Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0301Ausgegeben am 19.10.2017

Eing. Dat. 19.10.2017

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-352 (Dez. IV, Amt 57) vom 18.10.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten

Offenbach für das Geschäftsjahr 2018, der im

 

1.1      Erfolgsplan

 

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 37.604 einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Richtlinie der Stadt Offenbach (BKZ) in Höhe von T€ 20.978 und den Erträgen in Höhe von T€ 37.753 mit einem Jahresgewinn von T€ 149 abschließt;

 

            und im

 

1.2      Vermögensplan

 

einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Richtlinie der Stadt Offenbach (BKZ)

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 342 und Investitionen von    T€ 192 sowie einem Jahresgewinn von T€ 149 ausgeglichen abschließt;

 

1.3      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.

 

1.4      einschließlich der Stellenübersicht

 

            und der

 

1.5      Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI.I S.121); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirt-schaftsplan 2018 (WPL 18) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

Die Kredite gem. § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Inves-titionen verwendet.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwick-lung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Gem. den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i.V.m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2018 in ihrer Sitzung vom 04.10.2017 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordne-tenversammlung empfohlen.

Anlage

Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2018

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  1 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.