Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0410Ausgegeben am 19.08.2013

Eing. Dat. 04.07.2013

 

 

 

Offenbacher „Stadtkonzern“

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH

-  Abgabe einer Rangrücktrittserklärung der SOH GmbH gegenüber der SBB

   GmbH in Höhe von bis zu 5,8 Mio. Euro

Antrag Magistratsvorlage Nr. 246/13 (Dez. I, Amt 20) vom 03.07.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Geschäftsführung der SOH GmbH wird ermächtigt, hinsichtlich des seitens der SOH GmbH mit Vereinbarung vom 01.01.2013 an die SBB GmbH gewährten
Termingelddarlehens in Höhe von 5 Mio. Euro und laufender Tagesgelder in Höhe von 0,8 Mio. Euro - zur Abwendung eines drohenden Überschuldungsstatus der SBB GmbH bzw. zur Vermeidung der Überschuldung i.S.d. § 19 der Insolvenzordnung - einen Rangrücktritt auf die Gesellschafterdarlehen zu erklären (vgl. Anlage), der ggf. auch in einen Darlehensverzicht in gleichlautender Höhe umgewandelt werden kann. Dabei wird unterstellt, dass die zukünftige wirtschaftliche Situation der SBB GmbH ausgeglichen dargestellt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Durch die Insolvenz der OFC GmbH ist auch die SBB GmbH in eine finanziell prekäre Finanzsituation geraten, da die OFC GmbH als Hauptmieter des Sparda-Bank-Hessen-Stadions dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren bisher vertraglich
vereinbarten Mietforderungen nachzukommen.

 

Es ist aktuell noch nicht absehbar, ob das für die OFC GmbH avisierte Insolvenzplanverfahren eröffnet werden wird  bzw. ob das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Daher ist auch noch nicht abschätzbar, in welchem Umfang in der Bilanz der SBB GmbH eine Sonderabschreibung auf den Buchwert des Sparda-Bank-Hessen-Stadions wegen dauerhafter Wertminderung vorzunehmen ist.

 

Zur Vermeidung einer Insolvenz der SBB GmbH wird empfohlen, vorsorglich bis zur endgültigen Klärung der Situation der OFC GmbH, seitens der SOH GmbH eine Rangrücktrittserklärung zugunsten der SBB GmbH abzugeben.

 

Durch eine derartige Rangrücktrittserklärung wird die drohende Überschuldung in der SBB GmbH vermieden, ohne dass die Darlehensforderung in der SOH GmbH abgeschrieben werden muss.

 

Damit wird seitens SOH GmbH alles getan, um eine unmittelbare Insolvenz der SBB GmbH zu vermeiden. Zudem kann ohne Ergebnisbelastung für die SOH GmbH in flexibler Art und Weise abgewartet werden, bis geklärt ist, ob bzw. in welcher Form die OFC GmbH fortgeführt werden kann.

 

Sobald feststeht, welche dauerhaften Mietverluste der SBB GmbH durch die finanzielle Situation ihres Hauptmieters erwachsen, kann die Rangrücktrittserklärung zur Wiederherstellung des Eigenkapitals der SBB GmbH durch einen ergebniswirksamen Darlehensverzicht der SOH GmbH ersetzt werden.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts wird davon ausgegangen, dass die vorliegende Rangrücktrittserklärung steuerlich unbedenklich ist und keinerlei beihilferechtliche Verstöße vorliegen.

 

Nach § 17 Abs. III lit. c) des Gesellschaftsvertrages der SOH bedarf deren Geschäftsführung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung und damit der Zustimmung des Magistrates der Stadt Offenbach.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus §§ 9 und 51

Ziffer 11 HGO.

 

Der Aufsichtsrat der SOH hat in seiner Sitzung am 26.06.2013 - bei einer Enthaltung - ein entsprechendes zustimmendes Votum abgegeben.

 

Die Vorlage wird im Wege des Nachtrages (im Magistrat) eingereicht, da bezüglich des zu erklärenden Rangrücktritts noch Abstimmungen notwendig waren und insbesondere intensive Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter der OFC GmbH geführt wurden. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich. Ferner konnte der Vorgang erst in der Sitzung des Aufsichtsrates der SOH am 26.06.2013 behandelt werden. Zudem ist die Angelegenheit aus den oben genannten Gründen dringlich und erfordert eine zeitnahe Beschlussfassung.

Anlage:

Rangrücktrittserklärung