Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0602Ausgegeben am 10.09.2014

Eing. Dat. 04.09.2014

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Enkheimer Straße 31, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 258/14 (Dez. I, Amt 80) vom 03.09.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 6 Nr. 299/4 = 263 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 99.940,00 EUR (380,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück Enkheimer Straße 31 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die in der Anlage genannten Käufer haben nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.09.2097. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 10,97 EUR/m² = 2.885,11 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitrags-pflichtiger Wert).

 

Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage