Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0120Ausgegeben am 24.11.2016

Eing. Dat. 24.11.2016

 

 

 

 

 

Liegenschaft Berliner Straße 77, 63065 Offenbach

hier: 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 03.02.2016

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-376 (Dez. I, Amt 10) vom 23.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Der Mietvertrag der Stadt Offenbach mit der MMZ Real Estate GmbH in Frankfurt vom 03.02.2016 über die in der Berliner Straße 77 genutzten Flächen von insgesamt 5.095 m² und 267 m² Keller wird durch einen ersten Nachtrag bezüglich der jeweils von der Vermieterin und der Stadt Offenbach zu erbringenden vertraglichen Leistungen konkretisiert.

2.   Mit dem Nachtrag tritt eine konkretisierte Bau- und Ausstattungsbeschreibung in Kraft, die neben verschiedenen Kostenobergrenzen die Kostenverteilung für die Lüftungs- und Klimaanlage der Lehrküche der VHS mit geschätzten Kosten in Höhe von 30.000 € zu Lasten der Stadt festlegt und regelt, dass für das Gebäude ein Sonnen- und Blendschutz zu Lasten der Vermieterin geschuldet ist. Dieser Betrag steht im Ergebnishaushalt 2017 auf dem Produktkonto 01011300.6179000010 „Umzugskosten“ zur Verfügung.

3.   Die Kosten für Miete und Umlagen bleiben von diesem Nachtrag unberührt.

4.   Die gesamten Projektkosten sind auf jeweils einem Produktkonto im Investitionshaushalt 2017 (01011300.0770000010 „Blue-Chip-Schließanlage Berliner Str. 77“, Investitionsnr. 0101130700101701) und im Ergebnishaushalt 2017(01011300.6179000010 „Umzugskosten“) etatisiert. Für beide Produktkonten ist das Hauptamt verfügungsberechtigt. Im Investitionshaushalt beträgt der Ansatz aktuell noch 45.000 €, dieser wird über die Änderungsliste 2017 auf 75.000 € erhöht. Der Ansatz im Ergebnishaushalt wurde dafür um 30.000 € gekürzt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.01.2016 dem oben genannten Mietvertrag mit der MMZ Real Estate GmbH über die weitere Anmietung der Liegenschaft Berliner Straße 77, die von der Volkshochschule Offenbach, dem Jugendbildungswerk sowie dem START-Projekt genutzt wird, zugestimmt.

Der Mietvertrag über die Erweiterung der Mietfläche enthält als einen wesentlichen Vertragsbestandteil eine Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Diese wurde in einer frühen Planungsphase des Umbauprojektes erstellt und ist an verschiedenen Stellen ungenau. In der Zwischenzeit konnten die meisten Planungsdetails konkretisiert werden, und es war möglich, für die meisten Maßnahmen Kosten zu ermitteln.

 

Zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift war eine Einigung über die Kostenverteilung der meisten Maßnahmen getroffen. Diese Einigung ist jedoch in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung nicht dokumentiert worden. Dies soll nun durch diesen Nachtrag nachgeholt werden. Für den Großteil der Investitionen liegt die Kostenlast beim Vermieter. Für einen Teil der Maßnahmen wurden Kostenobergrenzen definiert.

 

Die wesentlichste Änderung in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung liegt in der Kostenfestlegung für die kombinierte Lüftungs- und Klimaanlage der Lehrküche der VHS, die in der Planungsphase noch nicht konkret bekannt war. Erst im Lauf der konkreten Küchen-Fachplanung hat sich ergeben, dass für die Lehrküche eine relativ aufwändige Lüftungs- und Klimaanlage erforderlich ist, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Die Kosten wurden vom Fachplaner auf 30.000 € geschätzt. In den Verhandlungen wurde eine Kostenverteilung zu Lasten der Stadt akzeptiert, weil sich die Vermieterin im Gegenzug verpflichtet hat, für das ganze Gebäude einen Sonnen- und Blendschutz einzubauen, der ebenfalls noch nicht konkret geplant gewesen war, der aber zwischen 30.000 und 50.000 € kosten wird. Vermieterin und Stadt teilen sich an der Stelle das Kostenrisiko.

 

Der Umfang der in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung aufgeführten Maßnahmen wird genauer beschrieben und kostenmäßig beschränkt. Darüber hinaus nimmt der Nachtrag eine Bereinigung der Anlagen vor, die Bestandteil des Vertrages sind und beschreibt das Procedere bei Änderungen der Bauausführung gegenüber der Bau- und Ausstattungsbeschreibung.

 

Die Gesamtbelastung für die Stadt verändert sich durch diesen Nachtrag nicht. Es gilt nach wie vor die Maßgabe, dass das Projektbudget, das aus zwei Ansätzen im Investitionshaushalt und dem Ergebnishaushalt besteht, für das Projekt die Kostenobergrenze darstellt.

 

Die beiden unter Ziff. 4 genannten Änderungsmeldungen zur Änderungsliste 2017 sind notwendig geworden, weil bei den Anmeldungen zum Haushalt 2017 die Beträge von Investitionshaushalt und Ergebnishaushalt vertauscht worden sind. Deshalb muss der Betrag im Investitionshaushalt um 30.000 € erhöht und der Betrag im Ergebnishaushalt um 30.000 € verringert werden.

 

Der Nachtrag und seine Anlagen liegen zur Einsichtnahme im Büro des ehrenamtlichen Magistrats und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus.