Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0582Ausgegeben am 03.04.2019

Eing. Dat. 28.03.2019

 

 

 

 

 

Schaffung eines zweiten Rettungswegs aus dem Gymnastikraum im Turnhallen-

Anbau der Goetheschule, Bernardstraße 70 in 63067 Offenbach

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-103 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.03.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Schaffung eines zweiten Rettungswegs aus dem Gymnastikraum im Turnhallen-Anbau der Goetheschule, Bernardstraße 70 in 63067 Offenbach, nach der von der GBM Service GmbH Offenbach, Senefelderstr. 162 in 63069 Offenbach, in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 120.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 03130100. 6161000060, „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“, PN V 8040, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018:                                                    120.000,00 €

(davon erfolgten Rückstellungen i. H. v. 120.000,00 €)

 

3.       Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die GBM Service GmbH Offenbach beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Die Goetheschule ist eine Grundschule und befindet sich in der Bernardstraße 70 in Offenbach am Main. Sie wurde im Jahre 1921 gegründet und liegt im Offenbacher Stadtteil Nordend.

 

Die Grundschule besuchen momentan rund 370 Kindern aus 45 Nationen im Alter von sechs bis zehn Jahren.

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die brandschutztechnisch geforderte Herstellung eines zweiten Rettungsweges aus dem Gymnastikraum im ersten Obergeschoss des Anbaus der Turnhalle, welcher von der Schule auch  für den Sportunterricht genutzt wird.

 

Es geht hier um ein Bauwerk der Gebäudeklasse 3. Das Gebäude gehört unter die Rubrik Sonderbau, weil es sich um eine Schule handelt.

 

Bei dem betreffenden Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude als Anbau zur Turnhalle. Das Gebäude ist durch einen überdachten Gang mit dem Schulgebäude verbunden.

 

Im Erdgeschoss befinden sich eine Turnhalle, sanitäre Anlagen und Umkleideräume. Im Obergeschoss neben der Turnhalle befindet sich ein Gymnastikraum, welcher von maximal 25 Personen gleichzeitig genutzt werden wird. Der Gymnastikraum wird von der Schule aber auch einer privaten Kindertagesstätte für den Sportunterricht wie auch Bewegungsübungen genutzt.  Abends nutzt die VHS den Raum für ihr Kursangebot.

 

Der erste Rettungsweg des Gymnastikraums erfolgt über das mittig im Gebäude gelegene Treppenhaus, dessen Ausgang direkt ins Freie auf den Schulhof der Goetheschule führt. Der  zweite Rettungsweg aus dem ersten Obergeschoss ist momentan nicht vorhanden. Deshalb soll eine neue Außentreppe (geschlossene Wendeltreppe mit Tür) mit Laufsteg über die zwei vorhandenen Flachdächer, an der Nordseite des Gebäudes, errichtet werden. Über diese Außentreppe können die Raumnutzer im Gefahrenfall aus dem Gymnastikraum im ersten Obergeschoss gerettet werden bzw. flüchten.

 

Da die Goetheschule auf dem Standort eines ehemaligen Gaswerkes errichtet ist, unterliegen Bodenaushubarbeiten einer besonderen Überwachung. Der unumgängliche Fundament-Aushub wird daher auf das Wesentliche beschränkt und auf einer Deponie entsorgt. Anschließend werden Beton-Fundamentoberfläche bzw. eine Asphaltdeckung wieder bündig mit der Geländeoberkante  aufgebracht.

 

Gemäß Ingenieurbüro Dr. HUG Geoconsult sind keine weiteren Erkundungen des Baugrunds erforderlich. Da in diesem Bereich keine von der Untergrundsituation ausgehenden Gefährdungen für das Baupersonal und/oder Grundstücksnutzer zu erwarten sind, bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die beschriebene Baumaßnahme.

 

Details zur Ausführung der Baumaßnahme sind den ausgelegten und digital bereitgestellten Planungs- und Kostendaten zu entnehmen.

 

Die Planung und Ausführung erfolgen in Abstimmung mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr Offenbach am Main. Die Arbeiten werden in Abstimmung mit der Schulleitung  in der unterrichtsfreien Zeit, möglichst in den Ferien, ausgeführt.

 

Das Umweltamt ist darüber informiert, dass gemäß Ingenieurbüro Dr. HUG Geoconsult keine Bedenken aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen.

 

Die positive Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz liegt vor.

Es wurden folgende Hinweise gegeben:

 

Bei dem neu einzubauenden Fluchtfenster soll geprüft werden, ob technisch-konstruktiv ein Uw-Wert von max. 0,95 aufgewiesen werden kann. Weiterhin prüfen, ob im Zuge des Fenstertauschs eine Verschattung der Fensterfront installiert werden kann und den Schutz vorhandener Bäume nach DIN 18920 beachten. Die Bodenschutz und Altlastenthematik-altes Gaswerk ist im Rahmen einer vorherigen Beteiligung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geklärt worden. Die im Erläuterungsbericht bei Ziffer 4 gegebenen Hinweise des RP sind zu beachten. Hinsichtlich der Grundwassernutzung besteht für die Liegenschaft ein Nutzungsverbot. Sollte Grundwasserhaltung (z. B. im Zuge der Fundamentierung) erfolgen, ist die Untere Wasserbehörde zu informieren.

 

Kostenermittlung

Die vom Revisionsamt geprüfte Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten nach DIN 276 erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 120.000,00 € brutto. Details sind der Auslage und der DVD mit den gespeicherten Daten zu entnehmen.

 

Fördermöglichkeiten

Es handelt sich um eine reine Instandhaltungsmaßnahme nach den gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Hierfür werden keine Förderungen angeboten.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll baldmöglichst nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan