Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0385Ausgegeben am 23.05.2013

Eing. Dat. 23.05.2013

 

 

 

 

 

Ordnungsmaßnahmen (Abbruch- und Umbaumaßnahmen) Vasi + Fiore, Bieberer Str. 58 + 60, 63065 Offenbach am Main im Rahmen HEGISS

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 186/13 (Dez. I, Ämter 60 und 80) vom 22.05.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Umsetzung der Ordnungsmaßnahmen (Abbruch- und Umbaumaßnahmen) Vasi + Fiore, Bieberer Str. 58 + 60, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 220.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Restübertragung aus dem Haushaltsrest bei der Investitionsnummer 0901060900601203, Produktkonto 09010600.0951000060 „Umsetzung HEGISS (09.01.06)“, PN 2032 bereitgestellt.

 

3.       Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

4.       Als Entschädigung u.a. für die abzubrechenden Baulichkeiten auf dem Grundstück Bieberer Straße 58 erhalten die Eigentümer eine Zahlung i.H.v. 46.360,00 EUR. Der Betrag steht - vorbehaltlich der Restübertragung für das Haushaltsjahr 2012 - bei der Investitionsnummer 1001020500801201, dem Produktkonto 10010200.0500000180 „Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten“, zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 620 (Offenbach östliche Innenstadt – Mathildenplatz/Gerberstraße) ist die im beiliegenden Plan gekennzeichnete Fläche als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fußweg“ festgesetzt. Der Fußweg dient der Erschließung der gemäß Festsetzung im selben Bebauungsplan noch herzustellenden öffentlichen Grünfläche.

 

Für die Einrichtung des Fußwegs war der Ankauf der entsprechenden Teilflächen der privaten Grundstücke Bieberer Straße 58 + 60 erforderlich. Durch Beschluss vom 14.03.2013, Magistratsvorlage Nr. 082/13 (Dez I, Amt 80), DS-I(A)0333 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Grunderwerb der Flächen zugestimmt. Um die Gesamtmaßnahme und die Bereitstellung der zeitlich befristeten Fördermittel nicht zu gefährden, wurde in weiteren Verhandlungen mit den Eigentümern und deren Rechtsanwalt und aufgrund überarbeiteter Wertermittlungen die Zahlung der genannten Entschädigung vereinbart.

 

1          Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Auf dem Grundstück befindet sich eine 1931 errichtete eingeschossige ehemalige Autowerkstatt in Massivbauweise sowie eine seitlich offene Fahrzeugüberdachung von 1968 (Stahlkonstruktion).

 

2          Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Gegenstand dieser Maßnahme ist die Vorbereitung des aus den angekauften Teilflächen entstandenen 5,50 m breiten Grundstücks für die spätere Gestaltung als öffentlicher Fußweg. Die endgültige  Gestaltung des Wegs und der öffentlichen Grünfläche im Blockinnenraum wird Gegenstand einer separaten Vorlage sein.

 

Geplant sind: Gebäudeabbruch, Entsiegelung und Bodenaushub, sowie Auffüllung, Stellen eines Zauns entlang der Grundstücksgrenzen und teilweise Begrünung.

 

3          Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Variantenbildung

Für die Herstellung des öffentlichen Fußwegs ist es erforderlich, die vorhandenen Bauwerke und Befestigungen der Geländeoberfläche vollständig zu beseitigen. Varianten wurden nicht gebildet.

 

4          Beschreibung der Maßnahme

Beide eingeschossigen, nicht unterkellerten Kleinbauten werden einschließlich der Fundamente und Bodenplatten abgebrochen und entsorgt. An den verbleibenden Gebäuden der Nachbarschaft sind nach dem Abbruch der Anbauten Anpassungsarbeiten unter anderem an Dachrand, Entwässerung und Balkon vorzunehmen. Die nach dem Abbruch freistehende Giebelfläche des Hauses Nr. 58 wird verputzt und gestrichen.

 

Eine weiterhin vom Grundstücksverkäufer benötigte Elektrounterverteilung für einen Starkstromanschluss wird an eine andere Stelle auf seinem Grundstück verlegt.

 

Insgesamt ist das für die Durchwegung ausparzellierte Grundstück 5,50 m breit.

Als vorbereitende Maßnahme für die spätere Herstellung des Fußwegs wird bereits die Schottertragschicht hergestellt. An den Grundstücksgrenzen wird ein ca. 1,80 m hoher Zaun aus pulverbeschichtetem Stahlgitter gestellt, welcher auch nach der abschließenden Gestaltung der Zuwegung verbleibt. Entlang des Zauns wird mit einer Buchenhecke begrünt. Um unbefugten Zutritt zu verhindern solange bis die öffentliche Spiel-/Freifläche hergestellt ist, wird das Grundstück zunächst mit einem Tor zur Bieberer Straße hin versehen.

 

5          Klimaschutz und Energieeffizienz

Das bislang vollständig durch Bebauung und Hofbeläge versiegelte Grundstück wird entsiegelt. Im Übrigen sind die Belange des Klimaschutzes nicht berührt.

 

 

6          Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Es werden keine Gewässer gefährdenden Maßnahmen durchgeführt.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden Schadstoffuntersuchungen durchgeführt und ein Entsorgungskonzept erstellt. Es wurden teilweise schwach schadstoffhaltige Materialien vorgefunden. Baubegleitend werden Materialuntersuchungen durchgeführt und alle beim Abbruch und Aushub anfallenden Materialien sach- und fachgerecht entsorgt.

 

Das Grundstück ist vollständig überbaut bzw. versiegelt und wird im Rahmen der Maßnahme entsiegelt. Es befindet sich keine Vegetation auf dem Grundstück. Schutzmaßnahmen für Gehölze sowie Ersatzpflanzungen sind somit nicht erforderlich. Es befinden sich keine Nistplätze in den abzubrechenden Gebäuden.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Die Maßnahme ist aus naturschutzfachlicher Sicht unbedenklich. Artenschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen.

 

Statt der reinen Hainbuchenhecke beiderseits des Fußwegs sollte eine gemischte Hecke aus standortgerechten einheimischen, schnittverträglichen  Arten gepflanzt werden. Zu empfehlen sind als zusätzliche Arten z.B.  Liguster (Ligustrum vulgare o. L. ovalifolium), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) und Roter Hartriegel (Cornus sangiunea).

 

Begründung:

Die Durchmischung der Arten bewirkt nicht nur einen ganzjährig unterschiedlichen Blüh-, Frucht- und Begrünungseffekt aus gestalterischer Sicht, sondern trägt zur Erhöhung der Artenvielfalt bei (Stichwort: Biodiversität).  Darüber hinaus empfehlen wir die stellenweise Eingrünung des Stahlgitterzaunes mit Kletterpflanzen.

 

Untere Wasserbehörde

Gegen die vorgelegte Magistratsvorlage bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

Altlasten / Bodenschutz

Gegen die vorgelegte Magistratsvorlage bestehen aus Sicht des Bereichs Bodenschutz / Altlasten keine Bedenken.

 

Immissionsschutz

Gegen die vorgelegte Magistratsvorlage bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken unter der Voraussetzung, dass das Abbruch- und Entsorgungskonzept der CDM Smith vom 13.03.2013, Projekt 96468, mit der zuständigen Behörde (RP Darmstadt) abgestimmt wird.

 

Klimaschutz / Energie

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

8       Terminplanung

Geplanter Baubeginn                                                        August 2013

Voraussichtliche Fertigstellung                                        September 2013

 

7          Erläuterung zur Kostenberechnung

7.1      Kostenermittlung

Die Kosten für das Projekt wurden auf Grund aktueller Baukosten ermittelt. Ein Index für künftige Preisentwicklungen wurde nicht berücksichtigt, da die Maßnahme unmittelbar umgesetzt werden soll.

 

7.2      Fördermöglichkeiten

Das Projekt soll aus Mitteln des Städtebau-Förderprogramms HEGISS finanziert werden. Das Kalenderjahr 2013 ist das letzte Förderjahr dieses Programms und der Verwendungsnachweis ist bis spätestens Oktober 2013 bei dem Fördergeber einzureichen. Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll daher sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 220.000,00 € abschließt.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte