Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0048Ausgegeben am 23.06.2016
Eing. Dat. 23.06.2016
Neugestaltung Bolzplatz Adolf-Kolping-Platz
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-192 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Neugestaltung des öffentlichen Bolzplatzes Adolf-Kolping-Platz zu einer multifunktionalen Spielfläche an der Rumpenheimer Straße / Mecklenburger Straße, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Schelhorn, Dorfwiesenweg 11, 60439 Frankfurt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 280.000,00 € Brutto wird – vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei – zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 13010100.0952007960 „Neugestaltung Bolzplatz Adolf-Kolping-Platz “, Investitionsnummer 1301010900601212 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2015 und früher: 190.000,00 €
Haushaltsmittel 2016: 60.000,00 €
Nachtrag 2016: 30.000,00 €
Gesamt: 280.000,00 €
3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:
Voraussichtliche Zuwendung KIP Landesprogramm
(ca. 80% von 280.000,00 €) 224.000,00 €
Kreditmarktmittel: 56.000,00 €
Gesamt: 280.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 18.013,46 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der geprüften Folgekostenvariante sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen daher den RDLV für die zukünftigen Jahre ab Frühjahr 2020 um 5.161,46 €/p.a. bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“.
Begründung:
Das Bauvorhaben "Bolzplatz Adolf-Kolping-Platz - Neugestaltung" ist Teil der zur Sanierung vorgesehenen Maßnahmen des Spielplatzrahmenplans, der im Rahmen des KIP – Kommunalen Investitionsprogramms (Land) umgesetzt wird. Nach Vorgaben des Spielplatzrahmenplans sind neben der Sanierung der Anlage an dieser Stelle eine Ausstattung mit multifunktionalen Angeboten und eine Verbesserung des Sitzplatzangebotes vorzusehen.
Der in einer Grünanlage zwischen Rumpenheimer, Mecklenburger und Thüringer Straße neben einem Spielplatz gelegene Bolzplatz ist in die Jahre gekommen und bietet aktuell ein tristes Erscheinungsbild mit geringer Aufenthaltsqualität.
Der Bolzplatz ist von einem 4m hohen Ballfangzaun umgeben. Alter Baumbestand und Sträucher grenzen ihn zu den umliegenden Straßen und dem nebenliegenden Spielplatz ab, schränken aber die Zugänglichkeit ein. Der einzige offizielle Zugang an der Mecklenburger Straße liegt abseits der hauptsächlich genutzten Wegebeziehungen. Trampelpfade und Löcher in der Zaunanlage verdeutlichen die Notwendigkeit von weiteren Zugängen. Die Spielfläche befindet sich in einem schlechten Zustand und ist nach langjähriger intensiver Beanspruchung nur noch eingeschränkt nutzbar. Die wenigen Ausstattungselemente sowie die Zaunanlage sind sanierungsbedürftig.
Um langfristig eine bedarfsgerechte Versorgung aller Stadtgebiete mit Spielflächen jeder Altersklasseneignung zu erreichen, sollen geeignete Bolzplätze entsprechend dem gesamtstädtischen Entwicklungsziel des Spielplatzrahmenplans (DS I (A) 657 vom 24.02.2011) in multifunktionale Spielflächen weiterentwickelt werden. Es soll das Potential von Bolzplätzen genutzt werden, um neben Fußball auch andere Spielformen anzubieten. Hierdurch werden die Spielqualität verbessert und unterschiedliche Zielgruppen erreicht. Durch eine Ausstattung mit Bänken oder anderen Sitzelementen werden zusätzliche Aufenthaltsqualitäten und kommunikationsfördernde Bereiche geschaffen. Wichtig ist, dass auch für Mädchen ausreichend Spielräume zur Verfügung stehen. Deren meist unterschiedliche Ansprüche an Spielflächen sind daher zu berücksichtigen, um sie nicht durch Ausstattung und Bezeichnung einer Fläche von der Nutzung auszuschließen.
Der Bolzplatz Adolf-Kolping-Platz ist aufgrund seiner Größe für eine Umgestaltung zu einer multifunktionalen Fläche geeignet.
Ziel der Maßnahme ist es, mit der Neugestaltung des Bolzplatzes einen multifunktionalen Spiel-, Sport-, Bewegungs- und Begegnungsraum für ältere Kinder und Jugendliche zu schaffen. Neben Fußball und Streetball werden weitere Bewegungsmöglichkeiten, aber auch ruhige Rückzugsorte angeboten und damit nicht nur Jungen, sondern gezielt auch Mädchen angesprochen. Das Angebot richtet sich vorrangig an ältere Kinder und Jugendliche, da bei den Spielflächen für diese Altersgruppe für alle Stadtgebiete ein Defizit vorliegt.
Der Entwurf ermöglicht eine Verknüpfung der Bolz- / Ballspielflächen mit einer freien Fläche für Bewegungsspiele, Angeboten zum Schaukeln, Springen und Balancieren sowie unterschiedlichen Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten, und schafft so eine multifunktionale Spielfläche. Neben vielfältigen Orten zur Kommunikation bestehen auch die Spielangebote in erster Linie aus Möglichkeiten zu gemeinsamem Spiel. So werden nicht nur Anreize zur Bewegung geboten, sondern auch die soziale Kompetenz gefördert. Hierbei steht der Gedanke des Aufeinandertreffens und miteinander Agierens im Vordergrund.
Das Plangebiet umfasst rd. 2.600m² und gliedert sich in verschiedene Bereiche.
Der Entwurf sieht mehrere Hauptbereiche vor:
Gestaltete Bewegungsschwerpunkte mit Treffpunktcharakter, ein zentraler Jugendtreffpunkt mit benachbarter Streetballfläche, eine großzügige Rasenfläche als offener Spielraum sowie ein multifunktionales Spielfeld für verschiedene Ballspiele.
Bewegungsschwerpunkte mit Treffpunktcharakter im Norden:
Eine Dreifachschaukel und zwei Hängematten bieten sowohl einen Anreiz zur Bewegung als auch einen Raum für Kommunikation und Rückzugsort. Die Einfassung aus Baumstämmen und Bruchsteinen kann sowohl zum Aufenthalt genutzt werden als auch zum Balancieren und Bespielen.
Jugendtreff und Streetballfläche:
Zentraler Treffpunkt ist ein überdachter Jugendtreff mit unterschiedlichen, unkonventionellen Sitzmöglichkeiten, die für das kurzzeitige Verweilen gestaltet sind, jedoch keine Anreize zum Übernachten o. ä. bieten. Benachbart entsteht eine kreisförmige Streetballfläche. Die Fläche ist mit einem Basketballkorb ausgerüstet und kann später – z.B. auf der Grundlage von Spenden – mit einem „Streetballbaum“ nachgerüstet werden.
Rasenfläche:
Eine weitläufige Rasenfläche bildet einen offenen Raum für freies Spielen und weitere verschiedene Bewegungsformen. Im Süden laden Holzpodeste zum Verweilen ein. Diese werden im Osten durch ein Bodentrampolin ergänzt, das sich in Zukunft noch erweitern lässt. Eine Bodenmodellierung gliedert den Raum und gewährt einen beschatteten Platz für Aufenthalt und Spiel.
Spielfeld:
Im Nordwesten der Fläche bietet ein Kleinspielfeld mit Kunststoffbelag und Fußballtoren wetterunabhängig einen Raum für verschiedene Ballspielmöglichkeiten.
Zugänglichkeit und Durchwegung:
Der vorhandene Zugang im Süden bleibt bestehen, erhält aber zukünftig eine Nebenbedeutung und wird im Norden und im Westen durch zwei neue Zugänge ergänzt. Diese werden über eine wassergebundene Wegedecke miteinander verbunden. Ihre Lage orientiert sich an den bestehenden Trampelpfaden und an der Hauptwegeverbindung in das angrenzende Wohngebiet. Es entsteht somit eine verbesserte Zugänglichkeit der Fläche und eine Entlastung der direkten Anwohner im Süden.
Zaunanlage:
Die Zaunanlage am Bolzplatz wird reduziert, wodurch die Gesamtfläche eine einladendere Wirkung erhält. Durch das Entfernen des Zaunes im Südosten wird die Rasenfläche vergrößert, und es entsteht ein nahtloser Übergang.
Ein neuer Zaun wird nur dort errichtet, wo er aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Rund um das Kleinspielfeld beträgt die Höhe 4m, entlang der Rumpenheimer Straße 1,20m. Der Ballfangzaun wird als Stahlgitterzaun mit Geräuschdämpfung ausgeführt.
Fahrradständer:
Es werden neue Fahrradständer am Zugang von der Rumpenheimer Straße außerhalb des Zauns errichtet.
Materialien:
Die Planung sieht eine Reduzierung auf nur wenige verschiedene Materialien vor. Die Wegeoberflächen sollen als wassergebundene Wegefläche ausgeführt werden. Die Streetballfläche erhält einen Pflasterbelag, und die Ballspielfläche einen Kunststoffbelag, der ein wetterunabhängiges Bespielen zulässt. Als Fallschutzmaterial für Hängematten und Schaukel dient Holzhäcksel, welches mit Baumstämmen und Bruchsteinen eingefasst ist.
Bestandsgrün:
Die vorhandenen Bäume und Sträucher können weitgehend erhalten werden. Durch die neuen Zugänge müssen insgesamt 9 Bäume gefällt werden, von denen 4 unter die Grünschutzsatzung fallen.
Weitere 8 geschützte Bäume stehen in direkter Nähe zur vorhandenen Zaunanlage des Bolzplatzes, so dass deren Wurzelbereich beim Austausch des Zauns betroffen sein kann. Ziel ist der Erhalt der Bäume, was durch eine ökologische Baubegleitung ermöglicht werden soll, die einen möglichst schonenden Umgang mit dem Gehölzbestand gewährleistet. Schädigungen im Wurzelbereich einzelner Bäume lassen sich dennoch nicht völlig ausschließen, was eine Fällung zur Folge haben könnte. In diesem Fall wird das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz vorab hinzugezogen, mit dem dieses Vorgehen bereits abgestimmt ist.
Pflanzung:
Es werden 4 neue Laubbäume als Hochstämme gepflanzt. Diese stehen als Schattenspender in lockerer Gruppe im Bereich der Bodenmodellierung in der Rasenfläche und in einer neuen Pflanzfläche.
Der Großteil der Grünbereiche wird als Rasenfläche gestaltet. Diese ermöglichen freies Spielen und individuellen Aufenthalt bei einem relativ geringen Unterhaltungsaufwand.
Die bestehende Unterpflanzung wird durch Sträucher ergänzt, um den Bolzplatz zum benachbarten Spielplatz abzugrenzen und eine Grenze zum umgebenden Straßenraum zu bilden.
Es werden vor allem robuste und wenig pflegeintensive Pflanzen verwendet. Die Neupflanzungen sind als standortgerechte, überwiegend heimische Laubgehölze geplant.
Beteiligung:
Zu Beginn der Planung fanden folgende Beteiligungsverfahren statt:
· Dezember 2014: Beteiligungswerkstatt mit Schülerinnen und Schülern zweier Schulklassen der nahe gelegenen Ernst-Reuter-Schule
Wichtige Ergebnisse waren der Wunsch nach:
- Bewegung in unterschiedlichen Formen (Fußball / Basketball)
- Rückzug (aktiv und passiv)
- Verweilen / Zuschauen
- Konfliktminimierung durch Verlagerung bestimmter Angebote
- verschiedene Eingänge
· März 2015: Vorstellung und Diskussion der daraus entstandenen Entwurfsplanung mit den Schülern
· März 2015: Veranstaltung, bei der die Planung vor Ort vorgestellt wurde, und Anwohner und potentielle Nutzer die Möglichkeit erhielten, ihre Anregungen und Wünsche einzubringen
In die nun vorliegende Planung wurden die Anregungen aus den Beteiligungsprozessen soweit wie möglich eingearbeitet.
Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima
Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:
Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten aufgeführten relevanten Rechtsvorschriften zu beachten.
Natur- und Artenschutz:
Die zur Umsetzung der Planung erforderlichen Baumfällungen sind außerhalb der Vogelbrutzeit gem. der städtischen Grünschutzsatzung durchzuführen, eine Zustimmung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist gem. Schnittstellenvereinbarung im Vorfeld einzuholen. Um die Anzahl der zu fällenden Bäume und Beschädigungen weiterer Bäume auf ein Minimum zu reduzieren, ist eine ökologische Baubegleitung zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich möglicher Schäden an Baumwurzeln. Die ökologische Baubegleitung hat dafür Sorge zu leisten, dass die DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen in der jeweils gültigen Fassung beachtet wird. Die zu fällenden Bäume sind auf das Vorhandensein von Baumhöhlen oder –spalten zu untersuchen. Falls es sich dabei um dauerhaft oder wiederholt genutzte Quartiere handelt, z.B. durch Fledermäuse, gelten bzgl. dieser Lebensstätten die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ganzjährig auch während der nutzungsfreien Phasen. In diesem Fall ist vor Beseitigung der Lebensstätte eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen und ein Ausgleich für den Verlust der Lebensstätte (z.B. durch Aufhängen von Nistkästen) zu schaffen. Für die Holzbauteile bzw. Holzelemente des Bolzplatzes soll ausschließlich Holz aus heimischen Wäldern verwendet werden.
Altlasten / Bodenschutz:
Die durch Bodenuntersuchungen nachgewiesenen, geringfügigen Bodenbelastungen stellen keine Beeinträchtigung für Grundwasser u. Boden dar und betreffen außerdem Bereiche, die versiegelt bzw. mit Rasen überdeckt sind. Bei plankonformer Umsetzung bestehen daher für die beabsichtigte Nutzung keine Bedenken.
Gewässerschutz:
Gegen die vorgelegte Magistratsvorlage bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Immissionsschutz:
Es bestehen keine Bedenken. Laut § 22 (1a) des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.
Klimaschutz und Mobilität:
Der Belang des Klimaschutzes ist von dem Vorhaben im Wesentlichen nicht betroffen.
Die neuen Fahrradabstellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach so herzurichten, dass der Rahmen und mindestens ein Laufrad angeschlossen werden kann und eine Beschädigung an den Laufrädern ausgeschlossen werden kann, z.B. durch Fahrradbügel.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlage:
Übersichtsplan
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x KSS
1 x Minderheitenvertreter (KSS)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro