Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0210Ausgegeben am 27.04.2017

Eing. Dat. 27.04.2017

 

 

 

 

 

Entlastung der Stadt durch Bundesinvestitionsprogramm KIP II für dringende

Investitionen in Sportstätten und Spielplätze nutzen

Antrag SPD vom 21.04.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt jeweils eine Haushaltstelle

„Kunstrasenplatz Gemaa Tempelsee“ und „Kunstrasenplatz VfB Offenbach“ zu

schaffen. Die Haushaltstellen werden jeweils mit 750.000 Euro angesetzt.

 

b.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt eine Haushaltstelle „Überdachung

Waldschwimmbad“ zu schaffen. Die Haushaltstelle wird mit 3.500.000 Euro

angesetzt.

 

c.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Spielplatzrahmenplan der Stadt Offenbach zusätzlich 200.000 Euro

bereitzustellen.

 

d.) Der restliche Anteil der freiwerdenden Haushaltsmittel durch das

Bundesinvestitionsprogramm in Höhe von ca. 10 Millionen Euro muss für die

Sanierung der Offenbacher Schulen verwendet werden. 

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des

Bundesinvestitionsprogrammes durch Bundestag, Bundesrat und Hessischen

Landtag.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Bundesinvestitionsprogramm hat die Bundesregierung ein Förderprogramm in Höhe von 440 Millionen Euro für finanzschwache Kommunen aufgesetzt. Die Mittel aus dem Programm dürfen ausschließlich für Investitionen in die kommunale

Schulinfrastruktur eingesetzt werden.

 

Die Stadt Offenbach kann mit Zuwendungen in Höhe von 20,2 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm rechnen (Förderung von 15 Millionen Euro +

vorgeschriebener kommunaler Eigenanteil von 5,2 Millionen). Durch die zusätzlichen finanziellen Mittel zur alleinigen Investition in die Schulinfrastruktur werden schon verplante Investitionen zur Finanzierung des Schulsanierungsprogrammes im

Finanzhaushalt frei.  

 

Die SPD-Fraktion hält es für notwendig, auch weiterhin alle Anstrengungen

fortzusetzen, um die Sanierung der Offenbacher Schulen abzuschließen.

Allerdings sollte die einmalige Möglichkeit, die das Bundesinvestitionsprogramm

eröffnet, genutzt werden, um dringende Investitionen in die  Infrastruktur Offenbacher

Sportstätten und Spielplätze zu realisieren.  .

 

Denn diese Investitionen können helfen, für die Einwohner einer wachsenden Stadt ein entsprechendes Sport- und Freizeitangebot bereitzustellen.