Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021

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2016-21/DS-I(A)0718Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

 

 

 

 

Hebesatzsatzung 2020ff

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-486 (Dez. II, Amt 20) vom 04.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die
Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für die Haushaltsjahre 2020 ff
(Hebesatzsatzung) wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Im Zuge der Beschlussfassung des Haushalts 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019 wurde eine separate Hebesatzsatzung 2019 beschlossen.

 

Da die Hebesätze entgegen anderer Bestandteile der Haushaltssatzung nicht der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde unterliegen, konnten die Hebesätze durch diese Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 

In der genannten Satzung wurde der Geltungszeitraum der Hebesätze in § 2 allerdings nur für das Haushaltsjahr 2019 festgelegt. Mit der beigefügten Hebesatzsatzung und der gewählten Formulierung sollen die Hebesätze nunmehr zeitlich unbefristet gelten. Diese Vorgehensweise macht eine nachrichtliche Aufnahme der Hebesätze in der Haushaltssatzung möglich und entkoppelt die Gültigkeit damit der Genehmigung der Haushaltssatzung im Zuge der Haushaltsgenehmigung.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags * (in den Magistrat), da es im Vorfeld noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1.Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main (Hebesatzsatzung)

2.Synopse