Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0301Ausgegeben am 19.10.2017
Eing. Dat. 19.10.2017
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-352 (Dez. IV, Amt 57) vom 18.10.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten
Offenbach für das Geschäftsjahr 2018, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 37.604 einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Richtlinie der Stadt Offenbach (BKZ) in Höhe von T€ 20.978 und den Erträgen in Höhe von T€ 37.753 mit einem Jahresgewinn von T€ 149 abschließt;
und im
1.2 Vermögensplan
einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Richtlinie der Stadt Offenbach (BKZ)
bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 342 und Investitionen von T€ 192 sowie einem Jahresgewinn von T€ 149 ausgeglichen abschließt;
1.3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.
1.4 einschließlich der Stellenübersicht
und der
1.5 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI.I S.121); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirt-schaftsplan 2018 (WPL 18) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gem. § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Inves-titionen verwendet.
Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwick-lung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Gem. den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i.V.m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.
Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2018 in ihrer Sitzung vom 04.10.2017 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordne-tenversammlung empfohlen.
Anlage
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2018
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x KSS
1 x Minderheitenvertreter (KSS)
2 x Vertreter (ALB)
13 x SOZ
1 x Minderheitenvertreter (SOZ)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x fraktionslose Stv.
4 x Stv.-Büro
Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.