Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0341Ausgegeben am 03.01.2018

Eing. Dat. 21.12.2017

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Carl-Legien-Straße 16 in 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-449 (Dez. I, Amt 80) vom 20.12.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Die Laufzeit des zum 31.12.2038 ablaufenden Erbbaurechts an dem Grundstück Carl-Legien-Straße 16 = 10.848 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Ab dem 01.01.2039 und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins nach dem aktuellen Bodenwert neu festgesetzt.

 

Der Erbbauzins wird beim Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten der Laufzeitverlängerung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

4.         Eine Kaufoption für das Erbbaugrundstück, befristet bis zum 31.12.2021, zum Preis in Höhe von 195,00 EUR/m², wird der Erbbauberechtigten eingeräumt. Ein späterer Grunderwerb nach dem dann aktuellen Bodenwert ist ebenfalls möglich.

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 18.08.2011 (Antrag Magistratsvorlage Nr. 216/11 (Dez. I, Amt 80) vom 03.08.2011, 2011-16/DS-I(B)0014) wurde der Erbbauzins für das Grundstück Carl-Legien-Straße 16 bis zum 31.12.2038 wie folgt festgesetzt:

 

-           bis   31.12.2021                          6,74 EUR/m²/Jahr

-           vom 01.01.2022 – 31.12.2026 = 8,00 EUR/m²/Jahr

-           vom 01.01.2027 – 31.12.2031 = 8,40 EUR/m²/Jahr

-           vom 01.01.2032 – 31.12.2038 = 8,79 EUR/m²/Jahr

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück endet mit Ablauf des 31.12.2038. Die Erbbauberechtigte beantragt nun eine Verlängerung des Erbbaurechts um 30 Jahre, da sie ihren Gewerbebetrieb am Standort in Offenbach-Bieber langfristig sichern möchte und in diesem Zusammenhang diverse Investitionen tätigen muss. Zur Absicherung künftiger Kredite, fordern die Kreditinstitute eine adäquate Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts.

 

Ein Erwerb des Erbbaugrundstücks wird von der Erbbauberechtigten ebenfalls in Betracht gezogen, dies ist jedoch von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebs abhängig. Um der Erbbaurechtsnehmerin in Bezug auf den evtl. Kauf des Erbbaugrundstücks eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten wurde, bei den in den vergangenen Monaten geführten Verhandlungen eine Kaufoption gemäß Tenor Punkt 4. in Aussicht gestellt.

 

Der vorstehend genannte Kaufpreis liegt über der Wertermittlung auf der Basis der Bodenrichtwertkarte mit Stand vom 01.01.2016. Auf Grund der Preisentwicklung der vergangenen Jahre ist für das Gewerbegebiet Bieber-Waldhof auch in den kommenden Jahren eher mit einer sehr moderaten Preisentwicklung bzgl. der dortigen Grundstückswerte zu rechnen. Insofern stellt die Einräumung einer 5-jährigen Kaufoption für die Stadt nach heutiger Einschätzung keinen finanziellen Nachteil dar.

 

Aus Sicht der Wirtschaftsförderung erhält die Erbbaurechtsnehmerin durch die Einräumung der Kaufoption auch ein deutliches Signal, dass die Stadt an einer weiteren positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ein nachhaltiges Interesse zeigt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Gewerbegrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Die Erbbauberechtigte hat die Modalitäten zur Verlängerung des Erbbaurechts akzeptiert.

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.12.2038 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage