Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0377Ausgegeben am 21.05.2013

Eing. Dat. 13.05.2013

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, Julie-Heraeus-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 367

Antrag Magistratsvorlage Nr. 173/13 (Dez. I, Amt 80) vom 08.05.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 367 = 241 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Kaufpreis beträgt 43.380,00 EUR (180,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungs-vormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

Des Weiteren werden die zukünftig entstehenden Erschließungskosten und Kanalbeiträge ebenfalls von der Erwerberin übernommen.

5.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 48.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2013 bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), zur Verfügung.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das bezeichnete Grundstück liegt als Bauerwartungsland im künftigen Neubaugebiet „Bieber-Nord“. Der Eigentümer hat es nun der Stadt Offenbach zum Kauf angeboten, da er nicht in Offenbach ansässig sei und sich aus persönlichen Gründen nicht mit der anstehenden Erschließung und den hieraus resultierenden Kosten belasten möchte.

 

Der Erwerb des Grundstücks erhöht den Anteil des städtischen Grundbesitzes im Neubaugebiet „Bieber-Nord“ und bietet nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen die Möglichkeit einer zeitnahen Vermarktung zur zügigen Entwicklung dieses Baugebietes.

 

Der mit dem Eigentümer verhandelte Kaufpreis beläuft sich auf rd. 3/4 des aktuellen Bodenrichtwertes und stellt für die Stadt Offenbach eine äußerst preisgünstige Erwerbsmöglichkeit im zukünftigen Baugebiet dar.

 

Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Plan