Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0389Ausgegeben am 23.05.2013

Eing. Dat. 23.05.2013

 

 

 

 

Einführung eines Erwerbslosenbeauftragten

Antrag DIE LINKE. vom 23.05.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach richtet das Amt eines Erwerbslosenbeauftragten ein. Aufgabe des oder der Erwerbslosenbeauftragten ist es, Beschwerden von Erwerbslosen, von Mitarbeitern der MainArbeit oder von Personen aus dem Kreis der von der MainArbeit beauftragten Maßnahmenträger nachzugehen.

 

Der oder die Beauftragte arbeitet unabhängig und kann auf Eigeninitiative tätig werden. Der Erwerbslosenbeauftragte hat das Recht, ohne Anmeldung die MainArbeit oder Einrichtungen der von ihr beauftragten Maßnahmenträger zu besuchen und Auskunft sowie Akteneinsicht zu verlangen.

Der Erwerbslosenbeauftragte berichtet regelmäßig vierteljährlich der Stadtverordnetenversammlung über seine Arbeit. Seine Berichte sind in schriftlicher Form zu verfassen und zu veröffentlichen. Dabei sind die Regeln des Datenschutzes zu beachten.

 

 

Begründung:

 

Die vom Magistrat Offenbachs im Jahr 2009 geschaffene ehrenamtliche Position des Ombudsmannes hat nicht helfen können, die Arbeit der MainArbeit so zu beeinflussen, dass die Beschwerden ihrer Kunden in zufriedenstellendem Maße zurückgehen. Zudem sind seine Kompetenzen eng begrenzt.

Als Optionskommune hat die Stadt Offenbach die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen der MainArbeit und ihren Kunden mit zu gestalten und die Situation der Betroffenen zu verbessern. Aktuell müssen viele Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, die durch den Einsatz eines Erwerbslosenbeauftragten oft schon im Vorfeld gelöst werden könnten. Damit würden nicht nur die Gerichte entlastet sondern auch die Verfahren beschleunigt. Die Stadtverordneten würden von dem Erwerbslosenbeauftragten und damit von neutraler Seite zuverlässig über die Vorgänge in ihrem Eigenbetrieb informiert.

Nachrichtlich:
Dieser Antrag wurde von der antragstellenden Fraktion in der Sitzung des Sozialausschusses am 29.05.2013 zurückgezogen.