Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0682Ausgegeben am 22.10.2019
Eing. Dat. 17.10.2019
Wahl eines stimmberechtigten und eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-385 (Dez. III, Amt 51) vom 16.10.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Offenbach - als anerkannter Träger der freien Wohlfahrtspflege wird
Frau Dagmar Spring
als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
2. Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Offenbach - als anerkannter Träger der freien Wohlfahrtspflege wird
Herr Thomas Ruff
als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007, wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1d der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.
In ihrer Sitzung am 29.09.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Arbeiterwohlfart – Frau Christina Pfeiffer-Bechthold als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Thomas Ruff als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Frau Christina Pfeiffer-Bechthold hat nun ihre stimmberechtigte Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Damit ist auch die stellvertretende Mitgliedschaft von Herrn Thomas Ruff erloschen. Die Arbeiterwohlfahrt schlägt daher als Nachfolgerin Frau Dagmar Spring vor. Der vorgeschlagene Nachfolger erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.
Herr Thomas Ruff stellt sich weiterhin als stellvertretendes Mitglied zur Verfügung. Auch er erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.
Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.