Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0788Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Strahlenbergerstraße 45, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-335 (Dez. I, Ämter 60 und 80) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin noch zu vermessende Teilflächen von ca. 1.231 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 113/3 und 113/4 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 315.000 EUR (rd. 256 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung, Übergabe sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 70.000 EUR, die im Zusammenhang mit der erforderlichen Versetzung eines Sicherheitszaunes entstehen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 415.000 EUR stehen beim Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301 zur Verfügung.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Aufgrund des Projektbeschlusses vom 30.01.2014 [2011-16/DS-I(A)0492] sind im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Umbau des Kaiserleikreisels gemäß Grunderwerbsverzeichnis diverse Teilflächen entlang der Strahlenbergerstraße sowie der Kaiserleipromenade zu erwerben.

 

Die Stadt Offenbach und die Verkäuferin hatten im Jahr 1992 einen Kaufvertrag über Flächen nordöstlich des Kaiserleikreisels abgeschlossen. Hierin war unter anderem vereinbart worden, dass Flächen wieder zum jeweiligen Verkehrswert zurück zu übertragen sind, wenn diese für öffentliche Verkehrszwecke benötigt werden. Auf Wunsch der Verkäuferin haben sich die Beteiligten auf die Erstellung eines Verkehrsgutachtens durch einen externen Gutachter verständigt, der den unter Ziffer 2 genannten Wert ermittelt hat.

 

Auf der zu erwerbenden Fläche befindet sich ein besonderer Sicherheitszaun, der vor dem Baubeginn für den Kreiselumbau auf die künftige Grenze zu versetzen ist. Für die Versetzung sowie die damit verbundene Fällung von 10 Laubbäumen entstehen insgesamt Kosten von ca. 70.000 EUR. Die Genehmigung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz liegt bereits vor.

 

Die Finanzierung des Grundstückserwerbs erfolgt über das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement verwaltete Produktkonto „Umbau Kaiserleikreisel“.

Die Verkäuferin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan