Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0729Ausgegeben am 02.07.2015

Eing. Dat. 02.07.2015

 

 

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen

hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Baumaßnahme

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-190 (Dez. I, Amt 60) vom 01.07.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I-A(A)0492 vom 30.01.2014 wird wie folgt angepasst:

 

2.    Der vom Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH in Friedberg, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung einschließlich Planungskosten mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 36.230.000,00 € (Variante 1 – kombinierte Pfahl-Platten-Gründung) wird zugestimmt. Im Falle der Ablehnung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) des im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragten Gründungssystems erhöhen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 37.030.000,00 € (Variante 2 – herkömmliche Pfahlgründung).

 

3.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.

Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301:

 

                                                             Variante 1                 Variante 2

Haushaltsmittel 2014 und früher:   9.500.000,00 €         9.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2015:                     1.000.000,00 €          1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2016:                      8.000.000,00 €         8.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                      7.000.000,00 €         7.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                      6.400.000,00 €         6.400.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                      4.330.000,00 €         5.130.000,00 €

Gesamt:                                            36.230.000,00 €       37.030.000,00 €

Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen. Die Verpflichtungsermächtigung ist im Nachtragshaushaltsplan 2015 von 21.400.000,00 € auf 25.730.000,00 € (Variante 1) bzw. 26.530.000,00 € (Variante 2) zu erhöhen.

Die voraussichtliche Re-Finanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

36.230.000,00 € (Variante 1) stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund:                                              8.194.000,00 €

Land Hessen GVFG:                                       15.124.000,00 €

Straßenbeiträge:                                                 2.860.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt:                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                              1.277.000,00 €

Gesamt:                                                             36.230.000,00 €

 

Die voraussichtliche Re-Finanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

37.030.000,00 € (Variante 2) stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund:                                              8.510.000,00 €

Land Hessen GVFG:                                       15.494.000,00 €

Straßenbeiträge:                                                 2.860.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt:                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                              1.391.000,00 €

Gesamt:                                                             37.030.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze (Kostenanteil Bund, Land Hessen GVFG, Straßenbeiträge) sind im Haushaltsplan 2016 entsprechend anzupassen.

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

 

4.    Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS) werden für den Umbau (siehe hierzu Anlage 2):

 

-       der Strahlenbergerstraße West – Südteil (Fläche A1+B1; auf der südlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Amsterdamer Straße),

 

-       der Strahlenbergerstraße West – Nordteil (Fläche B2; auf der nördlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Budapester Straße),

 

-       der Strahlenbergerstraße Ost Südteil (Fläche F; Warschauer Straße bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12) sowie

 

-       der Strahlenbergerstraße Ost Nordteil (Fläche E; Haus Nr. 103 bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12)

 

ihre Teileinrichtungen gem. § 4 StrBS wie folgt eingestuft:

 

-       die Fahrbahnen dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend

     (§ 4 Abs. 2c);

 

-       die Radwege dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend

     (§ 4 Abs. 2b);

 

-       die Gehwege, Parkflächen dem Anliegerverkehr dienend (§ 4 Abs. 2a).

 

Daher trägt die Stadt:

 

-       75 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn,

 

-       50 % für die Radwege,

 

-       25 % für die Gehwege, Parkflächen.

 

Gem. § 4 Abs. 2 j) Ziff. 4 StrBS  wird die Straßenentwässerung und –beleuchtung entsprechend der o.g. Teileinrichtungen mit 55 % Stadtanteil eingestuft.

 

Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die vier vorgenannten Straßenbereiche getrennt.

 

5.    Die jährlich anfallenden, entsprechend der aktualisierten Kostenberechnung und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme zur Variante 1 in Höhe von 215.345,60 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 71.300,00 €/p.a.

 

6.    Die jährlich anfallenden, entsprechend der aktualisierten Kostenberechnung und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme zur Variante 2 in Höhe von 228.204,80 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 71.300,00 €/p.a.

 

7.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der Bewilligungsbescheid für die GVFG-Förderung vorliegen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2012 (DS I (A) 0204) soll das Projekt „Umbau Kaiserlei“ umgesetzt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Projekt- und Einstufungsbeschluss vom 30.01.2014 (DS I (A) 0492) mit einem Kostenaufwand von 31.900.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12040100.0952003960, Investitionsnummer 1204010900601301, „Umbau Kaiserlei (12.04.01)“ der Maßnahme zugestimmt.

 

Der vorliegende Beschluss zur Aktualisierung der Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um den GVFG-Antrag zeitnah und entsprechend beschlossener Kosten zu aktualisieren. Der überarbeitete Antrag muss noch im Jahr 2015 durch Hessen Mobil geprüft werden, um den Bewilligungsbescheid im Frühjahr 2016 erteilen zu können.

 

Die Planung des Projektes wurde seit dem Projekt- und Einstufungsbeschluss vom 30.01.2014 technisch weiter ausgearbeitet bzw. angepasst und nach Abstimmung mit allen Beteiligten die Kostenberechnung aktualisiert. Im Folgenden werden die wesentlichen Kostendifferenzen zum ursprünglichen Beschluss begründet.

 

Gründungssystem (+710.000,00 € für Variante 1 bzw +1.510.000,00 € für Variante 2)

 

Im Frühjahr 2014 wurde wie geplant das flächendeckende Bodenerkundungsprogramm durchgeführt sowie das umweltgeotechnische Gutachten und das ingenieurgeologische Streckengutachten erstellt. Mit den gewonnenen Bodenkennwerten wurde deutlich, dass eine herkömmliche Pfahlgründung (Variante 2 = standardisiertes Gründungskonzept) durch zusätzliche Pfahlmeter erhebliche Mehrkosten verursacht. Zur bestmöglichen Kompensierung dieser Mehrkosten wurde ein alternatives Gründungskonzept (Variante 1) erarbeitet, das kombinierte Pfahl-Plattengründungen (KPP) sowie die Verwendung von Hülsenpfählen zur Minimierung der Setzungen im Bereich des S-Bahn-Tunnels vorsieht. Beide Bestandteile des alternativen Gründungskonzeptes (KPP und Hülsenpfähle) erfordern nach Vorgaben von Hessen Mobil als nicht normierte Verfahren eine „Zustimmung im Einzelfall“ (Z.i.E.). Die Einleitung des Z.i.E.-Verfahrens wurde mit Hessen Mobil abgestimmt und von dort bestätigt. Nach Erstellen des Antrages und nach Durchführung des Gutachterverfahrens wurden die Unterlagen über Hessen Mobil beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Prüfung vorgelegt. Da eine Genehmigung des alternativen Gründungskonzeptes noch aussteht, wurden beide Gründungskonzepte bei der Kostenermittlung berücksichtigt. Bei Zustimmung durch das BMVI sowie Hessen Mobil könnte das wirtschaftlichere alternative Gründungskonzept ausgeführt und dadurch Baukosten eingespart werden. Andernfalls müsste das standardisierte Gründungskonzept durchgeführt werden.

 

Im geotechnischen Prüfbericht des alternativen Gründungskonzeptes wurde die Erkundung des Baugrunds im Bereich der S-Bahn in noch größeren Tiefen als Auflage formuliert. Daher sind noch ergänzende Erkundungsbohrungen notwendig.

 

Ausstattung: Beschilderung (+300.000,00 €)

 

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind die Zufahrten zum Knoten im Bereich der Strahlenberger Straße gemäß den Vorgaben von Hessen Mobil und Polizeipräsidium Südosthessen mit Schilderbrücken anstelle einer seitlichen Beschilderung auszustatten. Diese waren in den bisherigen Kostenermittlungen nicht enthalten. Die Notwendigkeit dazu wurde erst in der vertiefenden Planung nach dem Projekt- und Einstufungsbeschluss deutlich.

 

Ausstattung: Beleuchtung (+800.000,00 €)

 

Nach Überprüfung der konkreten Leuchtenstandorte im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich herausgestellt, dass die pauschalierten Standardansätze ursprünglich zu niedrig angenommen wurden.

 

Des Weiteren wurde während der Ausführungsplanung entsprechend Projekt- und Einstufungsbeschluss vom 31.01.2014 die sinnvolle Umsetzung einer LED-Beleuchtung geprüft.

 

Die Prüfung hat eine Machbarkeit der LED-Beleuchtung ohne Mehrkosten gegenüber einer NAV-Beleuchtung in der Strahlenberger Straße ergeben. Die Kosten der Beleuchtung in der Kaiserleipromenade konnten durch Wiederverwendung vorhandener Leuchten minimiert werden.

 

Entschädigungen privater Grundstückseigentümer (+365.000,00 €)

 

Nach Stand der Verhandlungen mit den verschiedenen Eigentümern ist absehbar, dass für bestimmte begleitende notwendige Aufwendungen (z.B. temporäre Flächennutzungen, bauzeitliche Provisorien) höhere Kosten als ursprünglich kalkuliert zu erwarten sind.

 

Artenschutzmaßnahmen  (+140.000,00 €)

 

Aufgrund der aus den B-Plänen resultierenden Artenschutzmaßnahmen wurden die Planungs- und Umsetzungskosten im Artenschutz konkretisiert und in die Gesamtprojektkosten aufgenommen. Ein Ansatz für den Erwerb von geeigneten Grundstücken ist berücksichtigt.

 

Baunebenkosten: Planungs- und Gutachterkosten (+1.910.000,00 €)

 

Durch gestiegene Baukosten erhöhen sich folglich auch die Planungskosten. Darüber hinaus entsteht ein erhöhter Planungsaufwand, wie die Z.i.E.-Verfahrenskosten, die Brückenplanung für Variante 2 und die Nacharbeitung der Entwurfsplanung aus dem Planfeststellungsbeschluss unter anderem für geänderte Richtlinien seit Planfeststellung für Brückenbau und Straßenbau sowie Fachplanungen für Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen und für ÖPNV (zusätzliche Bushaltestellen und Priorisierung).

 

Aufgrund des erhöhten Abstimmungs- und Genehmigungsbedarfs (mit Hessen Mobil, BMVI, EBA, DB, FFM etc.) in diesem komplexen Projekt musste der Ansatz für Gutachter und Prüfleistungen durch Dritte in den Baunebenkosten ebenfalls angepasst werden.

 

Durch Auflagen in laufenden Verfahren ergibt sich weiterhin ein erhöhter Aufwand an baubegleitender Bauüberwachung. Dazu gehört insbesondere ein Monitoring für den S-Bahn-Tunnel und Leistungsnachweise der provisorischen Verkehrsführungen jeweils für die verschiedenen Bauphasen, um eine konfliktarme Abwicklung aller Verkehrsströme zu gewährleisten.

 

Re-Finanzierung der Mehrkosten i. H. v. 4.330.000,00 € (Variante 1) bzw. i. H. v. 5.130.000,00 € (Variante 2)

 

Kostenanteil Bund

 

Der Bund trägt gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil, und der Stadt Offenbach am Main vom 12.06.2012, folgende Anteile an den Mehrkosten:

926.000,00 € (Variante 1) bzw. 1.242.000,00 € (Variante 2)

 

Förderung durch Land Hessen GVFG

 

Die Beteiligung des Landes Hessen an den Kosten des Kreiselumbaus und den für das Funktionieren des Verkehrssystems erforderlichen weiterführenden Straßen (Durchstich Berliner Straße, Verlängerung Kaiserleipromenade, Endausbau Strahlenbergerstraße) ist durch GVFG – Mittel vorgesehen. Der Förderantrag wurde vorsorglich zum 30.09.2013 fristgerecht gestellt, nach Abschluss des Bodenerkundungsprogramms im September 2014 überarbeitet und muss nach Beschluss des ergänzenden Projekt- und Einstufungsbeschlusses in Abstimmung mit dem Fördergeber aktualisiert werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Mehrkosten wie folgt gefördert werden:

 

943.000,00 € (Variante 1) bzw. 1.313.000,00 € (Variante 2)

 

Straßenbeiträge

 

Nach beitragsrechtlicher Zuordnung der Mehrkosten auf die Bauabschnitte erhöhen sich die zu erwartenden Beitragsrückflüsse für beide Varianten um jeweils 833.000,00 €. Die Mehrkosten der Variante 2 gegenüber der Variante 1 entstehen in Baubereichen, für die keine Beiträge erhoben werden können, wodurch die Mehreinnahmen bei beiden Varianten gleich sind.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme – Strahlenbergerstraße West – Südteil (Fläche A1+B1)

2.368.516,04

 

./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil

(25 - 75 %) je nach Teileinrichtung gem. § 4 StrBS

sowie 90 % für die Ausgleichsabgabe

1.487.930,74

 

= umlagefähige Kosten

880.585,30

 

./. 5 % für Unvorhergesehenes*

44.029,27

= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003960„Straßenbeiträge Kaiserleikreisel“)

836.556,03

 

Gesamtkosten der Maßnahme – Strahlenbergerstraße West – Nordteil (Fläche B2)

2.670.140,91

 

./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil

(25 - 75 %) je nach Teileinrichtung gem. § 4 StrBS

sowie 90 % für die Ausgleichsabgabe

1.677.460,32

 

= umlagefähige Kosten

992.680,59

 

 

./. 5 % für Unvorhergesehenes*

49.634,03

= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003960„Straßenbeiträge Kaiserleikreisel“)

943.046,56

 

Gesamtkosten der Maßnahme – Strahlenbergerstraße OST Nordteil (Haus Nr. 103 bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12) (Fläche E)

2.388.007,10

 

./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil

(25 - 75 %) je nach Teileinrichtung gem. § 4 StrBS

sowie 90 % für die Ausgleichsabgabe

1.677.390,84

 

= umlagefähige Kosten

710.616,26

 

./. 5 % für Unvorhergesehenes*

35.530,81

= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003960„Straßenbeiträge Kaiserleikreisel“)

675.085,45

 

Gesamtkosten der Maßnahme – Strahlenbergerstraße OST Südteil (Warschauer Straße bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12) (Fläche F)

1.439.093,95

 

./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil

(25 - 75 %) je nach Teileinrichtung gem. § 4 StrBS

sowie 90 % für die Ausgleichsabgabe

1.012.818,75

 

= umlagefähige Kosten

426.275,20

 

./. 5 % für Unvorhergesehenes*

21.313,76

= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003960„Straßenbeiträge Kaiserleikreisel“)

404.961,44

 

Gesamtsumme Rückflüsse (Juni 2015):                                                2.859.649,48 €

Gesamtsumme Rückflüsse alt

(Projekt- und Einstufungsbeschluss vom 30.01.2014):                       2.026.876,79 €

Differenz:                                                                                                       832.772,69 €

 

* Anstatt 10 % für Unvorhergesehenes werden nur noch 5 % veranschlagt, da bereits 5 % in der aktuellen Kostenberechnung von Pöyry berücksichtigt wurden.

 

Kommunaler Anteil

 

In dem zwischen der Stadt Offenbach und der Stadt Frankfurt abgeschlossenen Letter of Intent vom 27.02.2012 (DS I (A) 0175) wird die Übernahme von 8.775.000,00 € durch die Stadt Frankfurt geregelt. Zur Deckung der Kosten aus dem Projekt- und Einstufungsbeschluss vom 30.01.2014 wurden hiervon 8.424.000,00 € herangezogen. Die damals verbliebene Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt in Höhe von 351.000,00 € wird zur weiteren Deckung der Mehrkosten herangezogen.

 

Der verbleibende Anteil der Stadt Offenbach beträgt somit 1.277.000,00 € (Variante 1) bzw. 1.391.000,00 € (Variante 2)

 

Die endgültige Verteilung der Kostenanteile (Bund, Land Hessen GVFG, Straßenbeiträge) zur Re-Finanzierung ergibt sich aus der Antragsprüfung und dem geprüften Schlussverwendungsnachweis des Fördergebers.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wie folgt eingeschätzt:

 

Amt 33 ist in den laufenden Planungsprozess für diese Maßnahmen eng eingebunden und wirkt dabei beratend mit.  Es sind laut Mitteilung von Amt 60 im ergänzenden P+E Beschluss eingestellt:

 

117.378,35 Euro [netto] für die Ausgleichszahlungen und

 

81.956,96 Euro [netto] für die Ausgleichsmaßnahmen gemäß B-Pläne inkl. Planfeststellung

 

66.963,00 Euro [netto] für den Artenschutz

 

Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Mittel für die Planung und Herstellung der planungs- und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im notwendigen Umfang berücksichtigt sind.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

 

Über die investive Maßnahme wurde für beide Gründungskonzepte vom Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 36.230.000,00 € für das alternative Gründungskonzept bzw. 37.030.000,00 € für das standardisierte Gründungskonzept abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme (Variante 1) belaufen sich insgesamt auf 215.345,60 €.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme (Variante 2) belaufen sich insgesamt auf 228.204,80 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die detaillierten Kostenberechnungen beider Gründungskonzepte sowie die Folgekostenberechnungen zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Anlage 1 - Lageplan, Darstellung der einzelnen Bauabschnitte

Anlage 2 - Übersichtslageplan, Flächenaufteilung Anliegerbeiträge

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro