Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0100Ausgegeben am 17.11.2016
Eing. Dat. 03.11.2016
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2017
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-346 (Dez. III, Amt 20) vom 02.11.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. die Haushaltssatzung 2017 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2017 und der Stellenplan für das Jahr 2017 festgesetzt.
2. das beigefügte Investitionsprogramm 2017 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlage:
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Jahr 2017