Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0667Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt

hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß

§ 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-341 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016

(2011-16/DS-I(A)0844/1) und vom 08.02.2018 (2016-21/DS-I(A)0347) zum Projekt „Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 4.650.000,00 €, wird wie folgt angepasst:

 

Der vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 4.950.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12010100.0952009160 Investitionsnummer 1201010900601505 “Haltestellenkonzept III“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                           4.320.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                                  330.000,00 €

Überplanmäßige Mittel 2019:                                                     300.000,00 €

Gesamt:                                                                                       4.950.000,00 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 300.000,00 € erfolgt zur Vermeidung eines Baustopps mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplanmäßig.

 

Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Planmittel 2019 um 300.000,00 € auf dem Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803 „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“. Um das Vorhaben Masterplan NOx wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel in 2021 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel GVFG/FAG

Produktkonto 12010100.3601000260:                                 3.474.200,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                      1.475.800,00 €

 Gesamt:                                                                                      4.950.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 305.358,83 € auf 374.238,86 €/p.a. und werden in den folgenden Jahren veranschlagt. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich nicht und sind bereits in Höhe von 35.395,18 €/p.a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in 2019 und den Folgehaushaltsjahren veranschlagt.

 

 

Begründung:

 

Durch Projektbeschluss vom 25.02.2016 (DS-I (A) 0844/1) und vom 08.02.2018 (DS-I (A) 0347) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 4.650.000,00 € zugestimmt.

 

Mit den zuletzt erteilten Aufträgen sind die eingeplanten Baukosten und der Ansatz „Unvorhergesehenes“ ausgeschöpft. Die Kostenerhöhung von insgesamt 300.000,00 € ergibt sich aus der Höhe der Nachträge der Firma Hell und des Ingenieurbüros sowie aus einem zusätzlichen Auftrag an die Energienetze Offenbach GmbH (ENO).

 

Der höchste Anteil der Mehrkosten (91.732,94 €) entfällt auf die Vergütung für die Bindefristverlängerung an die Firma Hell. Grund der zweifachen Bindefristverlängerung war die Sicherung der finanziellen Deckung der fast verdoppelten Baukosten im Zuge der Submission per Beschluss sowie die erforderliche Zeit für die Beantragung und Bewilligung der Erhöhung der Fördermittel, verteilt auf fünf Erhöhungsanträge. Der Nachtrag für die Bindefristverlängerung wurde im Hinblick auf den Rechtsanspruch vom Rechtsamt geprüft und nach Verhandlung mit der Fa. Hell in der Höhe akzeptiert.

Weitere Mehrkosten für Bauleistungen der Firma Hell entstanden

-       durch zusätzlich von der Baufirma geforderte technische Maßnahmen (Verdübelung der Betondecken) bei der Herstellung der Betonfahrbahnen,

-        durch die provisorische Gelbmarkierung für die Busfahrbahnen (zusätzliche Forderungen der Straßenverkehrsbehörde bei der vorzeitigen Freigabe der Bushaltestellen),

-       durch mobile Ampelanlagen an Schulen und Kitas (zusätzliche Anforderung der Straßenverkehrsbehörde) und

-       durch die nachträgliche Verstärkung der Betonplatten auf eine Dicke von 10 cm im Bereich aller Einfahrten.

 

Die zusätzlichen Kosten für die Ingenieur-Leistungen des Ingenieurbüros G.U.B. in Höhe von insgesamt 107.471,59 € begründen sich durch nachträglich im Laufe der Ausführungsplanung erforderlich gewordene Planungsänderungen für die Erhöhung der Borde von 18 cm auf 22 cm, Einbau von Betonfahrbahnen für hochfrequentierte Haltestellen, besondere Entwässerungseinrichtungen mit Hochlastschlitzrinnen, Ausführung der Stromanschlüsse für die neuen Wartehallen und für den zusätzlichen Aufwand für die Splittung des Antrags für den Zuschussgeber in fünf Teilanträge. Diese Leistungen waren bei der ursprünglichen Beauftragung nicht vorgesehen. Im Weiteren erhöhen sich die Kosten für das Ingenieurbüro auch durch die Bauzeitverlängerung.

 

An die ENO wird ein zusätzlicher Auftrag für die Beleuchtung der fünf neuen Wartehallen erteilt, die ursprünglich nicht vorgesehen waren.

 

Die Zusammensetzung der Mehrkosten in Höhe von insgesamt 300.000,00 € stellt sich damit wie folgt dar:

 

Bauleistungen Fa. Hell                                                                  138.471,74 €

Ing. Leistungen Ing.-Büro G.U.B.                                                107.471,59 €

Beleuchtung von fünf städtischen Buswartehallen                      7.029,93 €

Unvorhergesehenes                                                                       47.026,74 €

Summe                                                                                             300.000,00 €

 

Die bisher beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 4.650.000,00 € erhöhen sich somit auf nunmehr 4.950.000,00 €.

 

Die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000,00 € ist erforderlich, um die vorliegenden Nachträge zu beauftragen und damit einen Stillstand der Baustelle zu verhindern. Die Mittel können aus dem Produktkonto „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ genommen werden, ohne dass dies das Voranschreiten des Projekts beeinträchtigt. Um das Vorhaben wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel in Folgejahren wieder bereitgestellt werden.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.