Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0507Ausgegeben am 17.02.2014
Eing. Dat. 30.01.2014
Grundstücksverkauf Am Entensee 84, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 036/14 (Dez. I, Amt 80) vom 29.01.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 3 Nr. 729 = 325 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 131.625,00 EUR (405,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Am Entensee 84 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die in der Anlage genannten Käufer haben nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2094. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 10,71 EUR/m² = 3.480,75 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage