Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0639Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 100 Abs. 1 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 325/14 (Dez. III, Amt 50) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Gemäß § 100 Absatz 1 HGO werden im Produkt 05010100 bei den beiden Produktkonten 05010100.7231010050 „Laufende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ und 05010100.7235040450 „Aufwendungen für stationäre Pflege“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von jeweils 300.000 Euro bewilligt.

 

2.    Die Deckung der Mehrausgaben für die laufende Grundsicherung erfolgt durch Mehreinnahmen des Produktkontos 05010100.5478000050 „Erstattungen vom Bund“ in Höhe von 300.000 Euro.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben für die Heimpflege erfolgt durch Minderausgaben der nachfolgenden Produktkonten in der jeweils angegebenen Höhe

 

80.000 Euro     05010100.7235022050    „stationäre Krankenhilfe“

 

60.000 Euro     05010100.7230056050    „Bestattungskosten“

 

50.000 Euro     05010100.7230026050    „Erstattungen an Krankenkassen (GMG)“

 

50.000 Euro     05100300.7299100050    „Leistungen für Bildung und Teilhabe“

 

60.000 Euro     05010100.7230016050    „Darlehen Kapitel 3“

 

3.    Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

 

Begründung:

 

Die Anzahl der Grundsicherungsempfänger steigt seit 2009 durchschnittlich um jährlich 100 Personen. Entgegen dieser Entwicklung lagen die Fallzahlen in Jahr 2014 mit 135 Personen deutlich über der jährlichen Steigerungsrate der Vorjahre. Entsprechend höhere Ausgaben sind die Folge. Da jedoch seit 2014 die Netto-Ausgaben für Grundsicherungsleistungen nach Kapitel 4 des SGB XII zu 100 Prozent aus Bundesmitteln erstattet werden, stehen den Mehrausgaben Mehreinnahmen in gleicher Höhe gegenüber.

 

Die Anzahl der Leistungsberechtigten, die Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen in Anspruch nehmen, hielt sich in den vergangenen Jahren relativ konstant. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Fallzahl zum Stichtag 30.09. um 5 Prozent erhöht. Ebenfalls ist festzustellen, dass der Anteil der Heimbewohner in Pflegestufe 3 ansteigt. Die Folge sind Mehrausgaben im Bereich der stationären Heimpflege.

Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt gemäß dem Antragstenor. Zusätzliche Ausgaben für den Haushalt des Sozialamtes entstehen nicht.