Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0517Ausgegeben am 06.03.2014

Eing. Dat. 06.03.2014

 

 

 

 

 

Masterplan der Stadtentwicklung

hier:   Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und
„Offenbach offensiv e.V.“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 085/14 (Dez. I, Amt 60) vom 05.03.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag der Stadt Offenbach mit Offenbach offensiv e.V. wird zugestimmt. Der Magistrat wird zur Unterschrift des Vertrages bevollmächtigt, sofern und sobald der Verein den Nachweis über die Vollständigkeit der anteilig in den Prozess einzubringenden finanziellen Mittel in Höhe von mind. 200.000,00 € erbracht hat.

 

Die erforderliche Mittelbereitstellung des städtischen Anteiles von max. 200.000,00 € erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ (09.01.06)“ aus in 2012 bzw. 2013 veranschlagten Haushaltsmitteln. Die Kompensation der Resteübertragung erfolgt durch das Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ in gleicher Höhe in 2014.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main plant gemeinschaftlich mit dem Verein „Offenbach offensiv e.V. - Gemeinsam für einen starken Standort“ die Durchführung eines Masterplanprozesses. Der Prozess wird gemeinsam beauftragt, gesteuert und finanziert. Offenbach offensiv e.V., initiiert durch die IHK Offenbach am Main, ist ein Zusammenschluss von Vertretern von Unternehmen, Institutionen und der Bürgerschaft und wurde für die Durchführung des Masterplanprozesses am 03.07.2013 gegründet.

 

Gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 werden die Gesamtkosten des Masterplanprozesses auf 400.000,00 € -

600.000,00 € geschätzt. Sie sind anteilig von Offenbach offensiv e.V. und der Stadt Offenbach am Main zu tragen, wobei der städtische Anteil 50 % der Gesamtkosten und  200.000,00 € nicht überschreiten darf.

 

Zur Regelung der Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Stadt und Verein wurde der Kooperationsvertrag erarbeitet. Dieser beinhaltet Bestimmungen u.a. zu Projektverlauf, Kommunikation und Kooperation der Vertragspartner, Finanzierung des Projektes, Organisationsstruktur, Vertragslaufzeit sowie Umgang mit Konflikten.

 

Zur Erarbeitung des Masterplans sollen die Leistungspakete „Moderation und Prozessgestaltung“, „Planerische Strategie“ und „Kommunikationsstrategie“ extern an fachlich versierte Büros vergeben werden. Dabei erfolgt die Beauftragung der Leistungspakete „Moderation und Prozessgestaltung“ sowie „Kommunikationsstrategie“ durch den Verein. Die „Planerische Strategie“ soll durch die Stadt vergeben werden.  Gegenstand der Beauftragungen bildet ein partizipativer und transparenter Prozess mit innovativen Beteiligungsformaten und Lösungsansätzen.

 

Die gesicherte Finanzierung des Projektes und der Abschluss des Kooperationsvertrages sind die Voraussetzung für die Beauftragung der externen Leistungen.  Ein Nachweis über die finanziellen Mittel des Vereins ist gesichert zu erbringen.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage (in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

Anlage: Kooperationsvertrag

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

   2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro