Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0375Ausgegeben am 15.05.2013

Eing. Dat. 25.04.2013

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Blumenstraße 98, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 161/13 (Dez. I, Amt 80) vom 24.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 146/45 = 398 m² und Nr. 146/47 = 18 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 151.840,00 EUR (365,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Die Grundstücke (Stammgrundstück und Garagenparzelle) Blumenstraße 98 sind

derzeit im Erbbaurecht an die in der Anlage genannte Käuferin vergeben. Diese hat nunmehr Interesse am Erwerb ihrer Erbbaugrundstücke.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2079. Der

aktuelle Erbbauzins beträgt 7,38 EUR/m² = 3.070,08 EUR/Jahr. Der vereinbarte

Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung. Hierbei wurde der

erschließungsbeitragspflichtige Wert zu Grunde gelegt, da die Erbbauberechtigte die Erschließungskosten zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen hat.

 

 

Die Kaufinteressentin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage