Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0122Ausgegeben am 24.11.2016

Eing. Dat. 24.11.2016

 

 

 

 

Renaturierung der südlichen Bieber
hier: Ergänzender Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-380 (Dez. I, Amt 33) vom 23.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die südliche Bieber zwischen der Wikingerstraße und der Gemarkungsgrenze Heusenstamm wird renaturiert. Der dazu bereits ergangene Beschluss
DS I (A) 451/04 v. 03.02.2005 wird nun in Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) weiterverfolgt.

 

2.    In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 610 und das Handbuch „Grundlagen für die Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen zur Aufnahme in das Maßnahmenprogramm nach Artikel 11 der Wasserrahmenrichtlinie“ ist mit geschätzten Renaturierungskosten in Höhe von 1.000.000,00 EUR auszugehen.

 

3.    Die erforderlichen Mittel werden – wie in der Finanzplanung bereits vorgesehen - bei dem Produktkonto 14010100.8428520033 „Umweltdienstleistungen, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen “ in der Maßnahme 1401010900331202 „Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2016 und später:                                                 1.000.000,00 EUR

Die Maßnahme wird vom Land Hessen gefördert. Mit einem Fördersatz von mindestens 80 % ist zu rechnen.

4.    Über die in Planungsverfahren vorgesehenen Anhörungstatbestände hinaus wird sichergestellt, dass eine umfangreiche Beteiligung der Bevölkerung zu den Maßnahmen erfolgt.

 

5.    Vor dem Antrag auf Plangenehmigung ist ein Projektbeschluss vorzulegen, der die Art der Maßnahmen und deren Finanzierung detailliert darlegt.

 

 

Begründung:

 

Bereits Anfang 2005 hatte die STV-Versammlung beschlossen, das Gewässer Bieber in zwei Abschnitten (nördlich und südlich vom Stadteil Bieber) zu renaturieren. Aufgrund der Flächenverfügbarkeiten und des Zustandes vom Bieberbach wurde damals dem nördlichen Teil von der Germaniastraße bis zur Gemarkungsgrenze Mühlheim der Vorrang gegeben. Die entsprechenden Maßnahmen wurden im Frühjahr 2011 sehr erfolgreich durchgeführt und vom Land Hessen mit einer Förderquote von 90% mitfinanziert.

 

Die seit 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sah von Anfang an einen Handlungsbedarf für die gesamte Bieber. Diese Bewertung wurde auch von der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde geteilt, weshalb auch die Renaturierung des südlichen Teils bereits vor rund 10 Jahren angestrebt wurde, obgleich die Verbindlichkeit der WRRL damals noch nicht existierte.

 

Seit Juli 2016 liegen der Bewirtschaftungsplan 2015-2021 und das dazu gehörige Maßnahmenprogramm für die hessischen Gewässer vor und beinhaltet ist u.a. der mit allen planungsrelevanten Ämtern abgestimmte Vorschlag der Stadt Offenbach, die Bieber im südlichen Teil zu renaturieren.

 

Die Stadt Offenbach am Main ist im Rahmen der Gewässerunterhaltung für die Umsetzung der Maßnahmen aus der WRRL an Gewässern 3. Ordnung und für die Abwasserbeseitigung verantwortlich. Mit der Veröffentlichung der WRRL im Staatsanzeiger wurde auf die Verbindlichkeit des Maßnahmenprogramms für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger hingewiesen. Die Maßnahmen sind gemäß § 84 Abs. 2 WHG innerhalb von drei Jahren durchzuführen, nachdem sie in das Programm aufgenommen worden sind.

 

Der ökologische Zustand der Bieber wird mit Bewertungsstufe 4 (unbefriedigend) und der chemische Zustand mit Bewertungsstufe 3 (mäßig) bewertet. Etwa 100 % des ca. 4,4 km langen Abschnittes entsprechen nicht der gesetzlichen Zielsetzung. Knapp 50 % sind sehr stark bis vollständig verändert. Für den biologischen Zustand (freischwebende und fest sitzende Wasserpflanzen und Algen) erhält die Bieber Bewertungsstufe 3 (mäßig) und für bodenlebende Mikroorganismen und Fische die Bewertungsstufe 4 (befriedigend).

Bei den physikalisch-chemischen Hilfskomponenten (chemischer Zustand) ist der Zustand für die Parameter Sauerstoff, Temperatur, Chlorid, Ammonium, Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle und industrielle Schadstoffe gut. Wobei aber für Kupfer und Zink Überschreitungen festgestellt wurden. Für die Parameter Gesamt-Phosphor,
Ortho-Phosphat, ubiquitäre Schadstoffe (durch die menschliche Nutzung überall vorkommende Schadstoffe) wie z. B. Quecksilber und PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), feststoffgebundene und sonstige Schadstoffe ist der Zustand schlecht.

 

Durch die Renaturierungsmaßnahme soll der gesetzlich geforderte, gute ökologische und chemische Zustand erreicht werden.

 

Die Finanzierung ist innerhalb des Investitionsprogrammes vorgesehen und gedeckt. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung weitgehend vom Land Hessen getragen wird. Ein Fördersatz von 80% und mehr steht zu erwarten. Im Rahmen des Planungsverfahrens werden die Kosten detaillierter ermittelt, geprüft und deren Finanzierung über einen Projektbeschluss gesichert.

 

Infolge des hier vorliegenden Beschlusses werden zunächst nur Planungskosten entstehen. Auch diese werden später im Rahmen der Gesamtmaßnahme gefördert. Nach derzeitiger Kostenschätzung für die Leistungsphasen 1-4 gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ist von Planungskosten in Höhe von ca. 66.000,00 EUR auszugehen.

 

Über die in Planungsverfahren ohnehin vorgesehenen Anhörungstatbestände hinaus wird sichergestellt, dass eine umfangreiche Beteiligung der Bevölkerung zu den Maßnahmen erfolgt und jederzeit transparent bleibt, wie die Zielsetzungen verfolgt und umgesetzt werden.

Anlage:

Planauszug Maßnahmengebiet

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro