Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0842Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Richtlinie zum Ankauf von Belegrechten

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-042 (Dez. I, Amt 60; Dez. III, Amt 35) vom 10.02.2016

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dem Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt erstellten Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten (siehe Anlage 1) in Offenbach am Main als Grundlage für durchzuführende Verwaltungsakte wird zugestimmt.

 

2.     Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung des sozialen Wohnungsbaus“, Investitionsnummer: 1002031000601201 (zweckgebundene Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe).

 

 

Begründung:

Die Wohnbauförderung ist mit Einbindung in das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement im Jahre 2009 bereits für eine Stabilisierung der Quote im geförderten Mietwohnungsbau eingetreten. So konnte die ehemalige Hartnackschule zu Wohnzwecken umgenutzt werden, die Baulücke in der Arthur-Zitscher-Str. 6 wurde geschlossen, die ABG ist in die schwierigen Verhandlungen mit MAN eingebunden worden, hier wird interkommunale Zusammenarbeit erprobt. Die GWH führt das Grundstück Lichtenplattenweg Ecke Rhönstraße einer Wohnnutzung zu, in den Bebauungsplänen B528C Berliner Straße Pirazzistraße und B645 Kaiserlei KWU Gelände ist geförderter Mietwohnungsbau vorgesehen. Gemäß den wohnungspolitischen Leitlinien ist die Wohnbauförderung bei den relevanten Wohnungsbauvorhaben eingebunden.

In der Kopernikusstraße 4 war ebenfalls geförderter Mietwohnungsbau vorgesehen. Der OBG (Offenbacher Baugenossenschaft) wurden hier mit Magistratsbeschluss vom 02.12.2009 475.600,00 Euro aus den Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe für den Neubau von zehn Wohneinheiten zugesprochen. Dieses Projekt wird endgültig seitens der OBG nicht weiter verfolgt.

Der hessische Rechnungshof hat, um Mittel aus der Fehlbelegungsabge trotz nicht weiter verfolgter Projekte dennoch fristgerecht zu verwenden, empfohlen, Alternativprojekte mitzubeschließen. Daher wurden in die Beschlussvorlagen für Neubauprojekte im geförderten Mietwohnungsbau jeweils als Alternativprojekt der Ankauf von Belegungsrechten aufgenommen. Der Ankauf von Belegungsrechten ist eine sinnvolle Maßnahme, um den Bestand an geförderten Mietwohnungen zu stabilisieren. So geschehen auch mit Magistratsbeschluss vom 02.12.2009.

Um die der OBG zugesprochenen Mittel fristgerecht zweckgebunden zu verwenden, kann die Stadt Offenbach, gemäß gegebener Beschlusslage, Belegungsrechte am Wohnungsbestand der OBG bis zur oben beschriebenen Summe erwerben.

Als Grundlage und Handlungsempfehlung für diesen und künftige, ähnlich gelagerte Fälle, hat die Verwaltung die anliegende Richtlinie erstellt.

Das Instrument zum Ankauf von Belegungsrechten kann zukünftig immer dann situativ genutzt werden, wenn Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe (neues Gesetz hierzu ist erlassen) fristgerecht eingesetzt werden müssen, Neubauprojekte jedoch nicht in ausreichender Menge in Planung sind oder endgültig nicht weiter verfolgt werden.

Es ist außerdem beabsichtigt, den Ankauf von Belegungsrechten in Offenbach aktiv zu betreiben, um vermehrt dezentral über das Stadtgebiet verteilte Wohnungen in die Bindung zu nehmen und so die Quote des geförderten Mietwohnungsbaus zu stabilisieren.

Die Finanzierung entsprechender Maßnahmen erfolgt nachrangig zu Neubauprojekten des geförderten Mietwohnungsbaus.

Anlagen:

1.    Muster Richtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten mit Erläuterungstext zu den einzelnen Punkten.

2.    Muster Bewilligungsbescheid

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro