Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0721Ausgegeben am 25.06.2015

Eing. Dat. 18.06.2015

 

 

 

 

 

Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-166 (Dez. I, Amt 10) vom 17.06.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge dem Präsidenten des Amtsgerichts gem. § 7 Ortsgerichtsgesetz vorschlagen

 

                        Herrn Arthur Hartmann

                        geb. am 07.03.1936 in Offenbach

                        Ltd. Baudirektor i. R.

wh. Radfeldstr. 9, 63071 Offenbach a. M.

 

erneut für 5 Jahre zum Ortsgerichtsschöffen zu ernennen.

 

 

Begründung:

 

Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Erneute Ernennung ist zulässig.

 

Die Amtszeit des derzeitigen Ortsgerichtsschöffen Herrn Arthur Hartmann endet am 26.09.2015. Herr Hartmann soll erneut und zwar für 5 Jahre vorgeschlagen werden.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Gemäß Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts Offenbach a. M. vom 16.04.2015 bestehen gegen eine Wiederwahl von Herrn Hartmann keine Bedenken.

Anlage

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro