Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0741Ausgegeben am 23.01.2020

Eing. Dat. 23.01.2020

 

 

 

 

 

Sanierung und Erweiterung Geschwister-Scholl-Schule,

Erich-Ollenhauer-Straße 1, 63073 Offenbach a. M.

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-026 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.01.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 29.500.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 03060100.0951000060, Investitionsnummer 0306010900601201 "Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung - SP" wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2018 und früher:      2.575.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                              885.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                           3.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                           7.090.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                           9.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                           5.950.000,00 €

Gesamt                                                 29.500.000,00 €

 

Die (Rest)Mittel 2019 und früher stehen vorbehaltlich der Resteübertragung zur Verfügung. Die Haushausmittelbereitstellung 2020 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 24.500.000,00 € auf 29.500.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2021 von 7.000.000,00 € auf 7.090.000,00 €, die Erhöhung der Haushaltsmittel 2022 von 7.000.000,00 € auf 9.500.000,00 €, und die Erhöhung der Haushaltsmittel 2023 von 3.540.000,00. € auf 5.950.000,00 € erfolgte im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

3.     Die Finanzierung i. H. v. 29.500.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.187.055,89 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 838.855,89 €/p.a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007, Nr. DS I (A) 131 sowie der letzten Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses vom 19.03.2015, Nr. DS I (A) 0681 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u. a. für die Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, Nr. 2016-21/DS-I(A)0027 ist entsprechend dem Schulentwicklungsplan 2013 bei der Sanierung und Erweiterung der Geschwister Scholl-Schule eine 6-Zügigkeit vorzusehen.

 

In der Planung berücksichtigt sind auch die zur Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24 geforderten zwei Klassenraummodule gemäß Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung vom 08.06.2017, Nr. 2016-21/DS-I(A)0227. Die Module wurden zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen an der Geschwister-Scholl-Schule bereits zum Beginn des Schuljahrs 2019/20 aufgestellt und werden zusätzlich während der Sanierung vorgehalten. Zusätzlich werden nach Vorgabe des Stadtschulamts während der Bauzeit pro Jahr zwei weitere zusätzliche Klassenräume vorgesehen.

 

Zum Erweiterten Grundsatzbeschluss wurden aufgrund der Verpflichtung aus § 12 (1) Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln, insgesamt drei Planungsvarianten entwickelt. Mit Beschluss vom 27.09.2018, Nr. 2016-21/DS-I(A)0477 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat, für die Variante 3 die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese sieht den Abriss des Schusterbaus und des Zwischengebäudes vor, zugunsten eines größeren Anbaus mit jahrgangsweise organisierten Bereichen mit Klassen-, Differenzierungs- und Hausaufgabenräumen sowie Lehrerstützpunkten für die Jahrgangsstufen fünf bis acht, sowie die Sanierung von Atriumbau und Fachklassentrakt.

 

Für den Erweiterungsbau und die während der Bauzeit erforderlichen Interimsbauten werden die notwendigen Anträge auf Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.

 

 

Lage, Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Bei der Geschwister-Scholl-Schule handelt es sich um eine integrierte Gesamtschule mit derzeit ca. 590 Schülerinnen und Schülern.

 

Die Schule liegt im Stadtteil Bieber zwischen Erich-Ollenhauer-Straße, Hamburger Straße und Flurstraße. Westlich grenzen Ein- und Zweifamilienhäuser an das Grundstück.

Flurstück: Bieber, Flur 2, 470/5

Grundstücksfläche ca. 19.904 m²

Schulhoffläche: Die bespielbare Freifläche pro Schülerin/Schüler beträgt zurzeit ca. 5.600 m², dies entspricht 9,5 m².

 

Zurzeit besteht die Schule aus folgenden Gebäuden:

-       Bauteil A: Aula-/Atriumgebäude von 1966, 2-geschossig mit Verwaltung und Klassenräumen,

-       Bauteil D: sog. „Schusterbau“, von 1966, 3-geschossig mit 18 Klassenräumen,

-       Bauteil B / C: Fachklassengebäude von 1985, 2-geschossig

-       Bauteil E: Wohnhaus Hausmeister,1-geschossig,

-       Bauteil F: Pavillon von 2005 / 2006, 1-geschossig mit Cafeteria, Bibliothek und Ganztagsbetrieb/Hausaufgabenbetreuung,

-       Bauteil G: Zweifeldsporthalle, Ersatzneubau, 2009 - 2011.

 

Bauwerksdaten nach Umsetzung der Maßnahme:

 

Gesamtprojekt (ohne Turnhalle, Mensa und Hausmeisterhaus):

Brutto-Grundfläche ca.         9.696 m²

Nutzfläche ca.                        5.813 m²

Brutto-Rauminhalt ca.        37.727 m³

 

Davon:

Neubau Klassentrakt (D):

Brutto-Grundfläche ca.         4.307 m²

Nutzfläche ca.                        2.560 m²

Brutto-Rauminhalt ca.        16.740 m³

 

Atriumgebäude (A):

Brutto-Grundfläche ca.         2.504 m²

Nutzfläche ca.                        1.411 m²

Brutto-Rauminhalt ca.          9.973 m³

 

Fachklassengebäude (B/C):

Brutto-Grundfläche ca.         2.746 m²

Nutzfläche ca.                       1.724 m²

Brutto-Rauminhalt ca.        10.419 m³

 

Neubau Heizzentrale (H):

Brutto-Grundfläche ca.            140 m²

Nutzfläche ca.                           118 m²

Brutto-Rauminhalt ca.             595 m³

 

 

Planungs- und Baurecht

Für das Schulgrundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Die Planung ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen, das heißt, danach ob sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Gemäß Abstimmung mit dem Referat Städtebau ist dies bei der vorliegenden Planung der Fall.

Laut Hessischer Bauordnung ist die Schule in Gebäudeklasse 3 und als Sonderbau einzuordnen. Für Neubauten müssen die Grenzabstände laut Bauordnung von 0,4 der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 3 m, eingehalten werden.

Die Schule liegt in der Tagschutzzone 2 (sowie der Nachtschutzzone) gemäß Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt am Main.

 

Notwendigkeit / Ziele der Maßnahme

Die Bauteile A, B, C und D wiesen bereits gemäß der Untersuchung der Gebäude im Jahr 2006 im Vorfeld zum Grundsatzbeschluss von 2007 sowie der regelmäßigen Meldungen aus dem Gebäudebetrieb/ -unterhalt einen hohen altersbedingten Sanierungsbedarf auf. Die Räume genügen teilweise nicht den Anforderungen an einen modernen Unterricht. Zudem besteht dringender Bedarf, die Kapazitäten zu erweitern.

 

Daher sind die wesentlichen Ziele:

-       Erweiterung des Schulstandortes von 4-zügigem auf 6-zügigen Betrieb,

-       Schaffung der baulichen Voraussetzung am gesamten Schulstandort für einen modernen und zukunftsorientierten Unterrichtsbetrieb durch Realisierung der zusätzlich benötigten Raumarten wie Differenzierungs-, Hausaufgaben- und Gruppenräume sowie Lehrerstützpunkte,

-       Herstellung von Barrierefreiheit, auch in den Bestandsgebäuden,

-       Brandschutz gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen,

-       Wirtschaftlicher Gebäudebetrieb (Energieeffizienz, Verbräuche),

-       Verbesserung der Bestandsgebäude hinsichtlich Schallschutz und Raumakustik.

 

Sporthalle, Pavillon / Cafeteria, Hausmeisterhaus

Diese Gebäude sind nicht Gegenstand dieser Maßnahme.

Die Zwei-Feld-Turnhalle ist ein Ersatzneubau, der erst in den Jahren 2009 - 2011 aus Mitteln des Konjunkturpakets II anstelle einer Ein-Feld-Halle errichtet wurde.

Der Pavillon von 2005 / 2006 mit Cafeteria, Bibliothek und Räumen zur Ganztagsbetreuung wird lediglich eine teilweise Veränderung der Raumnutzungen erfahren. Das Hausmeisterhaus befindet sich baulich in ausreichendem Zustand.

 

Raumprogramm: Umfang / Bestand / Umsetzung

Der zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Raumbedarf beläuft sich nach dem vom Stadtschulamt ermittelten und mit der Schule abgestimmten Raumprogramm auf ca. 6.716 m² Nutzfläche. Die Vorplanung ergab, dass hiervon ca. 3.166 m² Nutzfläche in den sanierungswürdigen Bestandsbauten (Atriumbau und Fachklassentrakt) bzw. der Mensa und der Turnhalle abgebildet werden können. Alle darüberhinausgehenden Flächen (ca. 2.584 m²) müssen neu errichtet werden.

 

Das Soll-Raumprogramm geht von den Größenrichtwerten des Stadtschulamtes aus. In den vorhandenen Gebäuden lassen sich die geforderten Raumgrößen nicht immer umsetzen. So weichen die Flächen einiger Unterrichtsräume im Bestand von der Sollgröße nach oben oder unten ab. Aus diesen Gründen resultieren die Differenzen im Flächenabgleich. In der Summe wird das Planungssoll erfüllt.

 

Grundstückserweiterungen bzw. Aufstockung als Möglichkeiten der baulichen Erweiterung ohne Verlust an Schulhoffläche

Bereits in der Vorplanung wurde festgestellt, dass sich keine für Grundstückserweiterungen geeigneten Flächen in der Umgebung befinden. Nach den Erkenntnissen des Tragwerksplaners sind Aufstockungen der Bestandsgebäude nicht möglich, da deren Tragwerke keine dafür ausreichenden Lastreserven bieten.

 

Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

-        Abbruch des nicht wirtschaftlich sanierungsfähigen und erweiterbaren

3-geschossigen Klassentrakts, des sogenannten „Schusterbaus“ und des Zwischenbaus.

-        Errichtung einer 3-geschossigen Interimsanlage zur abschnittsweisen Freimachung der Bestandsgebäude.

-        Bau einer neuen Heizzentrale zwischen Fachklassengebäude und Flurstraße.

-        Errichtung eines größeren Neubaus anstelle des Schusterbaus mit Klassen-, Differenzierungs-, Hausaufgabenräumen und Lehrerstützpunkten sowie Intensivklassen, Inklusionsräumen und WC-Anlagen. Die Räume werden vorzugsweise nach Jahrgängen gegliedert und um eine sogenannte „offene Mitte“ gruppiert („Cluster“ bzw. „Lernhäuser“).

-        Sanierung von Atriumbau und Fachklassentrakt. Die Sanierung umfasst im Wesentlichen die Erneuerung aller haustechnischen Anlagen sowie der Wand-, Decken und Bodenbeläge und die Sanierung von Fassaden und Dächern. Hierbei wird der gesetzlich vorgeschriebene energetische Standard (EnEV) umgesetzt. Der Umfang der Sanierung ist alters- und konstruktionsbedingt bei den Bestandsgebäuden unterschiedlich.

-        Brandschutztechnische Ertüchtigung von Atriumbau und Fachklassentrakt.

-        Geringfügige Umbauten und Eingriffe in deren Struktur zur Realisierung der benötigten Nutzungen und Raumgrößen.

-        Für Sporthalle, Cafeteria und Hausmeisterhaus sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich und vorgesehen. Es wird lediglich die Bibliothek vom Cafeteriagebäude in den Atriumbau verlegt und stattdessen der im Raumprogramm geforderte Freizeitbereich im Bereich der Cafeteria angesiedelt.

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Neubau/Erweiterung

Die Klassenräume in den Neubaubereichen werden zugunsten einer offenen, frei bespielbaren Mitte in den einzelnen Jahrgangsstufen ca. 3 - 4 m² kleiner geplant als im Raumprogramm vorgesehen, zugunsten jeweils eines offenen, individuell nutzbaren Bereichs im Zentrum jedes Jahrgangsclusters.

 

Der Neubau wird als Massivbau mit tragenden Stahlbetonstützen und -wänden sowie aussteifenden Treppenhaus-/ Aufzugskernen konzipiert. Nichttragende Zwischenwände werden in Trockenbauweise errichtet, die Geschossdecken werden als Flachdecken geplant. Die Dachdecke wird in Stahlbeton ausgeführt, als Dachabdichtung wird ein bituminöses Flachdach auf Gefälledämmung, extensiv begrünt, vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt innenliegend.

 

Die Gebäudehülle wird nach EnEV 2016 ausgelegt. Die Bauteile erhalten ein Wärmedämmverbundsystem mit einer Putzoberfläche in hellem Farbton. In geschlossenen Teilbereichen wird das WDV-System mit Klinkerriemchen belegt, aus Gründen der Nachhaltigkeit und als gestalterischer Bezug zum Bestand.

Die Fenster und Außentüren werden als thermisch getrennte Aluminiumkonstruktion mit Dreifachverglasung ausgeführt. Integriert werden je Raum mehrere wegen ihrer Breite einbruchssichere Lüftungsflügel, die zusätzlich mit Witterungsschutz versehen werden. Alle Fensterflächen erhalten als außenliegenden Sonnenschutz Raffstoreanlagen mit raumweiser Steuerung.

 

Neue Heizzentrale nördlich des Fachklassenbaus: das Gebäude wird in Stahlbeton mit begrüntem Flachdach und einer hellen Putzfassade, analog den Schulgebäuden, ausgeführt.

 

Sanierung / Umbau im Bestand

Im Hauptgebäude / Atriumbau werden die Jahrgangsstufen 9 und 10, die Verwaltung, sowie, angrenzend an die bestehende Aula, die Bibliothek untergebracht. Das Gebäude wird neben kleineren Umbauarbeiten innen und außen saniert. Die Gebäudehülle wird gemäß EnEV 2016 ertüchtigt und ähnlich dem Atriumbau gestaltet: im Obergeschoss durch ein Wärmedämmverbundsystem mit einer Putzoberfläche in hellem Farbton; im Erdgeschoss wird das WDV-System mit Klinkerriemchen belegt. Alle Fenster und Außentüren erhalten außenliegenden Sonnenschutz mittels Raffstoreanlage. Der bestehende Flachdachaufbau wird erhalten, da eine Modernisierung und Instandsetzung erst vor wenigen Jahren erfolgte. Lediglich der Austausch der Attikableche im Anschlussbereich an die gedämmte Fassade ist vorgesehen.

 

Sanierungsmaßnahmen im Innern:

-       Abbruch der abgehängten Decken; Einbau neuer Unterdecken einschließlich Beleuchtung,

-       Austausch des Estrichs nach Erfordernis,

-       Austausch der Bodenbeläge nach Erfordernis,

-       Neuanstrich aller Wandflächen,

-       Ertüchtigung der Bestandsgeländer,

-       Brandschutzertüchtigung der Decken,

-       Öffnen und Schließen der Installationsbereiche zum Austausch der Medienleitungen.

 

Das bestehende Fachklassengebäude behält die vorhandenen Nutzungen: Sechs naturwissenschaftliche Fachräume mit Nebenräumen (die Fachklassenausstattung wird erneuert), Computerräume sowie Werkräume und Theaterräume. Der Bau aus den 1980er Jahren ist eine Massivkonstruktion mit Mauerwerksinnenwänden und Pi-Plattendecken / Doppelstegplatten (Fertigteile) und besitzt eine Fassade aus vorgehängten Stahlbeton-Sandwich-Elementen.

Die Gebäudehülle wird in Anlehnung an die EnEV ertüchtigt. Die thermisch getrennten Betonfertigteile bleiben dabei erhalten. Ihre Oberfläche wird überarbeitet und beschichtet. In Teilbereichen erfolgt eine Betonsanierung.

 

 

 

Fenster und Sonnenschutz werden komplett ausgetauscht und Fensterkonstruktion und Sonnenschutz dabei wie für den Neubau ausgeführt.

Die naturwissenschaftlichen Fachräume sind bereits an eine mechanische zentrale Lüftungsanlage angeschlossen.

Sanierungsmaßnahmen im Innern: wie beim Atriumbau.

Zusätzlich:

-       Brandschutzertüchtigung der Decken,

-       Brandschutztüren und Errichtung zweier Notausgänge und außenliegender Fluchttreppen,

-       Anbau eines Aufzugs an das zentrale Treppenhaus.

 

Außenanlagen

Die durch die Interimsnutzung und die Baustelleneinrichtung beeinträchtigten Außenanlagen werden wiederhergestellt. Mit dem an Stelle des Schusterbaus errichteten Neubau wird eine neue Eingangssituation geschaffen.

Die tatsächlich bespielbare Freifläche beträgt zurzeit ca. 7.000 m² für 589 Schülerinnen und Schüler, d. h. 11,9 m² je Kind. Bezogen auf 910 Kinder (nach Abschluss der Maßnahme) verbleiben mindestens ca. 6.000 m², d. h. min. 6,6 m² je Kind. Damit bleibt in jedem Fall die empfohlene Sollfläche von mindestens 5 m² je Kind erhalten.

 

Stellplätze

Mit dem Erweiterten Grundsatzbeschluss vom 27. September 2018 wurde festgelegt, dass mit Hilfe eines Mobilitätskonzeptes möglichst viele Stellplätze auf dem Schulhof entfallen und keine neuen geschaffen werden sollen.

 

Für die Bemessung des Bedarfs an Stellplätzen ist die „Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder“ (Stellplatzsatzung) in der Fassung vom 12.09.2013 maßgeblich. Die Bemessung des Bedarfs erfolgt nach der Nutzfläche.

Gemäß dieser Satzung wären die vorhandenen 42 Pkw-Einstellplätze auf dem Lehrerparkplatz für den neuen Anbau und Bestand nicht ausreichend. Bei einem Ansatz von 5.694,21 m² Gesamtnutzfläche und einem Stellplatz je 100 m² Nutzfläche müssten für PKW zukünftig ca. 60 Einstellplätze zur Verfügung stehen. Außerdem kann für Vorhaben mit einem regulären Einstellplatzbedarf von mindestens 30 der Ein- und Abstellplatzbedarf geringer festgelegt werden oder die Herstellungspflicht entfallen, wenn ein Mobilitätskonzept den geringeren Einstellplatzbedarf belegt. Folgende Begründungen können als Mobilitätskonzept zur Reduzierung der Herstellpflicht für Pkw-Einstellplätze an der Geschwister-Scholl-Schule mit dem Bauantrag eingereicht werden:

-       Sehr gute Erreichbarkeit des Schulstandortes mit dem ÖPNV (Bushaltestelle vor der Schule, S-Bahn-Haltestelle in fußläufiger Entfernung),

-       Die meisten Schüler verfügen aufgrund des Alters noch nicht über einen Pkw-Führerschein,

-       Die Lehrer als Landesbedienstete verfügen über ein ÖPNV-Ticket.

Zudem kann die Ermittlung der maßgebenden Nutzfläche nur über die Klassenräume erfolgen. Laut § 2 Abs. 5 der Stellplatzsatzung kann die Nutzfläche der Turnhalle bei der Berechnung außer Betracht bleiben.

 

 

Technische Gebäudeausrüstung
Heizung
Vorgesehen ist die Erneuerung des gesamten Wärmeverteilnetzes im Aulabau und Fachklassenbau und der Anschluss an die neue Heizzentrale nördlich des Fachklassengebäudes an der Flurstraße. Diese wird auch der Versorgung des Neubaus, der Turnhalle, der Cafeteria und des Hausmeisterhauses dienen und enthält den Raum für die Heizungstechnik, den Hausanschlussraum für Trinkwasser und Gas, einen außenliegenden unterirdischen Pelletspeicher sowie das Hausmeisterlager für Außengeräte.

 

Im Zuge der Entwurfsplanung wurden folgende Wärmeerzeugungsvarianten untersucht und begründet ausgeschlossen: Blockheizkraftwerk, Fernwärme, Holzhackschnitzkessel, Sole-/ Wasser-Wärmepumpe. Abwägung und Begründung siehe Planungs- und Kostendaten.

 

Die Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule werden bereits mit einem großen Holzpelletkessel beheizt (die Spitzenlasten werden über einen Gaskessel abgedeckt). Dieser befindet sich derzeit im Keller des Schusterbaus, dessen Sanierung und Erweiterung unwirtschaftlich wäre. Dort wird bislang in einem Kellerraum der Pelletspeicher vorgehalten. Aufgrund des im Bestandsbau nur geringen Raumangebots fand dort lediglich ein vergleichsweise kleiner Speicher Platz, der in der kalten Jahreszeit etwa monatlich neu befüllt werden musste und dadurch störungsanfällig ist.

Ein Versetzen der Anlage in den neuen Technikbau wäre mit einem enorm hohen logistischen und baulichen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden.

Gegen den Erhalt bzw. das Versetzen der bestehenden Anlage spricht zudem der geringe Restwert nach einer Betriebsdauer von über zehn Jahren nach Abschluss der Gesamtmaßnahme. Mit zwei kleineren neuen Pelletkesseln kann eine redundante Abdeckung der Wärmegrundlast gewährleistet und der Pelletspeicher so ausreichend dimensioniert werden, dass eine Anlieferung nur noch etwa dreimal im Jahr erfolgen muss. Zusätzliche Gaskessel sollen der Abdeckung von Spitzenlasten dienen.

 

Die gesamte vorhandene Wärmeverteilung inkl. Radiatoren/ Heizkörper muss aufgrund des Alters erneuert werden. Zudem wären die Rohrleitungen durch die verbesserte Gebäudehülle überdimensioniert. Als Heizmedium wird Wasser verwendet. Die Beheizung erfolgt über Radiatoren.

 

Die vorhandene Anlage wurde im Jahr 2010 mit Fördermitteln errichtet. Im Zuge der Entwurfsplanung wurde die Sachlage mit dem Fördergeber erörtert. Aus Sicht des Hessischen Ministeriums der Finanzen kann die Förderung der ursprünglichen Maßnahme auf die Förderung der neuen Baumaßnahme (Heizungsanlage) übertragen werden, wenn die Stadt Offenbach in einem Schreiben an die WIBank die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, insbesondere die Fortführung des Verwendungszwecks (Nutzung für schulische Zwecke), die längerfristige Nutzung und eine energetische Einsparung (neue Heizungsanlage) beantragt, erläutert und bestätigt und wenn nicht durch andere Förderung ganz oder teilweise finanziert wird. Das entsprechende Schreiben ist zu übersenden, wenn die Neubauplanung feststeht und der Baubeginn bzw. Abriss absehbar ist.

 

Raumlufttechnische Anlagen
Die mechanische Lüftungsanlage des Fachklassenbaus wird teilweise erneuert.

Sowohl der Atriumbau als auch der neue Anbau werden natürlich belüftet. In den Fenster- und Fassadenflächen werden gegen Witterung und Einbruch geschützte Lüftungselemente eingegliedert. Der Atriumbau ist mit den vorhandenen Oberlichtern baulich bereits so gestaltet, dass für die Klassenräume eine sehr gute Frischluftdurchströmung erreicht wird. Im Erdgeschoss sind die thermisch geringer belasteten und teilweise durch das vorspringende Obergeschoss verschatteten Verwaltungsräume sowie die Bibliothek untergebracht.

Im Neubau wird zusätzlich über Lüftungsschächte mit Dachventilatoren für Nachtlüftung gesorgt. In beiden Gebäudeteilen sind dezentrale Lüftungsanlagen für die Be- und Entlüftung von innenliegenden Räumen und Sanitärbereichen vorgesehen.

 

Sanitär

Die Einspeisung der Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem öffentlichen Netz. Von dort wird die Wasserversorgung über das Verteilnetz zu den sanitären Objekten geführt. Der Hausanschluss erfolgt an der Flurstraße in der neu zu errichtenden Technikzentrale.

Die gesamte Trinkwasseranlage wird erneuert bzw. neu errichtet. In der neuen Anlage werden, zur Vermeidung von Stagnation, Ringleitungen mittels Strömungsteilern an den Verbrauchern vorbeigeführt. Im Kaltwassernetz erhalten die letzten Verbraucher automatische Spüleinrichtungen.

Sanitärobjekte werden an Vorwandinstallationssystemen installiert. Waschtische in den Toiletten und in den Klassenräumen erhalten nur Kaltwasseranschlüsse. Die Warmwasserversorgung der Fachklassen ist im weiteren Verlauf der Planung noch mit dem zuständigen Fachklassenplaner abzustimmen.

 

Grundsätzlich werden in den sanierten oder neu errichteten Gebäudeteilen Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen im Gebäude getrennt geführt. Damit wird bereits die spätere Ableitung außerhalb des Gebäudes und im öffentlichen Netz vorbereitet. Die bestehenden Mischwasserleitungen werden, auf Basis der Erkenntnisse aus einer im Dezember 2018 durchgeführten Kamerabefahrung, in Teilbereichen saniert bzw. ertüchtigt. Der Neubau erhält ein extensiv begrüntes Dach, welches das anfallende Regenwasser in Teilen zurückhält und zeitversetzt dem öffentlichen Netz zuführt. Das Regenwasser wird separat bis zur Grundstücksgrenze auf einen Schacht geführt. Das Schmutzwasser wird an den Mischwasserkanal des Atriumbaus angeschlossen. Über einen gemeinsamen Schacht wird das Schmutz- und Regenwasser in den Mischwasserkanal der Erich-Ollenhauer-Straße geleitet. Eine Regenwassernutzung in Kombination mit einem begrünten Dach wird aufgrund der notwendigen aufwändigen Filtermaßnahmen nicht empfohlen.

 

Elektro

Die Sanierung im Bereich der Elektrotechnik umfasst die komplette Erneuerung der bestehenden Installationen und Einbauten inkl. des Kabel- und Leitungsnetzes. Die Elektroverteilungen in den Flächen sowie die Hauptverteilung im Keller werden erneuert. Im Zuge der Arbeiten müssen die Kabeltrassen an die aktuellen Anforderungen angepasst bzw. neu installiert werden. Die im Verlauf der Kabeltrassen liegenden Durchbrüche und Brandschottungen müssen gemäß den aktuellen Vorschriften erstellt werden. Die Versorgung des Gebäudes erfolgt aus einem angrenzenden Technikgebäude mit Trafostation und bleibt wie im Bestand erhalten. Rettungswegbeleuchtung (LED) und -kennzeichnung werden gemäß aktuellen Richtlinien neu installiert. Im Untergeschoss des Neubaus wird eine neue Niederspannungshauptverteilung aufgebaut, als Ersatz für die Anlage im abzubrechenden Schusterbau.

 

Die bestehende Brandmeldeanlage muss rückgebaut, entsorgt und neu aufgebaut werden, da sie veraltet ist.

 

Sonnenschutz: Die Sonnenschutzanlagen werden über eine Jalousiesteuerungsanlage gesteuert. Raumweise kann diese übersteuert werden.

 

Die Leuchten werden in LED-Technik ausgeführt. Die Beleuchtungssteuerung der Allgemeinbeleuchtung erfolgt über Präsenz- bzw. Bewegungsmelder.

 

In allen Gebäudeteilen ist für allgemeine Durchsagen und den Pausengong eine Elektroakustische Lautsprecheranlage vorgesehen.

 

Der Neubau wird mit einer Blitzschutzanlage versehen. Die vorhandenen Anlagen werden nach Bedarf bereichsweise instand gesetzt.

 

Alle Klassenräume sowie die Büros und Technikräume erhalten informationstechnische Anschlüsse in Form einer strukturierten Verkabelung gemäß EN 50173-1. Die Gebäudestruktur sieht dezentrale Datenverteiler je Gebäudeteil vor. Die sekundäre Anbindung der Gebäudeverteiler untereinander erfolgt über ein Glasfasernetz. Über das strukturierte Datennetz werden sämtliche informationstechnische Geräte wie PC, Telefone, Faxgeräte, Whiteboards und Kopierer angebunden. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit werden in Verwaltungsbereichen externe DECT-Anschlüsse zur Versorgung von schnurlosen Telefonen installiert.

 

Förderanlagen

Der Fachklassenbau wird zur Erreichung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug mit zwei Haltestellen versehen. Im Neubau wird ein Aufzug mit drei Haltestellen eingebaut.

 

Gebäudeleittechnik

Alle zentralen Einrichtungen verfügen über eine Schnittstelle, die eine Aufschaltung auf eine zentrale Gebäudeleittechnik der GBM ermöglichen. Über das System ist eine Eingriffsmöglichkeit auf alle Regelfunktionen gegeben, sodass das Ablesen und Einstellen der Parameter möglich ist. Weiterhin werden über die zentrale GLT alle wesentlichen Betriebszustände abgebildet und protokolliert.

Barrierefreiheit

Im Bestand sind die Türbreiten bereits für die Benutzung mit dem Rollstuhl geeignet. Der Neubau wird gemäß der DIN 18040 gebaut. Über den Aufzug im Neubau wird auch der Atriumbau auf allen Ebenen barrierefrei zugänglich gemacht. Das Fachklassengebäude erhält einen Aufzug, mit dem Erdgeschoss und Obergeschoss barrierefrei verbunden werden. Die Anbindung des Kellergeschosses wäre aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur baulich nicht ohne erheblichen Umbau der Technikräume im Kellergeschoss möglich. Daher muss darauf leider verzichtet werden. Der Neubau wird mit barrierefreiem WC sowie Inklusionsräumen ausgestattet. Alle Räume erhalten Türschilder mit taktilen Beschriftungen.

 

Brandschutz

Die Brandmeldeanlage (BMA) wird erneuert bzw. neu eingebaut. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr ist nicht erforderlich.

 

Der Atriumbau aus den 1960er Jahren wurde hinsichtlich der anzusetzenden Feuerwiderstandsdauer untersucht. Bereichsweise ist eine nachträgliche brandschutztechnische Ertüchtigung der Decken und anderer tragender Bauteile notwendig, da die Beton-Mindestüberdeckung nicht überall erreicht wird. Die Treppe im Atrium selbst ist brandschutztechnisch als „notwendige Treppe“ einzustufen. Der erforderliche zweite bauliche Rettungsweg im Obergeschoss wird wie bisher über eine Bypass-Lösung zu den beiden seitlichen Treppenhäusern hin sichergestellt.

 

Fachklassentrakt: Das vorhandene Treppenhaus dient als erster Rettungsweg. Ergänzt werden zwei neue Außentreppen als zweiter baulicher Rettungsweg für das Obergeschoss.

 

Neubau: Der herkömmliche frontale Schulunterricht war mit an den Fluren liegenden Klassenräumen organisiert. Die Flure dienten hierbei lediglich als Verkehrsfläche und Rettungsweg. Für die modernen pädagogischen Konzepte werden flexibel nutzbare Flächen gefordert. Daher kommen Flurflächen bzw. Aufweitungen der Flurbereiche zwischen den Klassenräumen für neue Nutzungen hinzu, die zunächst nicht den Anforderungen der Hessischen Bauordnung (HBO) und der hessischen Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) entsprechen. Die Brandschutzziele sollen im Fall der sogenannten „offenen Mitten“ im Neubau mittels gleichwertiger alternativer Lösungen erfüllt werden: u. a. automatische Brandfrüherkennung mit Hausalarmierung sowie Entfluchtung in einen sicheren Bereich, d. h. in den benachbarten brandschutztechnisch getrennten Klassencluster oder das Haupttreppenhaus.

 

Diese Konzepte wurden mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr der Stadt Offenbach vorabgestimmt.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Sanierung und Erweiterung sind nach den Anforderungen der geltenden EnEV für Altbauten bzw. Neubauten geplant und kalkuliert.

 

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das EEWärmeG wird eingehalten.

 

Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

Vor- und Nachteile einer Fassadenbegrünung wurden im Zuge der Bearbeitung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss erörtert. Die Dächer des Neubaus sollen extensiv begrünt und gleichzeitig statisch für die Aufstellung von Photovoltaik-Elementen ausgelegt und technisch vorgerichtet werden. Das Dach des Aulabaus ist bereits mit einer Photovoltaikanlage bestückt, welche während der Sanierungszeit lediglich vom Netz genommen jedoch nicht demontiert wird. Da die erst vor wenigen Jahren aufgebrachte Wärmedämmung und Abdichtung in gutem Zustand sind und den Anforderungen der EnEV genügen, werden sie so belassen. Der Dachaufbau des Fachklassenbaus ist wegen wesentlicher Schäden und unzureichender Dämmung entsprechend der EnEV neu zu dämmen und abzudichten. Darüber hinaus ist dieses Dach statisch jedoch weder für Begrünung noch für das Aufstellen von Photovoltaikelementen geeignet.

 

Maßnahmen zur Regenwassernutzung

Eine Regenwassernutzung ist nicht vorgesehen.

Altbau: Die Dachentwässerung des Bestandsgebäudes ist innenliegend und wird als Mischwasser an den bestehenden Hauptsammler auf dem Schulgelände geführt. Diese Leitungen umzuschließen und das Regenwasser einer Zisterne zur Brauchwassernutzung zuzuführen, ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Abwasserführung zum Trennsystem wird ertüchtigt, so dass die Dachentwässerung des Bestandsgebäudes vom Abwassernetz getrennt aus dem Gebäude geführt wird.

Neubau: Dieser erhält ein grünes Retentionsdach, welches anfallendes Regenwasser speichert und verdunsten lässt. Regen- und Schmutzwasserleitungen werden getrennt geführt.

 

Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Altlasten, Bodenschutz und Gewässerschutz

Für die Erich-Ollenhauer-Straße 1 liegen keine Eintragungen in der Altflächendatei vor. Die Versiegelung des Schulgeländes wird auf das notwendige Maß beschränkt. Im Zuge der Gestaltung von Freiflächen (insbesondere Kinderspielflächen) wird darauf geachtet, dass Boden und Bodenmaterial die entsprechenden Prüfwerte der Bundesbodenschutz-Verordnung laut Anhang 2, Ziffer 1.4 einhalten. Lieferanten müssen dazu entsprechende Deklarationsanalysen mit Herkunftsbezeichnung vorlegen. Von der geplanten Sanierungs- und Neuerrichtungsaufgabe gehen keine Gefährdungen für den Boden aus.

 

Immissionsschutz

Lärmschutz

Der Schallschutz gegen Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Fluglärmgesetz, und gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Die genaue Ermittlung aller erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wird nach DIN 4109 durchgeführt.

 

Luftreinhaltung

Den Anforderungen an die Luftreinhaltung wird durch Verwendung emissionsarmer Systeme und Materialien Rechnung getragen. Eine Beeinträchtigung der Umgebung findet nicht statt.

 

Gefahrstoffe in Bauteilen

Gefahrstoffbelastete Materialen werden nicht neu eingebaut.

In den vergangenen Jahren wurden an der Geschwister-Scholl-Schule vom TÜV Gebäudeuntersuchungen hinsichtlich schadstoffhaltiger Bauteile und Verwendungen durchgeführt und bewertet, zuletzt im Dezember 2017, und die gewonnenen Daten in das Schadstoffkataster der GBM eingepflegt. Es wurden keine Schadstoffe festgestellt, die kurz- oder mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern. Funde während der Abbruch- bzw. Sanierungsarbeiten an Bauteilen, die nicht ohne größeren Eingriff in die Bausubstanz zugänglich sind, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Vorhandene schadstoffhaltige Bauteile sollen im Rahmen der Umsetzung des Projekts unter Einhaltung aller einschlägigen Regeln entfernt werden.

 

Natur und Artenschutz

Im Zuge der Ausführungs- und Genehmigungsplanung wird ein Artenschutzgutachten erstellt werden.

 

Eingriff / Ausgleich

Bei der Planung der Freianlagen wurde darauf geachtet, die Größe der versiegelten Flächen auf das Nötigste zu beschränken. Es werden heimische Baum- und Straucharten gepflanzt.

