Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0040Ausgegeben am 23.06.2016
Eing. Dat. 23.06.2016
Betriebskommission Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach a. M.
hier: Wahl der Mitglieder und Stellvertreter
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-178 (Dez. I, Amt 10) vom 22.06.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung aus dem Kreis der von ihr gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG in den Jugendhilfeausschuss entsandten ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliedern
1. 6 Stadtverordnete als ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen
oder Stellvertreter
und
2. 2 besonders erfahrene Personen als ordentliche Mitglieder sowie deren
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach a. M. wählt.
Begründung:
Gemäß § 7 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und zwei besonders erfahrene Personen, die zugleich ordentliche oder stellvertretende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind sowie zwei Mitglieder der Personalvertretung des Eigenbetriebes an. Für Mitglieder der Betriebskommission sind Vertreter zu benennen.
Das geltende Eigenbetriebsgesetz schreibt nicht vor, das für jedes Mitglied der Betriebskommission ein „persönlicher“ Stellvertreter zu wählen ist. Der Vertretungskörperschaft steht es damit frei, Mitglieder und Stellvertreter in getrennten Listen zu wählen. Somit wäre bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder stellvertretenden Mitglieds ein problemloses Nachrücken möglich.
Gewählt werden die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die besonders erfahrenen Personen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Die Mitglieder des Personalrates sind nicht zu wählen, da deren Amtszeit noch andauert.