Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0374Ausgegeben am 15.05.2013

Eing. Dat. 25.04.2013

 

 

 

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der GBO Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH Offenbach a.M.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 157/13 (Dez. I, Amt 20) vom 24.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der GBO Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH Offenbach a.M. mit einem Betrag von 8.123.200,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.

 

 

Begründung:

 

Die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach a.M. plant in 2013 ein

3. Energetisches Sanierungspaket für 16 Liegenschaften in Offenbach am Main durchzuführen.

 

Diese Maßnahme soll in Höhe von insgesamt € 8.123.200,00 durch Kredite bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen finanziert werden. Die WI-Bank hat hierfür bei der KFW Bankengruppe zinsgünstige Mittel in Höhe von 7.407.400,00 € aus den Förderprogrammen für energetisches Sanieren beantragt. Die Restmittel in Höhe von 715.800,00 € sollen von der WI-Bank direkt mittels Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Die KfW Bankengruppe sieht hierbei zwingend die Absicherung der Kredite durch eine 100%-ige Ausfallbürgschaft der Kommune vor.

 

Die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach a.M. erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, einen Teil des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von

0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.