Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0512Ausgegeben am 15.11.2018
Eing. Dat. 15.11.2018
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2019 (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-413 (Dez. II, ESO) vom 14.11.2018
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2019 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 77.957.277
Aufwendungen € 75.141.752
Jahresüberschuss € 2.815.524
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 4.340.847
Kreditaufnahme € 11.500.000
Summe € 15.840.847
Kredittilgung € 1.821.547
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 360.000
Investitionen € 13.659.300
Summe € 15.840.847
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 11.500.000 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.190.700 festgesetzt.
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2019 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2019 ist.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I 1989, 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. I S. 121), insbesondere der §§ 15-19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet. Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Anlagen
- Anlage Erläuterungsteil: Wirtschaftsplan 2019 des ESO Eigenbetrieb
- Anlage Tabellenteil: Deckblatt
- Anlage Tabelle 1: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2019
- Anlage Tabelle 2: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2019 nach Sparten
- Anlage Tabelle 3: Investitionen ESO Eigenbetrieb 2019
- Anlage Tabelle 4: Investitionsplanung zum Wirtschaftsplan 2019 - 2023
- Anlage Tabelle 5: Verpflichtungsermächtigungen 2019
- Anlage Tabelle 6: Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2019
- Anlage Tabelle 7: Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2019 - 2023
- Anlage Tabelle 8: Übersicht der Risiken für den ESO Eigenbetrieb 2019
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x fraktionslose Stv.
4 x Stv.-Büro
Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.