Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0339Ausgegeben am 03.01.2018

Eing. Dat. 21.12.2017

 

 

 

 

 

Novellierung der Wahlordnung des Seniorenrates

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-438 (Dez. I, II, III , Ämter 10, 50, 81.2) vom 20.12.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02. Mai 2013 beschlossene Wahlordnung für den neu zu wählenden Seniorenrat wird entsprechend der Anlage novelliert.

 

Die voraussichtlichen Mittel für die Durchführung der Seniorenratswahl in Höhe von ca. 40.000,- Euro stehen auf den Produktkonten 01011400.6820000010 „Postgebühren allgemein“ ca. 19.400,- Euro, 02010300.6010000081 „Bürobedarf“ ca. 8.600,- Euro, 02010300.6831000081 „Kosten EDV-Arbeiten KIV“ ca.10.500,- Euro und 02010300.6590000081 „Externe Personalkosten“ ca. 1.500,- Euro im Ergebnishaushalt 2018 zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22. März 2012 mit der Vorlage 2011-16/DS-I(A)165 die Gründung eines Seniorenrats sowie die dazugehörige Wahlordnung, diese zuletzt geändert durch Beschluss 2011-16/DS-I(A)364 vom 02. Mai 2013, beschlossen.

 

Diese Vorlage wird federführend durch Dezernat II eingebracht.

 

Mit der zur Beschlussfassung als Anlage vorliegenden, neu gefassten Wahlordnung wird das Wahlverfahren dahingehend geändert, dass nicht die Wahl innerhalb von drei Wochen in den Räumlichkeiten des Wahlamtes, Rathaus, 11. OG, stattfindet, sondern die Stimmabgabe ausschließlich per Briefwahl durchgeführt wird. Der Einsatz von zusätzlichen beweglichen Wahlvorständen, welche die Seniorinnen und Senioren in den Pflegeeinrichtungen aufsuchen, wird nicht mehr erforderlich sein. Die Briefwahl sichert allen wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, an einer barrierefreien Wahl teilzunehmen. Das Briefwahlverfahren beansprucht sowohl in der Vorbereitung als auch in der Durchführung der Wahl einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand. Durch die Einsparung der beweglichen Wahlvorstände entfallen Personal- und Transportkosten. Das Versenden der Briefwahlunterlagen ist kostenneutral zu sehen, da der Versand der Wahlbenachrichtigung entfällt. Die exakten Portokosten der rücklaufenden Briefwahlunterlagen ergeben sich anhand der Wahlbeteiligung. Insgesamt kann mit einem reduzierten Verwaltungsaufwand und Minderausgaben gerechnet werden.

Anlage:

Wahlordnung

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  5 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.