Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0565Ausgegeben am 25.06.2014

Eing. Dat. 05.06.2014

 

 

 

 

 

Jahresabschluss EKO zum 31.12.2013; Ergebnisverwendungsvorschlag; Entlastung der Betriebsleitung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 179/14 (Dez. II, Amt 57) vom 04.06.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschießt:

 

1.  Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach zum 31.12.2013 wird festgestellt.

 

2.  Der festgestellte Jahresverlust 2013 in Höhe von 11.287.339,08 € wird ausgeglichen. Die aus dem Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen – in 2013 zugeflossenen Abschläge i. H. v. 11.500.000,- € zur Sicherung der Liquidität des EKO sind mit dem Verlustausgleich zu verrechnen. Die Überzahlung i.H.v. 212.660,92- € ist dem Produktsachkonto - 06010500.7124000451 - wieder zuzuführen.

 

3.  Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

 

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2013 erstellt. Dieser wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible Treuberater GmbH geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Unter Bezug auf die §§ 112 bis 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt. Die Betriebskommission hat in ihrer 84. Sitzung vom 19.05.2014 gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 5 des Eigenbetriebsgesetzes die Weiterleitung des Jahresabschlusses 2013 einschließlich der Entlastung der Betriebsleitung an die Gemeindevertretung beschlossen. Die Betriebskommission hat beschlossen, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung den Verlustausgleich wie unter Pos. 2 zu empfehlen.

 

Um insbesondere die vom Personalamt vorfinanzierten Personalkosten unterjährig ausgleichen zu können, ist die Liquiditätssicherung des EKO unterjährig notwendig. Das Verfahren wurde vor Auszahlung der Abschläge mit dem Rechnungsprüfungs-amt und der Kämmerei abgestimmt.

Anlage

 

 

Verteiler:

 

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro