Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0759Ausgegeben am 17.09.2015

Eing. Dat. 17.09.2015

 

 

 

 

 

Herstellung des Nachweises der Kampfmittelfreiheit sowie Wiederherrichtung des südwestlichen Grundstückteils in einfachster Form, Beethovenschule, Beethovenstraße 39 in 63069 Offenbach

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-271 (Dez. I, Amt 60) vom 16.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des Nachweises der Kampfmittelfreiheit sowie der Wiederherrichtung der Fläche in einfachster Form auf dem südwestlichen Grundstücksteil der Beethovenschule, Beethovenstraße 39, 63069 Offenbach nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 300.000,00 € wird zugestimmt.

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 03010100.0951004360, „Beethovenschule, Herrichtung u. Kampfmittelbeseitigung“;  Investitionsnummer 0301010900601205


Haushaltsmittel 2014 und früher:          200.000,00 €

Haushaltsmittel 2015:                              100.000,00 €

Gesamt                                                      300.000,00 €

3.     Die jährlich anfallenden Folgekosten aus der Wiederherrichtung sind in der Monatspauschale für die Schule enthalten, die an Hochtief für die Bewirtschaftung der Beethovenschule gezahlt wird.

4.     Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

5.     Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007, DS I (A) 131 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ zugestimmt.

 

Durch Vergabebeschluss vom 18.03.2010, DS I (B) 160 und DS I (B) 160/1 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „ÖPP-Verfahren - Abriss, Neubau und Betrieb Beethovenschule sowie Sanierung, Erweiterung und Betrieb des Berufsschulzentrums Buchhügel (Theodor-Heuss-Schule, Käthe-Kollwitz-Schule)“ jedoch ohne Sanierung des Bestandsgebäudes der Käthe-Kollwitz-Schule zugestimmt.

 

Durch Beschluss vom 14.03.2013 zur „3. Haushaltssatzung und Investitions-programm für das Haushaltsjahr 2013“, DS I (A) 0345/1, DS I (A) 0345/2 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Tenor: „Die südwestliche Teilfläche des aus dem Schulhof der Beethovenschule ausparzellierten Teilgebietes wird gemäß DS I (A) 0209 vom 21.06.2012 in einfachster Form verkehrssicher hergerichtet und für die Schulgemeinde und, durch deutliche gestalterische Abgrenzung, auch dem Quartier zugänglich gemacht“ zugestimmt.

 

1             Anlass und Historie

 

1.1         Anlass

 

Der Abriss des ehemaligen Schulgebäudes aus den 1960-er Jahren sowie die Errichtung des Neubaus für die Beethovenschule wurden im Juli 2012 abgeschlossen.

 

Die Baufelder der Neubaufläche sowie der neu herzustellenden Außenareale wurden vor Baubeginn nach Kampfmitteln sondiert. Hierbei wurden etliche Brandbomben aufgespürt, die im Zuge dessen entfernt wurden.

 

Der betreffende Grundstücksteil ist daher als Verdachtsfläche vor einer Nutzung sorgfältig nach Resten von Kampfmitteln zu detektieren.

 

Die östliche Hälfte des Grundstückesist bereits kampfmittelfrei und bereits vom Schulhof aus für die Schule zugänglich.

 

Der westliche, stark baumbestandene Teil ist derzeit noch durch eine Einzäunung ausparzelliert. Dieser westliche Teil soll nun in einfachster Form mit Rasen hergerichtet und mit dem, bereits jetzt schon vom Schulhof aus zugänglichen östlichen Teil, zu einer Fläche verbunden werden, damit der südliche Grundstücksteil als Ganzes genutzt werden kann.

 

Diese südliche Fläche wird dem Schulgelände zugeschlagen (die südliche Fläche gehört bereits zur Vertragsfläche von Hochtief und wird durch Hochtief bewirtschaftet). Über die vorhandenen Schulhoftore ist die Fläche während des Schulbetriebs auch dem Quartier zugänglich.

 

Voraussetzung dafür ist u. a. die Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit im westlichen Bereich. Das Erdreich auf dem gesamten Gelände ist stark mit Auffüllungen aller Art verunreinigt.

 

Diese Verunreinigungen müssen eventuell so weit entfernt werden, dass eine sichere Detektion und Bewertung von eventuellen Funden (sowie ggfs. deren Bergung) im westlichen Bereich gewährleistet ist.

 

1.2         Historie

 

Der südliche Grundstücksteil der Beethovenschule gehörte bereits vor dem Abriss und Neubau der Schule zum Schulhof. Im Vorfeld der Neubaumaßnahme wurde der südliche Teil ausparzelliert (siehe Rubrik 3 der Auslage Planungs- und Kostendaten – Lageplan vor Abriss).

 

Das Gelände liegt in einem Quartier, auf das im 2. Weltkrieg zahlreiche Bomben fielen. Während und nach dem Krieg wurde das Gelände flächenweise mit Trümmerschutt verfüllt, der zum Teil mit Bombenresten durchsetzt ist.

Mehrfach wurden während der Bauarbeiten (Neubau der Beethovenschule) Sprengkörper, u. a. mit intaktem Zünder gefunden. Einige der Sprengkörper entzündeten sich nach dem
Abtransport von selbst.

 

1.3         Grundlagen

 

Das Erdreich des südlichen Grundstückteils wurde durch das Büro HUG Geoconsult aus Oberursel untersucht. Hierzu liegt ein Abfalltechnischer Untersuchungsbericht vom 21.12.2012 vor (siehe Rubrik 5 der Auslage „Planungs- und Kostendaten – Anlage“). Auf dem südwestlichen Teil wurden drei Proben entnommen. Ebenso wurde die Lage und die Mächtigkeit der einzelnen auf dem Ton liegenden Schichten erkundet (siehe Rubrik 3 „Lageplan der Auslage Planungs- und Kostendaten –Beethovenschule Fläche Kampfräumung“).

 

Die Auffüllungen über der Tonschicht sind zwischen siebzig Zentimetern und einem Meter hoch. Dies macht das Aufspüren von Blindgängern sehr schwierig.

Eine Sondierung der aufgefüllten Bereiche unter den Bäumen ist fast gänzlich unmöglich. Diese Sondierung ist jedoch für die Feststellung der Kampfmittelfreiheit unerlässlich.

 

Die auf den Lageplänen mit Nummer gekennzeichneten Bäume müssen evtl. im Zuge der Kampfmittelsondierung gefällt werden.

 

Dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Schutt, der zu unkorrekten Sondierungsergebnissen führt, trotz Handschachtung nicht baumerhaltend aus dem Wurzelwerk entfernt werden kann.

 

Alle Bäume, deren Fällung unvermeidlich ist, werden nach Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit vor Ort wieder neu gepflanzt. Es wird durchgehend auf die vollständige Baumerhaltung hingearbeitet (siehe hierzu auch Punkt 2.2 der Begründung).

2             Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

2.1         Eingriff/Ausgleich

 

Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist entbehrlich, da sämtliche eventuell unvermeidlichen Eingriffe in den Bestand direkt im Anschluss an die Kampfmittelsondierung und eventuelle Bergung durch Neupflanzungen ersetzt werden.

2.2         Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

 

Das Gelände ist derzeit mit 16 Bäumen bestanden und mit Gras und kleinen Büschen bewachsen (siehe hierzu Rubrik 5 der Auslage „Planungs- und Kostendaten  – Baumliste“ sowie Rubrik Fotos).

Die gesamten Maßnahmen am westlichen Grundstücksteil werden durch einen Garten- und Landschaftsarchitekten ökologisch baubegleitet. Ziel der Maßnahmen ist es, die Kampfmittelfreiheit bei vollständigem Erhalt der Bäume bescheinigen zu können.

Sollten Fällungen unerlässlich werden, wird anstelle des jeweiligen Baums nach Beendigung der Aushub- und Wiederverfüllungsarbeiten an gleicher Stelle ein neuer Baum gepflanzt (siehe hierzu Punkt 6 der Begründung “Abstimmungen mit Fachämter“).

Im Falle von erforderlichen Baumfällungen erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

 

Eine vorab ausgestellte Fällgenehmigung liegt vor (siehe Rubrik 8 der Auslage „Planung- und Kostendaten“).

2.3         Maßnahmen zum Schutz von Bäumen während der Baumaßnahme

 

Alle Bäume, die erhalten werden können, erhalten im Zuge der Arbeiten auf dem Gelände einen oberirdischen Schutz für die Stämme und das Wurzelareal. Bei allen Eingriffen im Erdreich werden Wurzelschutzvorrichtungen gebaut.

Die Vegetation wird nur dann beseitigt, wenn dies unerlässlich ist, um ein belastbares Messergebnis zu erzielen.

2.4         Artenschutz

 

Für die Maßnahme ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen. Im Zuge der Bauvorbereitung werden die Baumkronen vor Beginn der Arbeiten eingehend besichtigt, um den Artenschutz sicherzustellen, insbesondere vor unvermeidlichen Fällungen.

Nach der bereits erteilten „Genehmigung für die Beseitigung von geschützten Grünbeständen“ vom 22.07.2015 (Siehe Rubrik 8 der Auslage Planungs- und Kostendaten) ist ausnahmeweise die Fällung innerhalb der Vogelbrutzeit erlaubt, da die eventuellen Fällungen der Gefahrenabwehr dienen.

Da die Maßnahmen vorbehaltlich des Projektbeschlusses noch vor der kommenden Brutzeit stattfinden sollen, wird diese Ausnahmegenehmigung voraussichtlich nicht notwendig werden.

3             Erläuterung zur Kostenberechnung

 

3.1         Kostenermittlung

 

Die mit diesem Bericht vorgelegten Planungs- und Kostendaten beinhalten die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

 

-     Abtrag und Entsorgung des kontaminierten Materials im südwestlichen bisher nicht nachweislich kampfmittelfreien Areal

 

-     Detektion zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit und ggf. Bergung und  Entsorgung

 

-     Ggf. Baumfällungen und Ersatzpflanzungen

 

-     Herrichtung einer Rasenfläche

 

In den aufgestellten Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss wurden alle diejenigen Maßnahmen kostenmäßig bewertet, die bestenfalls bis schlechtestenfalls zur Erlangung des Nachweises der Kampfmittelfreiheit notwendig werden könnten.

 

(siehe hierzu Beschreibung der Maßnahmen unter Punkt 4.1 der Begründung – Maßnahmen).

Es werden drei Szenarien unterschieden. Allen Szenarien gemeinsam sind folgende Maßnahmen:

-     Austausch der ersten oberen 20 cm des Erdreiches gegen unbelasteten Oberboden.

 

-     Entfernung des Zaunes auf dem Grundstück, mit dem die westliche Fläche derzeit ausparzelliert ist.

 

-     Neue Einsaat der Fläche mit Rasen.

 

-     Szenario 1 (S 1), Bestenfalls erforderlich – 126.000,00€
Diese Variante setzt voraus, dass auf dem Areal lediglich der Kleinbewuchs wie Gras und kleine Büsche entfernt werden müssen und die ersten 20 cm belasteter Boden ausgetauscht werden.

Sollte hierbei die Detektion über die gesamte Mächtigkeit der Auffüllungen hinweg belastbare Erkenntnisse generieren (80 bis 100 cm über Tonschicht), kann ein tiefer gehender Aushub der Auffüllungen entfallen.

Dabei wird vorausgesetzt, dass die Messungen auch in den Wurzelbereichen um die Bäume herum zu aussagekräftigen Ergebnissen führen. Szenario 2 (S 2), Mittlere Annahme zwischen S 1 und S 3 - 226.000,00 €
Wie S 3, jedoch mit 8 statt 16 Baumfällungen bzw. Neupflanzungen sowie nur Aushub mit Abtransport und Entsorgung von ca. der Hälfte der Auffüllungen.

 

-     Szenario 3 (S 3), Schlechtestenfalls erforderlich - 300.000,00 €

 

In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass die Auffüllungen in ihrer gesamten Mächtigkeit entfernt, abgefahren und entsorgt werden müssen. Wie aus dem abfalltechnischen Untersuchungsbericht vom Büro HUG Geoconsult aus Oberursel zu entnehmen ist, handelt es sich hierbei in der abfalltechnischen Deklaration um LAGA Z2. Dieses Material kann nicht wieder verbaut, sondern muss entsorgt werden.

 

-     Des Weiteren wurde hier von Stillstandszeiten zur Vorbereitung einer eventuellen Bergung ausgegangen.

 

-     Kostenmäßig wurde auch bewertet, sämtliche 16 Bäume zu fällen und nach Beendigung der Sondierung wieder neu zu pflanzen.

 

-     Die Baunebenkosten für die Bauleitung und die Betreuung des Projektes erhöhen sich anteilig aus den vorbeschriebenen Zusatzmaßnahmen.

 

3.2         Besonderheiten

 

Wie im vorangegangenen Punkt „Kostenermittlung“ erläutert, lassen sich die voraussichtlich entstehenden Kosten nur hinsichtlich einer günstigen und ungünstigen auftretenden Wahrscheinlichkeit bewerten.

 

Der Umfang der tatsächlich notwendigen Maßnahmen zeigt sich erst baubegleitend. Daher müssen nahezu täglich auf der Baustelle Kontrollen durchgeführt sowie Entscheidungen getroffen werden.

 

Die eventuellen Aufwände für Ausheben, Bergen und Entsorgen durch den Kampfmittelräumdienst wurden kostenmäßig nicht bewertet. Diese Kosten sind durch den Maßnahmenträger vorzufinanzieren, werden aber durch Bund oder Land rückerstattet.

3.3         Einsparpotentiale

 

Einsparungen können erzielt werden, wenn durch eine baumschonende Entfernung der Kontamination möglichst viele Bäume erhalten werden und dadurch die Ersatzpflanzungen entfallen. Dies ist jedoch davon abhängig, ob das Ziel niedrigschwellig erreicht werden kann. Das zeigt sich erst im Zuge der Baudurchführung.

 

Die definierten Maßnahmen zum Projektbeschluss beinhalten ausschließlich Leistungen, die zur Erlangung des Nachweises der Kampfmittelfreiheit unerlässlich sind. Das unter Naturschutzaspekten anzustrebende Ziel der  vollständigen Erhaltung der Vegetation stellt gleichzeitig die wirtschaftlichste Lösung dar.

 

Daher stehen diese beiden Zielrichtungen nicht im Widerspruch und werden durchgehend angestrebt.

 

Lediglich, wenn aus Gründen der Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit weitere Maßnahmen notwendig werden, entstehen die Kosten wie unter Szenario 2 und 3 vorbewertet.

 

Auf Grund der Erfahrungen bei der Sondierung von Kampfmitteln auf dem restlichen Areal ist jedoch jetzt schon davon auszugehen, dass man mit einem Umfang wie unter Szenario 3 beschrieben, zu rechnen hat.

 

3.4         Folgekosten

 

Durch die Maßnahme und die beabsichtigte Nutzung für die Schule fallen keine zusätzlichen Folgekosten an. Die Fläche gehört bereits zur Vertragsfläche von Hochtief und wird von Hochtief bewirtschaftet (Rasenmähen,Baumkontrolle und Baumschnitt). Der Aufwand hierfür wird über die Monatspauschale für die Schule vergütet.

 

4             Konzept

 

4.1         Maßnahmen

 

Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in folgende Komponenten auf dem südwestlichen Areal:

a.     Nachweis der Kampfmittelfreiheit

 

b.     Herrichtung des südwestlichen Geländes als naturbelassene Parkfläche, die der Schule zugeschlagen wird

 

Aus den Erfahrungen der Detektion des Gesamtgrundstücks und des umfangreichen Großbaumbestands muss die Kontamination möglichst baumschonend entfernt werden. Durch Handschachtungen bei der Entfernung des Trümmerschutts im Wurzelbereich soll möglichst eine Fällung vermieden werden.

 

Sollten Baumfällungen dennoch notwendig werden, so müssen adäquate Ersatzpflanzungen eingeplant werden.

 

-     Mähen und Beseitigen von Kleinbewuchs zur Vorbereitung der Kampfmitteldetektion.

 

-     Detektion und Bewertung eventueller Anomalien.

 

-     Dort, wo ungeklärte Anomalien aufgespürt wurden, vorsichtiges Aufgraben unter ökologischer Baubegleitung sowie unter stetiger Begleitung eines Feuerwerkers.

 

-     Eventuell vorsichtiges Aufgraben in Wurzelbereichen, dort wo sich das Wurzelwerk stark mit den Auffüllungen vermengt hat und eine eindeutige Detektion nicht stattfinden kann.

-     Gegebenenfalls Fällungen von Bäumen, falls um den Baumstandort herum keine sichere Detektion stattfinden kann.

 

-     Seitliches Lagern des zu entsorgenden Aushubmaterials, siehe hierzu auch Punkt 1.3 der Begründung Grundlagen.

 

-     Abfahren und Entsorgen des belasteten Aushubmaterials. Das Material ist bereits beprobt und abfalltechnisch eingestuft. Es ist nicht wieder einbaufähig (siehe hierzu auch Punkt 6 der Begründung „Abstimmung mit Fachämtern“). Dieser Sachstand wurde bereits mit dem Fachreferat für Bodenschutz, Gewässerrenaturierung und Umweltchemie sowie dem Regierungspräsidium geklärt (siehe Rubrik 8 der Auslage „Planungs- und Kostendaten“).

 

-     Entfernen des Zaunes auf dem Schulgelände, d.h. Entfernen der Parzellierung, so dass der westliche und der östliche Südteil mit der bestehenden Schulhoffläche zusammengefasst werden kann. Dies erleichtert die Aufsicht über diese neue Fläche, da der jetzt dort befindliche Zaun vom Schulgebäude aus die Sicht auf die Fläche behindert.

 

-     Nachpflanzen der eventuell gefällten Bäume direkt wieder an Ort und Stelle, siehe hierzu auch Punkt 6 der Begründung – Abstimmung mit Fachämtern, Fällantrag (vorab gestellter Fällantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde) sowie Abstimmung mit den Bereichen Hochbaumanagement und Referat Stadtgestaltung, Stadtgrün (siehe Rubrik 8 der Auslage „Planungs- und Kostendaten“).

 

4.2         Grünplanung

 

Nach Beendigung der Maßnahmen wird im Ergebnis eineGrünlandschaft geschaffen, die im Schulbetrieb genutzt werden kann.

Das südwestliche Areal wird, nachdem die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen ist, als Rasenfläche hergestellt. Damit ist die neu geschaffene Fläche von der Umgebung, d.h. von der bereits jetzt von der Schule genutzten Hof- und Freianlage, gestalterisch deutlich abgegrenzt.

5             Terminplanung

 

5.1         Zeitliche Randbedingungen

 

Vorbehaltlich des Projektbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung können die Aushub- und gegebenenfalls unvermeidlichen Fällarbeiten im Winter/Frühjahr 2016 beginnen. Danach kann die Aussaat des Rasens erfolgen.

Die aufbauenden Grünarbeiten wie Baumpflanzungen können bestenfalls noch bis März 2016 erfolgen, ansonsten ab Oktober 2016. Der Zaun kann aus Sicherheitsgründen erst nach Abschluss aller Arbeiten entfernt werden, dies ist sicherlich nicht vor Herbst 2016 möglich. Die südwestliche Fläche kann erst Ende 2016 wieder zur Verfügung gestellt werden.

6             Abstimmungen mit Fachämtern

 

Die Stellungnahmen des Fachreferates für Bodenschutz,Gewässerrenaturierung und Umweltchemie sowie des Fachreferates für Naturschutz vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) liegen vor. Die Fällgenehmigung liegt bereits vor. Von Seiten Amt 33 bestehen gegen die Maßnahme keine Bedenken, insbesondere da die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unerlässlich sind.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Stadtschulamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Das Stadtschulamt wurde in den laufenden Planungsprozess regelmäßig einbezogen.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (vormals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und der OPG in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 300.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die jährlich anfallenden Folgekosten aus der Wiederherrichtung sind in der Monatspauschale für die Schule enthalten, die an Hochtief für die Bewirtschaftung der Beethovenschule gezahlt wird. 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenberechnung sowie das Gutachten und Lagepläne zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  2 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro