Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0222Ausgegeben am 08.06.2017

Eing. Dat. 08.06.2017

 

 

 

 

 

Projekt Hafen Offenbach - Neubau Grundschule und Kita mit zwei Einfeldsporthallen

hier: Baulasteintragung sowie Anmietung von 18 PKW-Stellplätzen im Parkhaus Jean-Weipert-Straße 1, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-165 (Dez. I, Amt 60) vom 07.06.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Baulasteintragung von 18 der gemäß Stellplatzsatzung und Baugenehmigung vom 02.10.2015 für den Neubau Grundschule und Kita mit zwei Einfeldsporthallen erforderlichen 22 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, 63067 Offenbach am Main, durch die Mainviertel Offenbach GmbH Co. KG („Mainviertel“) auf der Grundlage des Angebots der Mainviertel wird zugestimmt. Die Mainviertel verfügt über Nutzungsrechte von Stellplätzen auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, die über Dienstbarkeiten gesichert sind und bietet der Stadt Offenbach die Baulasteintragung an. Die Mainviertel holt zudem gegen Gebühr die formale Zustimmung des Grundstückseigentümers LF Offenbach ein.

 

2.     Die Stadt Offenbach mietet mit Dauermietvertrag 18 der gemäß Stellplatzsatzung und Baugenehmigung für den Neubau Grundschule und Kita mit zwei Einfeld-sporthallen erforderlichen 22 PKW-Stellplätze im auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, 63067 Offenbach am Main von der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG errichteten Parkhaus für einen monatlichen Mietzins von

148,75 € brutto je Stellplatz einschl. Nebenkosten an. Verändert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Preisindex für die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen gegenüber dem Stand zu Mietvertragsabschluss um mehr als 2 %, so erhöht oder vermindert sich der zu zahlende monatliche Mietzins in demselben prozentualen Verhältnis.

 

3.     Die Buchung in Höhe von 195.465,00 € für die einmalige Zahlung für die Baulasteintragung einschl. aller Gebühren an die Mainviertel Offenbach GmbH Co. KG erfolgt im Rahmen der treuhändischen Abwicklung über das Produktsachkonto 03010100.0230000060 „Ähnliche Rechte und Werte“, Investitionsnummer 0301010900601203. Die Konten sind innerhalb der Maßnahme bereits eingestellt.

 

4.     Die jährlich anfallenden Folgekosten für Miete und Nebenkosten in Höhe von 32.130,00 € sind ab Inbetriebnahme und in den Folgejahren bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“ veranschlagt. Die Abwicklung der Miete hat direkt über die GBM Service GmbH Offenbach zu erfolgen.

 

 

Begründung:

 

Mit dem in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2010 gefassten Grundsatzbeschluss (DS I (A) 566/1) wurde der Magistrat beauftragt, die für den Neubau einer Grundschule und Kita im Hafen Offenbach erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Aus dem Realisierungswettbewerb im Jahr 2011, der eine Herstellung der PKW-Stellplätze auf dem Grundstück forderte, ging der Entwurf des Archtitekturbüros waechter + waechter als erster Preisträger hervor. Das Büro wurde mit der weiteren Planung beauftragt. Der Entwurf sah den Bau einer Tiefgarage vor, da eine oberirdische Anordnung aller Stellplätze aufgrund des umfangreichen Raumprogramms und der erforderlichen Pausenfläche nicht möglich war. Die knappe Grundstücksfläche sollte effizient für den Schul- und Kitabetrieb genutzt werden.

 

Aufgrund des Schreibens des Regierungspräsidenten vom 28. Dezember 2011 wurden in der Folge unterschiedliche Bauvarianten bzw. Standards für den ausgewählten Standort Hafen Offenbach kostenmäßig ermittelt und zur abschließenden Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.  Am 21.06.2012 (DS-I(A)0195 und DS-I(A)0195/2) wurde von der Stadtverordneten­versammlung ein Ergänzungsbeschluss zum Grundsatzbeschluss gefasst.

Beschlossen wurde unter anderem, dass zur Baukosteneinsparung auf die Tiefgarage zu verzichten sei. Soweit Stellplätze bereitzustellen sind, sollen sie auf alternativen Flächen in der näheren Umgebung nachgewiesen werden und nur die Behindertenparkplätze, sowie eine Anfahrts- bzw. Kurzparkmöglichkeit zum Be- und Entladen an geeigneter Stelle bei der Schule eingerichtet werden. Für die späteren Nutzer sollte ein angemessener monatlicher Eigenanteil an den Stellplatzkosten vorgesehen werden. Auf dem Schulgrundstück werden daher nur ebenerdig vier Stellplätze für Besucher und Behinderte errichtet. Die weiteren 18 gemäß Satzung erforderlichen Stellplätze sollen im 300 m entfernten, auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße, von der Mainviertel errichteten Parkhaus per Baulast gesichert werden und können von den Beschäftigten der Grundschule/Kita angemietet werden.

 

Gemäß Baugenehmigung vom 02.10.2015 sind 18 Stellplätze öffentlich-rechtlich auf einem anderen Grundstück zu sichern. Die Mainviertel Offenbach GmbH  Co. KG verfügt über Nutzungsrechte von Stellplätzen auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, die über Dienstbarkeiten gesichert sind und bietet nun an, gegen einen Betrag von 10.710,00 € einschl. MwSt. je Stellplatz für die Nutzungsrechte Baulasten eintragen zu lassen, zzgl. der Gebühren von in Summe ca. 1.785 € brutto für die Eintragung im Grundbuch und für die Kosten zur juristischen Beratung, die beim Grundstückseigentümer und bei der Mainviertel anfallen, sowie für die 18 Stück Zugangskarten zu je 50,00 € brutto.

 

Mit der Baulasteintragung verpflichtet sich die jeweilige Eigentümerin des Grundstücks Nr. 545/9, Grundbuchblatt 30528, Gemarkung Offenbach, Flur 4 (Jean-Weipert-Straße 1) jederzeit und ungehindert 18 Stellplätze im Parkhaus dem Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Offenbach, Flur 4, Flurstücke 569, 570 und Teilflächen aus 550, 568 und 584 (das entspricht der Grundschule und Kindertagesstätte mit Sporthallen, Hafenallee 13-15), zuzuordnen und nutzen zu lassen.

 

Der Dauermietvertrag mit der Mainviertel sieht einen Mietpreis von 125,00 € netto/ 148,75 € brutto pro Stellplatz/Monat vor, einschließlich Nebenkosten für Betriebskosten.

 

Mietbeginn soll mit Inbetriebnahme von Grundschule und Kindertagesstätte der Schuljahresbeginn 2017/18 am 15.08.2017 sein.

Nichtöffentliche Anlagen:

Stadtkarte

Angebot Baulasteintragung und Miete

Mietvertrag

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro