Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0268Ausgegeben am 31.08.2017

Eing. Dat. 24.08.2017

 

 

 

 

 

Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von Kindertages-einrichtungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-281 (Dez. IV, Amt 51) vom 23.08.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Werte der Landespersonalkostentabelle (LPKT), die zur Berechnung der jährlichen Anhebung der Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kinder-tagesstätten zu Grunde gelegt werden, sind für die Bestimmung der Höhe der BKZ ab 1.1.2016 mit Rückwirkung zum 01.01.2016 um 2 % anzuheben.

 

2.    Sofern die Werte der LPKT 2017 eine Erhöhung von unter 2% gegenüber der LPKT 2016 ausweisen, wird für die Bestimmung der Höhe der BKZ ab 1.1.2017 ebenfalls eine Steigerung der LPKT-Werte um 2 % vorgenommen.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertagesstätten -.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss 2011-16/DS-I(A)0833 vom 28.01.2016 erhalten die Träger von Kinder-tagesstätten in Offenbach auf der Grundlage der LPKT Betriebskostenzuschüsse. Bei der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass die LPKT sich entsprechend der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst jährlich erhöht. Zwischenzeitlich liegt die LPKT für das Jahr 2016 vor, deren Werte sich gegenüber der LPKT 2015 jedoch reduziert haben. Bei entsprechender Anwendung des Stadtverordnetenbeschlusses wäre es somit erforderlich die Betriebskostenzuschüsse 2016 gegenüber dem Vorjahr zu senken. Die Folge wären Rückforderungen gegen die Träger von Kindertagesstätten für das Geschäftsjahr 2016 und eine Senkung der Anspruchshöhe auf BKZ für das Jahr 2017.

 

Zieht man zum Vergleich die Personalkostentabelle für den Sozial- und Erziehungs-dienst der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmaßnahmen (KGST) heran, so ist festzustellen, dass diese eine Erhöhung der Personalkosten für eine Vollzeitstelle im Erziehungsdienst nach S8 (inzwischen S8b) von 2014 nach 2016 von über 8 % ausweist.

 

Die Senkung der durchschnittlichen Personalkosten des Landes ist insbesondere dadurch verursacht, dass im Tarifgefüge des Landes Hessen der Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst keine Wirkung hat. Die in Offenbach ansässigen Träger der Tageseinrichtungen wenden jedoch diesen Tarifvertrag an, der im Übrigen für den EKO als kommunalem Träger verbindlich ist. Ebenfalls besteht bei den kirchlichen Trägern eine Tarifbindung, deren Auswirkung mit denen des kommunalen Tarifgefüges vergleichbar ist. Träger, die keiner Tarifgemeinschaft angehören sind faktisch gezwungen, das Lohnniveau des öffentlichen Trägers zu realisieren, da sie andernfalls am angespannten Arbeitsmarkt nicht mehr konkurrenzfähig wären.

 

Da die Personalaufwendungen entsprechend der Tarifeinigung zwischen dem Verband Kommunaler Arbeitgeber und Verdi zwischen 2015 und 2017 um jeweils durchschnitt-lach 2 % pro Jahr gestiegen sind, ist es erforderlich, diese Tarifsteigerung im Rahmen der BKZ an die Träger der Tageseinrichtungen weiterzugeben.

 

Die LPKT 2017 wird erst Mitte 2018 durch das Land veröffentlicht werden. Damit kein  erneuter Stadtverordnetenbeschluss erforderlich wird, besteht der Vorschlag, ggfls. die Erhöhung auch für 2017 entsprechend vorzunehmen.

 

Die zur Umsetzung des Beschlusses in 2017 erforderlichen Mittel sind im genehmigten Haushaltsplan 2017 etatisiert und im Haushaltsplanentwurf des Magistrats für 2018 vorgesehen.

 

Die Vorlage ist mit Amt 20/Kämmerei abgestimmt.