Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0585Ausgegeben am 18.04.2019

Eing. Dat. 18.04.2019

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: 1. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-118 (Dez. II, ESO) vom 17.04.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der anliegenden 1. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Kalkulation zu den derzeit gültigen Straßenreinigungsgebühren enthält einen öffentlichen Anteil von 19,2 v.H. an den Kosten der Straßenreinigung.

 

Zur Beschlussfassung wurden alle Umstände zur Festlegung des öffentlichen Anteils ermittelt und gewichtet, der Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht zum Zeitpunkt des Beschlusses übermittelt. Da diese Übermittlung fehlt, ist folglich eine Heilungssatzung erforderlich. Diese Heilungssatzung möge rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft treten. Hierzu besteht in Hessen in § 3 Abs. 2 KAG eine spezielle Ermächtigung. Mit der neuen Satzung erfolgt keine Schlechterstellung der Abgabepflichtigen.

Anlagen:

-       1. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung

-       Synopse zur 1. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung

-       Kalkulation

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.