Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0045Ausgegeben am 23.06.2016

Eing. Dat. 23.06.2016

 

 

 

 

 

Jahresabschluss EKO zum 31.12.2015; Ergebnisverwendungsvorschlag; Entlastung der Betriebsleitung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-187 (Dez. II, Amt 57) vom 22.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach zum 31.12.2015 wird festgestellt.

 

2.  Der festgestellte Jahresverlust 2015 in Höhe von 12.167.784,35 € wird ausge- glichen. Die aus dem Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen – in 2014 zuge-flossenen Abschläge i. H. v. 16.300.000,- € zur Sicherung der Liquidität des EKO sind mit dem Verlustausgleich zu verrechnen. Die unverbrauchten Mittel i.H.v. 4.132.215,65 € sind dem Produktsachkonto - 06010500. 7124000451 – im laufen-den Haushaltsjahr 2016 wieder zuzuführen.

 

3.  Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

 

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2015 erstellt. Dieser wurde von dem WP/StB Dipl.-Oec. Ralf-Peter Ludwig; Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt am Main geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Unter Bezug auf die §§ 112 bis 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt. Die Betriebskommission hat in ihrer 93. Sitzung vom 25.05.2016 gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 5 des Eigenbetriebsgesetzes die Weiterleitung des Jahres-abschlusses 2015 einschließlich der Entlastung der Betriebsleitung an die Gemein-devertretung beschlossen. Die Betriebskommission hat beschlossen, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung den Verlustausgleich wie unter Pos. 2 zu empfehlen.

 

Um insbesondere die vom Personalamt vorfinanzierten Personalkosten unterjährig ausgleichen zu können, ist die Liquiditätssicherung des EKO in Höhe der fiktiv dem EKO zuzurechnenden Betriebskostenzuschüsse im laufenden Geschäftsjahr notwen-dig. Das Verfahren wurde bereits mit dem Wirtschaftsjahr 2013 mit dem Revisions-amt wie der Kämmerei abgestimmt. Dieses Verfahren sichert die Zurechnung der Kosten für die Aufgaben nach § 22 ff SGB VIII analog der Abwicklung der Betriebs-kostenzuschüsse an Freie Träger zum Haushalt des Jugendamtes.

Anlage

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro