Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0386Ausgegeben am 23.05.2013

Eing. Dat. 23.05.2013

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Hafenplatz, 63065 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 187/13 (Dez. I, Amt 80) vom 22.05.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 4 Nr. 1/2 = 1.129 m², Nr. 1/7 = 5.077 m² und Nr. 502/3 = 2.645 m² Teilflächen in der Größe von a) ca. 3.815 m² und b) ca. 2.468 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 2.020.940,00 EUR. Hierbei sind die von der Käuferin zu übernehmenden Abbruchkosten für das Bestandsgebäude des Rudervereins berücksichtigt.

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Freimachung durch den Ruderverein Hellas zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb­steuer werden von der Käuferin getragen. Die Vermessungskosten gehen zu Lasten der Stadt.

5.     Auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts für die Stadt Offenbach am Main wird verzichtet.

 

Begründung:

 

Für die weitere Entwicklung des Hafengebietes sollen in Abstimmung der beteiligten Ämter sowie der Erwerberin die im Lageplan mit a) und b) gekennzeichneten Flächen veräußert werden. Bei den restlichen Teilflächen der genannten Grundstücke handelt es sich um künftige Erschließungsflächen, die im Eigentum der Stadt verbleiben.

 

Die Erwerberin ist aufgrund der damaligen Umlegung bereits Eigentümerin der westlich bzw. südlich angrenzenden Grundstücke (Nr. 545 u.a.). Aufgrund dessen sollen die Flächen nicht direkt an einen Investor sondern erst an die Erwerberin veräußert werden, um dann eine einheitliche Vermarktung für das ganze Hafengebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Eintragung eines  Vorkaufsrechts für die Stadt verzichtet, da die angrenzenden Flächen ebenfalls nicht belastet sind.

 

Seitens der Erwerberin finden derzeit vielversprechende Verhandlungen hinsichtlich der Vermarktung für eine Gewerbeansiedlung statt, die für Offenbach 220 neue Arbeits­plätze bringen würde.

 

Der Kaufpreis entspricht der Wertermittlung des Vermessungsamtes für unerschlossene Flächen. Die entstehenden Abbruchkosten für die Baulichkeiten, die sich teilweise auf der im Eigentum der Stadt verbleibenden Flächen befinden, sind hierbei berücksichtigt. Die Erwerberin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan