Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0749Ausgegeben am 15.09.2015

Eing. Dat. 03.09.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Rohrstraße 1 B, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-254 (Dez. I, Amt 80) vom 02.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den auf der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 9 Nr. 343 = 243 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 94.770,00 EUR (390,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erwerber getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Rohrstraße 1 B ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der auf der Anlage genannte Erwerber hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2083. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 6,02 EUR/m² = 1.462,86 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Erwerber ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage