Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0382Ausgegeben am 23.05.2013

Eing. Dat. 23.05.2013

 

 

 

 

 

Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2014 bis 31.12.2018

hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 182/13 (Dez. I, Amt 10) vom 22.05.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.        Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die im beiliegenden

            Verzeichnis aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und

            Schöffen aufgenommen.

 

            Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der

            anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der

            Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung

            erforderlich (§ 36 Abs. 1 S 2 GVG).

 

2.         3 Vertrauenspersonen und 2 Ersatzmitglieder werden als Beisitzerinnen oder

            Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt.

 

            Für die Wahl der Vertrauenspersonen gilt ein Quorum von zwei Drittel der

            anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen

            Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG).

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen ist eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.

 

Die in der Liste aufgeführten Personen wurden von den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien,          der Jüdischen Gemeinde, der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche, der Gewerkschaften (Ver.di, DGB), der IHK sowie dem Diakoniezentrum Offenbach vorgeschlagen.

 

Teilweise haben sich auch Bürgerinnen und Bürger direkt um die Aufnahme in die Schöffenliste beworben.

Zu 2.:

 

Weiterhin tritt gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz beim Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste erhobenen Einsprüche zu entscheiden und die für die nächsten fünf Geschäftsjahre       (01.01.2014 – 31.12.2018) erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen auszuwählen hat. Dem Ausschuss gehören ein Amtsrichter als Vorsitzender, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer an.

 

Da der Amtsgerichtsbezirk Offenbach a. M. auch einen Teil des Kreises Offenbach umfasst, werden lediglich 3 Vertrauenspersonen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach a. M. gewählt.

Anlage