Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0124Ausgegeben am 24.11.2016

Eing. Dat. 24.11.2016

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung,

Ackerland Gemarkung Rumpenheim Flur 10 Nr. 10/4

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-393 (Dez. I, Amt 80) vom 23.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt im Rahmen der Zwangsversteigerung das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 10 Nr. 10/4 mit 74.756 m² von dem in der Anlage genannten Verkäufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Bevollmächtigte der Stadt Offenbach am Main ist berechtigt, im Zwangsversteigerungstermin Gebote bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 200.000 EUR abzugeben.

 

3.     Die Kosten des Erwerbs und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 215.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2016 beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

Begründung:

 

Die vorstehend genannte Fläche wurde bisher überwiegend als Weide genutzt.

 

Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan ist sie jedoch als Fläche für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, als Vorranggebiet für den Regionalen Grünzug, als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen usw., mit Lage im Überschwemmungsgebiet dargestellt.

 

Durch die Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains eignet sich die Fläche sehr gut zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, z. B. für eine Umwandlung in extensives Grünland. Es ist zu erwarten, dass der Bedarf der Stadt an Flächen, die für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, auch künftig gegeben ist.

 

Daher wird die Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren sowohl vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz als auch von der Stadtplanung dringend empfohlen.

 

Eine aktuelle Bodenwertermittlung ergibt einen Wert in Höhe von 5 EUR (gesamt 373.780 EUR).

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage