Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0189Ausgegeben am 16.03.2017

Eing. Dat. 16.03.2017

 

 

 

 

 

Neubau und Bewirtschaftung der Fröbelschule

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-069 (Dez. III, Amt 20) vom 15.03.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.     Das Ergebnis des Eignungstests vom 10.03.2017 gemäß Anlage 1 sowie der Grobterminplan gemäß Anlage 2 und der Raumbedarf gemäß Anlage 3 für die in Betracht gezogene öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit zum Neubau und der Bewirtschaftung der Fröbelschule zwischen der Stadt Offenbach am Main und der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach am Main („GBO“) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.     Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat und der GBO den gemeinsamen Auftrag, die für den Abschluss des Projektvertrags mit der GBO notwendigen weiteren Schritte vorzunehmen und einen unterschriftsreifen Projektvertrag vorzubereiten.

 

3.     Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Übernahme der Ergebnisse und Unterlagen aus der Vorbereitungs- und Planungsphase der GBO für das Projekt „Fröbelschule“ gegen gleichzeitige Erstattung der Kosten der GBO aus diesen Vorbereitungstätigkeiten durch die Stadt Offenbach für den Fall zu, dass der Projektvertrag mangels Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt nicht zustande kommt. Für diesen Fall stehen Reste aus 2016 in Höhe von 877.000 € auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer. 0309010900601201 zur Verfügung. Das entsprechende Konto wird vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement bewirtschaftet

 

4.     Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, das für den Neubau der Fröbelschule vorgesehene Grundstück in der Mühlheimer Straße 264 – 282 in Offenbach-Bürgel auf vorhandene Kampfmittel zu überprüfen, diese im Bedarfsfalle beseitigen zu lassen und alle weiteren Maßnahmen zur Freimachung des Baufeldes zu veranlassen. Die insoweit erforderlichen finanziellen Mittel werden ermittelt und im Nachtragshaushalt 2017 auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer 0309010900601201 vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das entsprechende Konto wird vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement bewirtschaftet

 

5.     Die Stadt Offenbach übernimmt die Kosten der bisherigen anwaltlichen Beratung der GBO und tritt ab sofort anstelle der GBO in das anwaltliche Beratungsverhältnis mit der Kanzlei Greenfort ein. Die notwendigen Mittel werden im Nachtrag 2017 vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt auf dem Produktkonto 01010700.6771000020 bereitgestellt. Für den Fall der Nichtgenehmigung des Projektvertrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt werden die entstandenen Kosten nachträglich als Herstellungsnebenkosten aktiviert.

 

6.     Rechtzeitig vor der endgültigen Auftragsvergabe an die GBO ist vom Magistrat eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (sog. Public Sector Comparator – „PSC“) durchzuführen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf der Basis des Angebots der GBO im Vergleich zur konventionellen Eigenerbringung durch die Stadt Offenbach am Main. Die hierfür benötigten Mittel stehen auf dem Produktkonto 01010700.6771000020 zur Verfügung (Reste 2016: 68.000 €, Plan 2017: 30.000 €). Für den Fall der Nichtgenehmigung des Projektvertrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt werden die entstandenen Kosten nachträglich als Herstellungsnebenkosten aktiviert.

 

7.     Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Offenbach am Main den Vertrag mit der GBO infolge der geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen nur dann abschließen darf, wenn der Bau und die Bewirtschaftung der Fröbelschule durch die GBO wirtschaftlicher erfolgen könnte, als dies bei einer Eigenerledigung durch die Stadt Offenbach am Main der Fall wäre.

 

nachrichtlich: eine Beschlussfassung über die Absätze 1 und 7 erfolgt nicht, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 7. Juli 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Realisierung des Neubaus der Fröbelschule mit einer Bewegungshalle und einem Lehr- und Therapieschwimmbecken auf dem städtischen Grundstück zwischen Mühlheimer Straße und Im Eschig auf der Grundlage der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) im Rahmen einer vom städtischen Hochbaumanagement beauftragten Machbarkeitsstudie erstellten und vom Revisionsamt geprüften überschlägigen ersten Grobkostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 24,5 Mio. Euro zugestimmt.

 

Gleichzeitig wurde der Magistrat damit beauftragt, gemeinsam mit der GBO in einer Arbeitsgruppe ein Konzept zu erarbeiten, dass unter anderem

 

„a) eine deutlich schnellere Errichtung eines Neubaus der Fröbelschule auf Grundlage des zwischen der Schule und der Fachverwaltung abgestimmten Raumkonzeptes vorsieht,

b) eine Übertragung des Projekts auf die GBO GmbH einschließlich Finanzierung und Durchführung des gesamten Vorhabens durch die GBO GmbH vorsieht.“

 

Mit Beschluss vom 29. September 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung die auf dieser Grundlage erarbeitete Konzeption zum Neubau der Fröbelschule zur Kenntnis genommen und den Magistrat beauftragt, auf dieser Grundlage alle notwendigen Schritte zur abschließenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

 

Der vorliegende Eignungstest (Anlage 1) schreibt die Konzeption fort und präzisiert diese anhand des aktuellen Diskussions- und Kenntnisstandes. Die aktuelle Planung in zeitlicher Hinsicht ist dieser Vorlage als Grobterminplan in Anlage 2 beigefügt. Der insoweit ermittelte Raumbedarf ist aus Anlage 3 zu ersehen.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung zu treffenden Beschlüsse versetzen den Magistrat und die GBO in die Lage, das Projekt nun auch konkret vorzubereiten und die für den Abschluss des Projektvertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen. Für den Fall, dass es wider Erwarten nicht zu einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde kommt, muss die Stadt als Auftraggeber der GBO die angefallenen Kosten ersetzen, da die GBO mittelbar und unmittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Offenbach ist. Um kein Geld zu verlieren und die Bauzeit nicht zu verzögern, wird die Stadt Offenbach dann die Planungsergebnisse übernehmen und als Bauherr in das Projekt eintreten. Hierdurch entstünde keine zeitliche Verzögerung des Projekts, da die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Aufgaben auch bei einem konventionellen Projekt durch Amt 60 zu erledigen gewesen wären.

 

Bei der Räumung des städtischen Grundstücks, das für den Neubau der Fröbelschule vorgesehen ist, von etwaigen Kampfmitteln handelt es sich um eine notwendige Maßnahme im unmittelbaren Vorfeld des Neubaus der Fröbelschule. Dabei ist unerheblich, ob der Neubau im konkreten Fall tatsächlich durch die GBO vorgenommen wird oder nicht. Die entsprechenden Maßnahmen würden vielmehr auch dann anfallen, wenn die Stadt den Neubau der Fröbelschule im Rahmen einer traditionellen Eigenerledigung vornähme.

 

Die Übernahme der bisher in dem Projekt auf Seiten der GBO aufgelaufenen Anwaltskosten und der Eintritt der Stadt in das Beratungsverhältnis mit der Kanzlei Greenfort anstelle der GBO reflektiert den Umstand, dass die Stadt Offenbach – und nicht die GBO – das Projekt als Auftraggeberin zu steuern hat. Dazu gehört auch die Klärung der sich insoweit stellenden Rechtsfragen. Da die Stadt Offenbach bislang keine eigenen Rechtsanwälte in dem Projekt mandatiert hatte, führt die Übernahme des Mandatsverhältnisses auch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtkosten des Projekts. Im Gegenteil dürfte die unmittelbare anwaltliche Beratung der Stadt zu einer erheblichen Steigerung der Effizienz im Rahmen der Projektsteuerung und-abwicklung führen.

 

Der Projektvertrag wird der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt, sobald er unterschriftsreif ist. Die Stadtverordnetenversammlung behält somit die finale Entscheidungshoheit im Rahmen des Projekts.

 

Vor der Unterzeichnung muss im Übrigen auch das Regierungspräsidium Darmstadt den Abschluss des Projektvertrags als kreditähnliches Rechtsgeschäft nach § 103 Abs. 7 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung genehmigen. Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium darf nur dann erfolgen, wenn von der Stadt im Rahmen einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachgewiesen werden kann, dass die Realisierung des Projekts durch die GBO wirtschaftlicher erfolgen würde, als dies im Rahmen einer traditionellen Eigenerledigung durch die Stadt der Fall wäre.

 

Die Vorlage wird auf dem Weg des Nachtrags * (in den Magistrat) eingebracht, da im Vorfeld noch weiterer Abstimmungsbedarf bestand. Ein zeitlicher Aufschub ist indes aufgrund des engen Projektzeitplans nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1: Eignungstest vom 10.03.2017

2: Grobterminplan

3: Raumbedarf

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  1 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro