Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0402Ausgegeben am 26.04.2018

Eing. Dat. 26.04.2018

 

 

 

 

 

Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP II) - KIP macht Schule!

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-149 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Prioritätenliste für das Kommunalinvestitionsprogramm II die Förderung zu beantragen und die Detailplanungen für die aufgeführten Projekte erarbeiten zu lassen.

Das gesamte Fördervolumen des Bundesprogramms in Höhe von insgesamt 21.295.645 € ist vollständig auszuschöpfen.

 

2.    Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur Ausführung vorbereitet:

 

            Projektbezeichnung / -beschreibung                  Geschätzte             Geschätzte

                                                                                               Gesamtkosten       Förderung

                                                                                               in Tsd. € rd.            in Tsd. € rd.

           

            Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)

 

           Oswald-von-Nell-Breuning-Schule/

            Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrum            270                         203

            Marienschule der Ursulinen, Sanierung                    540                         405

            Mathildenschule, Sanierung                                    3.600                      2.700

            (hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte) 

            Edith-Stein-Schule, Sanierung                             14.100                    10.575

            (hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte) 

            Humboldtschule, Neubau Cafeteria                       2.786                      2.089

           (hier nur förderfähige Kosten)

            Summe: förderfähige Kosten im

            Bundeskontingent  rd.                                            21.296                     15.972

 

3.    Aufgrund des Inkrafttretens des Kommunalinvestitionsprogramms „KIP macht Schule!“ ergeben sich Änderungen an den durch das Kommunalinvestitionsprogramm I zu fördernden Projekten. So soll künftig die Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule nicht mehr aus dem KIP I, sondern nun aus dem KIP II gefördert werden.

Der Magistrat wird beauftragt zur vollumfänglichen Ausschöpfung des Förderrahmens des Kommunalinvestitionsprogramm I hier ersatzweise die Förderung der Kita Brandenburger Straße (11a) aus dem Landesprogramm zu beantragen.

 

4.    Nach derzeitigem Stand der Förderregularien müssen die zu fördernden Maßnahmen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Zur Beschleunigung der Projektumsetzung wird daher zugestimmt, dass

 

a.    dieser Beschluss für alle Förderprojekte nach Ziffern 2 zugleich als Grundsatzbeschluss gilt und

 

b.    die Ausschreibungen für die jeweils erste Bauleistung der Projekte bereits so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann.

 

5.    Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Projekte zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung, hiervon ausgenommen sind die Projekte der Freien Träger, die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Mit Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) hat der Bund 2017 ein weiteres Programm aufgelegt, das gezielt finanzschwachen Kommunen die Möglichkeit eröffnen soll, notwendige Investitionen in die Schulinfrastruktur zu tätigen und so den Investitionsstau abzubauen. Insgesamt steht der Stadt Offenbach am Main ein Kontingent von 21.295.645 € Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Verfügung. Gemäß Richtlinie sind förderfähige Projekte bis zum 31.12.2018 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) anzumelden. Der zeitliche Förderrahmen erfordert den letzten Abruf der Fördermittel bis zum 24.10.2022 und das Ende der Maßnahmen bis zum 31.12.2022.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beläuft sich auf eine Quote von maximal 75% der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil der öffentlichen Schulträger beträgt demzufolge 25% und kann mit Hilfe eines Komplementärfinanzierungsdarlehens über die WIBank finanziert werden.

 

Zu 2:

Die Maßnahmenliste des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wurde in Abstimmung mit weiteren städtischen Ämtern nach bekannten Dringlichkeiten und nach den Kriterien der Förderfähigkeiten erstellt. Es wurden auch das Oswald-von-Nell-Breuning-Schule/Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrum und die Marienschule der Ursulinen in die Maßnahmenliste aufgenommen, da gemäß Richtlinie die öffentlichen Schulträger Fördermittel aus ihrem Kontingent in angemessenem Umfang auch an Ersatzschulen weiterleiten sollen.

Die Liste berücksichtigt vorrangig solche Projekte, für die bereits Grundsatzbeschlüsse vorliegen und die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach am Main vorgesehen waren. Für einzelne neue Projekte der Maßnahmenliste wurden deren veranschlagte Kostenansätze in den Haushalt 2019 resp. die darin enthaltene mittelfristige Finanzplanung eingearbeitet. Die Beschlüsse der Finanzierung erfolgen im Übrigen im Rahmen der jeweiligen Projektbeschlüsse.

 

Zu 3:

Zum bestmöglichen Einsatz verfügbarer Fördermittel soll ein Teil der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule nicht mehr aus Mitteln des „Kommunalinvestitionsprogramms I, sondern nun aus dem Kommunalinvestitionsprogramm II gefördert werden. Dies ist möglich, da bis zum 01.07.2017 keine Ausführungsverträge mit Unternehmen geschlossen und bislang keine Fördermittel für das Projekt abgerufen wurden.

 

Die beiden Teilprojekte Erweiterungsneubau und energetische Dach- und Fassadensanierung werden bisher vom Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-L) mit 6.430.000,00 € gefördert. Im Kommunalinvestitionsprogramm II ist ein Erweiterungsneubau nur förderfähig, soweit dieser nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt. Aus diesem Grund soll nur die energetische Dach- und Fassadensanierung mit einer Summe von rd. 3.600.000,00 € zur Förderung eingereicht werden. Im Gesamtgefüge der beiden Förderprogramme gehen durch diese Verschiebung keine Fördermittel verloren.

Der im Fördermittelkontingent des Kommunalinvestitionsprogramm I damit nun wieder verfügbare Betrag kann für weitere Investitionen in den Ausbau von Kindertagesstätten eingesetzt werden.

 

Zu 4:

Für nachstehendes inhaltlich kurz beschriebenes Projekt liegt bislang noch kein Grundsatzbeschluss vor. Der Grundsatzbeschluss gilt mit diesem Beschluss als gefasst:

 

-       Neubau Cafeteria Humboldtschule

Die Humboldtschule wurde 1956 als 4-zügige Grundschule errichtet und 1964 mit 3 zusätzliche Pavillonbauten erweitert. Anstelle der sanierungsbedürftigen Pavillonbauten soll aus dem Förderbereich „Erweiterungsbau“ ein Neubau mit Cafeteria, Büros, Betreuungs- und Meetingräumen entstehen. Durch diese Maßnahme können im Hauptgebäude frei werdende Räume besser für den Schulbetrieb organisatorisch genutzt werden.