Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0366Ausgegeben am 26.02.2018

Eing. Dat. 08.02.2018

 

 

Ernte einbringen! Bürokratieabbau im öffentlichen Raum

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-049 (Dez. III, Amt 32) vom 07.02.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) wird erlassen.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 04. September 2017, 2016-21/DS-I(A)0251/1 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, die Offenbacher Straßenordnung zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung als Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung wurde an heutige Gegebenheiten angepasst mit dem Ziel, ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen und die Umwelt zu schützen. Weiterhin sollte die Gefahrenabwehrverordnung von unnötigen Vorschriften befreit werden.

 

In Erledigung dieses Auftrags legt der Magistrat nun die als Anlage beigefügte Neufassung der Offenbacher Straßenordnung zur Beschlussfassung vor.

 

Eine Gegenüberstellung der geänderten Bestimmungen ist als Anlage 2 beigefügt.

Anlagen:

1) Neufassung der Offenbacher Straßenordnung

2) Gegenüberstellung der geänderten Bestimmungen (Synopse)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.