Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0196Ausgegeben am 19.04.2017

Eing. Dat. 13.04.2017

 

 

Grundstücksverkauf Herrnstraße 38 sowie einer Teilfläche von ca. 79 m² aus dem damaligen Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 181/10 (heute 181/12), Verlängerung Bebauungsfrist

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-095 (Dez. I, Amt 80) vom 12.04.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main hat das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 142/1 (Herrnstraße 38) mit 130 m² sowie eine Teilfläche von ca. 79 m² aus dem damaligen Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 181/10 (Stadthof, heute 181/12) an die in der Anlage genannte GbR veräußert.

 

2.     Die in der Magistratsvorlage Nr. 440/10 vom 24.11.2010, DS I (B) 197, unter Punkt 6. genannte Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung wird bis zum 31.12.2021 verlängert.

nachrichtlich: Eine Beschlussfassung über Ziffer 1. erfolgt nicht, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Das ursprünglich geplante Wohnbauprojekt konnte auf Grund technischer Probleme, die erst im Rahmen der konkreten Projektplanungen bekannt wurden, bisher noch nicht umgesetzt werden. So entstehen u. a. durch eine Überbauung im Bereich der Kellerräume ausgehend von dem Nachbargebäude sowie durch die Notwendigkeit aufwändiger Abstützmaßnahmen für das Nachbargebäude während der Bauausführung erhebliche Mehrkosten. Bedingt hierdurch wurde das Projekt in der vorgesehenen Größe unwirtschaftlich.

 

Aktuell bemüht sich die GbR eine zusätzliche Fläche aus dem angrenzenden Nachbargrundstück oder das gesamte Nachbargrundstück zu erwerben. Hierdurch kann die Wirtschaftlichkeit des Projekts wieder hergestellt werden und die GbR erhält so die Möglichkeit, anschließend das Neubauprojekt zu realisieren. Bisher konnte zwischen der Käuferin der städtischen Fläche und dem Nachbareigentümer noch keine Einigung über die Erwerbskonditionen erzielt werden.

 

Auf Grund der vorgenannten Gründe wird empfohlen, einer Verlängerung der Bebauungsfrist bis zum 31.12.2021 zuzustimmen.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage