Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0383Ausgegeben am 23.05.2013

Eing. Dat. 23.05.2013

 

 

 

 

 

Städtebauliches Konzept zum Stadthof

hier: Beschluss als Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 184/13 (Dez. I, Amt 60) vom 22.05.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Das städtebauliche Konzept zum Stadthof (Anlage) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Die Umsetzung soll durch die Aufstellung von Bebauungsplänen – zunächst für die Bereiche A und B (Bebauungsplan Nr. 639 „Platz der Deutschen Einheit / Stadthof / Frankfurter Straße“) – erfolgen.

 

Zudem wird der Magistrat beauftragt, auf die Eigentümer zuzugehen, um die Ergebnisse zu präsentieren und die Umsetzungsmöglichkeiten zu erörtern.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 18.08.2011 (2011-16/DS-I(A)0055) zusammen mit der Ergänzung des Grundsatzbeschlusses „Aktive Innenstadt Offenbach – Wettbewerb Umgestaltung Stadthof – Aufgabenstellung für die zweite Stufe“ beschlossen, dass für die Platzrandbebauung ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten ist mit dem Ziel, die Ergebnisse in einem Bebauungsplan zu sichern.

 

Das vorliegende städtebauliche Konzept zum Stadthof zeigt die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Platzrandbebauung des Stadthofs in Varianten auf. Allgemeine Zielsetzung ist die städtebauliche Ordnung dieser bedeutenden innerstädtischen Situation mit den verschiedenen kerngebietstypischen Handels- und Dienstleistungsnutzungen sowie das Aufzeigen von innerstädtischen Wohnraumpotentialen in diesen Bereichen zur Belebung des Platzes und der Innenstadt im Allgemeinen.

 

Das städtebauliche Konzept zum Stadthof sowie dessen Umsetzungsmöglichkeiten soll auch gezielt den Eigentümer/Innen der betroffenen Liegenschaften vorgestellt und mit diesen erörtert werden, um über die städtischen Zielvorstellungen für den Bereich zu informieren, Entwicklungsprozesse zu initieren und Bauvorhaben frühmöglichst begleiten zu können.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt das städtebauliche Konzept zum Stadthof in Originalgröße und –farbe zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1)    Übersichtsplan, Geltungsbereich städtebauliches Konzept

2)    Übersichtsplan, Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 639

3)    Städtebauliches Konzept (unmaßstäbliche Verkleinerungen)

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro