Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0043Ausgegeben am 23.06.2016

Eing. Dat. 23.06.2016

 

 

 

 

 

Kooperationsvereinbarung über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag mit dem Land Hessen sowie die zugehörige Zusatzvereinbarung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-185 (Dez. II, Ämter 51 und 57) vom 22.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen über

ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag sowie die als Anlage 2 beigefügte

Zusatzvereinbarung hierzu sind für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

 

Begründung:

 

Der Magistrat hat nach Aufforderung des Landes Hessen beim Hessischen Kultusminis-terium die Teilnahme an der 2. Pilotphase des “Paktes für den Nachmittag“ (PfdN) für ganztägige Angebote an Schulen beantragt. Die Pilotphase ist vorgesehen für die Schul-jahre 2016/17 u. 2017/18.

 

Beantragt wurde die Aufnahme des Ganztagsklassenmodells des EKO bzw. Jugendam-tes als Offenbacher Strukturmodell, welches sich auszeichnet durch einerseits freiwillige Teilnahme bei andererseits gleichzeitig gebundenem Ganztagsbildungsangebot, verbind-lich über 4 Jahrgangsstufen der Grundschule für die Kinder, deren Eltern sich für dieses Angebot des Öffentlichen Jugendhilfeträgers (EKO) entscheiden. Eine weitere Besonder-heit des Offenbacher Modells ist, dass dieses Angebot formell ein Hort-Angebot des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ist. Dies garantiert fachliche Kontinuität, absolute Verlässlichkeit für Kinder und Eltern sowie die Möglichkeit der Elternentlastung hinsicht-lich zu leistender Teilnahmebeiträge nach § 90 SGB VIII.

 

Dieses Konzept war für das Hessische Kultusministerium überzeugend, obwohl es hin-sichtlich der anzuwendenden Richtlinien für den PfdN nicht besonders passgenau ist. Die als Anlage 2 beigefügte Zusatzvereinbarung trägt dem Rechnung und stellt sicher, dass einerseits die Strukturbesonderheiten hinsichtlich der rechtlichen und pädagogischen Konstruktion des Offenbacher Modells und andererseits die Ziele, welche das Land Hessen mit dem PfdN verbindet, erfolgsorientiert zusammengeführt werden.

 

Da auch die bisher bereits installierten Ganztagsklassen in die Pilotphase einbezogen werden, wird mit dem PfdN für alle Ganztagsklassen eine wesentlich bessere Personal-ausstattung als bislang möglich werden; dies ohne Mehrbelastung für den Haushalt der Stadt Offenbach. Für die Bildungsarbeit in den Ganztagsklassen bedeutet dies eine stär-kere Verschränkung von Nachmittags- und Vormittagsangeboten sowie ausreichend Zeit für Lehrerinnen und Lehrer wie Erzieherinnen und Erzieher für Abstimmung, Koordination und gemeinsame Weiterqualifizierung der Bildungsarbeit. Nach derzeitigem Kenntnis-stand wird es möglich werden, dass pro Ganztagsklasse zusätzlich 6 Lehrerinnen- bzw. Lehrerstunden zur Verfügung stehen werden. Für das Angebot in der Verantwortung des EKO von 12:30 bis 17:00 Uhr sowie auch pädagogische Mitarbeit am Vormittag des Bildungstages werden pro Ganztagsklassen ca. 10 Fachkraftstunden zusätzlich zur Verfügung stehen. Standortbezogen und je nach abschließender Mittelzuteilung durch das HKM könnte sich dieses Stundenbudget noch etwas erhöhen.

 

Folgende Schulen bzw. Hortangebote mit folgenden Ausbauzielen des Ganz-tagsklassenmodells sind in den PfdN einbezogen:

 

Prognose Ausbau bis 2019/20

        Schuljahr

16/17

17/18

18/19

19/20

Schule

Beethovenschule

7

7

7

8

Eichendorffschule

5

6

7

8

Goetheschule

8

8

8

8

Grundschule Buchhügel

4

4

4

4

Mathildenschule

3

4

4

4

Hafenschule

2

4

6

8

Gesamt Klassen

29

33

36

40

Gesamt Plätze

725

825

900

1000

 

Im Ergebnis würde mit diesen Ausbauzielen die Vorgabe des Kindertagesstättenent-wicklungsplans für Hortplätze erfüllt. Derzeit liegt das Angebot noch um ca. 300 Plätze unterhalb des definierten Quorums. Nach wie vor ist aus der Sicht des Magistrates der Ausbau dieses Angebotes aus mehreren Perspektiven dringend geboten: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Verbesserung der Bildungschancen von Kindern aus eher bil-dungsfernen Familien, Befriedigung der steigenden Nachfrage nach Ganztagsbildung und   –betreuung sowie die Stärkung der pädagogischen Qualität der Ganztagsangebote von Schule und Jugendhilfe an Schule.

 

Da dieser Ausbau von Hortplätzen mit der Kindertagesstättenentwicklungsplanung bei Hochrechnung der Haushaltsentwicklung zum Schutzschirmvertrag bereits durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen war, ist der Finanzbedarf im Rahmen der Entwicklung des Haushaltsaufwandes für Betriebskostenzuschüsse zur Finanzierung dieser Angebote dort bereits eingepreist gewesen. Demgemäß führt der Abschluss der o.g. Vereinbarungen zu keinen zusätzlichen haushaltsrechtlichen Auswirkungen.

Anlagen:

Kooperationsvereinbarung PfdN

Zusatzvereinbarung PfdN