunehmend LED-Lichtlösungen eingesetzt. Diese sind lichttechnisch effizienter als die bisher eingesetzte HQL- oder NAV-Technik. Darüber hinaus ist durch die LED-Technik ein breiteres Leuchtenmanagement (z.B. bessere Lichtlenkung und Dimmbarkeit) möglich und sie leistet in der Nähe von Grünzonen und Gewässern einen weiteren Beitrag zum Artenschutz aufgrund der geringeren Auswirkung, wie z.B. Lockwirkungen für Insekten. Es zeichnet sich ab, dass die LED-Beleuchtungstechnik in den nächsten Jahren die dominierende Leuchtengeneration stellt.  Darüber hinaus werden Halogenmetalldampfleuchten (HCI) bei besonderen Anforderungen zur Farbwiedergabe eingesetzt.

 

Unter Beachtung der technischen Weiterentwicklung sind die Zielvorgaben bei der Straßenbeleuchtung fortzuschreiben. Ziel des Stadtverordnetenbeschlusses von 1998 war die Senkung des Stromverbrauches und der Stromkosten. Im Hinblick auf steigende Energiepreise ist dieses Ziel weiter zu verfolgen. Darüber hinaus sind Technologien in der Straßenbeleuchtung einzusetzen, die zum Klimaschutz beitragen. Neben dem Ziel der Senkung des Jahresstromverbrauches wird somit die Senkung des CO2 Ausstoßes durch Verwendung zeitgemäßer Beleuchtungstechnik vorgegeben.

 

Bei der Beurteilung der Leuchtdichte soll zukünftig der Albedo Effekt mit einfließen. Der Albedo Effekt beurteilt die Rückstrahlung von nicht selbst leuchtenden Oberflächen. So kann durch eine andere Material- und/oder Farbzusammensetzung des Straßenbelags oder der Gehwegoberfläche ein höherer Albedo Effekt erzielt werden und dadurch die Erzielung der notwendigen Leuchtdichte durch einen geringeren Energieeinsatz positiv beeinflusst werden.

 

Dabei ist aber immer zwischen den funktionalen, sicherheitstechnischen und gestalterischen Belangen abzuwägen.

 

Die Verfolgung eines geringeren Energieeinsatzes erfolgt unter Beachtung der jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien betreffend die öffentliche Straßenbeleuchtung. Durch die Möglichkeit eines umfassenden Lichtmanagement können darüber hinaus Beleuchtungen effizienter eingesetzt werden.

 

Durch den Einsatz von Klimaschutztechnologien bei der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Rahmen des Austausches und der Erneuerung von Straßenleuchten leistet Offenbach auf einfache und effektive Weise nicht nur einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz, sondern reduziert die Folgekosten durch Einsparungen beim Stromverbrauch sowie durch Verringerung der Unterhaltungs- kosten. Dem gegenüber stehen zurzeit noch die Beschaffungskosten. Auf Grund der fortschreitenden Entwicklung bei den Beleuchtungstechnologien und der ständig steigenden Nachfrage ist mit einer laufenden Reduzierung der Amortisierungszeiten zu rechnen.