 

Am Standort werden aus den folgenden Gründen verfügbare Flächen notwendig (zum Teil vorübergehend, zum Teil dauerhaft), die Baumfällungen und Rodungen unumgänglich machen:

-       Grundfläche Neubau,

-       Grundfläche Interimsunterbringung (Containeranlage),

-       Baustelleneinrichtungsflächen für Sanierung und Neubau,

-       Baustellenzugangsflächen.

Für die voraussichtlich etwa 25 zu fällenden Bäume sowie weitere Rodungen werden die erforderlichen Genehmigungen eingeholt und auf dem Schulgrundstück geeignete Ersatzpflanzungen vorgenommen.

 

Maßnahmen zum Schutz von Bäumen während der Baumaßnahme: Schützenswerte Gehölzbestände werden mit einem Bauzaun umstellt bzw. erhalten je nach Erfordernis einen Stamm- und Wurzelschutz. Die Wurzelbereiche werden gemieden oder, wenn unausweichlich, durch einen Überfahrschutz abgesichert.

 

Artenschutz

In der Zeitplanung für den Bauablauf werden gemäß BNatschG die artenschutzrechtlichen Schutzzeiten berücksichtigt und auch rechtzeitige Begehungen für das Auffinden von Sommer- und Winterquartieren eingestellt.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

 

Hinweise zum Artenschutz (vgl. „Natur und Artenschutz“

-    Artenschutzrechtliche Belange, die insbesondere im Rahmen des Abbruchverfahrens relevant sind, können zu diesem Verfahrenszeitpunkt noch nicht bewertet werden, da keine Gutachten eingeholt wurden und auch der Abbruchzeitpunkt noch nicht feststeht.

 

-    Es gilt: Vor Beginn der Abbrucharbeiten muss nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden, dass durch die Abbruchmaßnahmen sowie spätere Sanierungsarbeiten der Bestandsgebäude im oder am Gebäude befindliche Tiere der besonders geschützten Tierarten verletzt oder getötet werden können oder deren Entwicklungsformen beschädigt oder zerstört werden können. Diese Prüfung hat durch eine sachkundige Person zu erfolgen. Der Artenschutz kann erst abschließend beurteilt werden, wenn entsprechende Prüfungen durchgeführt und Erläuterungsberichte vorgelegt wurden. Dies ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geplant.

 

-    Sobald der Beschluss gefasst ist, sollte für die Genehmigungsplanung zum Abbruch frühzeitig der Artenschutz mit entsprechender Vorlaufzeit (für die Beauftragung, die saisonabhängige Erstellung von Gutachten und die ggf. daraus resultierenden Ausgleichs-/ Schutzmaßnahmen) eingeplant werden, damit der Genehmigungsprozess möglichst nicht verzögert wird.

 

-    Das Anbringen von Nisthilfen als freiwillige Artenhilfsmaßnahme (also auch, falls dies nicht ohnehin im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nötig werden sollte) ist aus unserer Sicht zu begrüßen, da dies gerade in Zeiten des Rückgangs der Artenvielfalt nicht nur aus pädagogischen Gesichtspunkten, sondern auch aus Gründen der städtischen Vorbildfunktion angebracht ist. Insbesondere beim Neubau kann der Artenschutz auf besondere Weise berücksichtigt werden: Hier können von Beginn an in die Fassade einsetzbare Fledermaushöhlen-Bausteine (sog. „Fassadenreihen-Quartiere“) eingeplant werden. Diese Elemente vertragen sich nachweislich mit Wärmedämmung etc., über Näheres kann die Untere Naturschutzbehörde die Planer/ Architekten gerne frühzeitig beraten.

 

 

Hinweise zum Grünschutz (vgl. „Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“

Zur Genehmigungsplanung für den Abbruch sowie den Neubau muss ein qualifizierter Freiflächenplan vorgelegt werden, der Bestandsbäume in tatsächlicher Lage und mit tatsächlicher Kronentraufe abbildet und in den ggf. zu treffende Schutzmaßnahmen einzuzeichnen sind. Geplante (und dann separat zu genehmigende) Fällungen sowie Neupflanzungen gem. Grünschutzsatzung sind in einer Übersicht darzustellen.

 

-    Die DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Baumaschinen und dem Kronentraufbereich ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Insbesondere bei den Abbrucharbeiten ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden, dass während des Bauablaufs der vorhandene Baumbestand durch Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Befahren oder z. B. Kranausleger Schäden oder Beeinträchtigungen im Stamm-, Wurzel- und Kronentraufbereich erfährt.

 

Hinweis zur vorgelegten Freiflächenplanung:

Im kurzen Erläuterungsbericht zur Freiflächenplanung wird als einzige Baumart für  Neupflanzungen eine gefüllt blühende Vogelkirsche genannt. Angesichts der Aufforderung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), die hessische Biodiversitätsstrategie umzusetzen sowie angesichts der (auch in den Maßnahmenkatalogen zahlreicher städtischer Konzepte beschlossenen) Vorbildfunktion der Stadtverwaltung ist dies etwas enttäuschend. Eine größere Vielfalt an Arten sowie eine bienenfreundliche Artenauswahl (Verzicht auf gefüllte Blüten) wäre hier durchaus im Rahmen des Möglichen, unter diesen Umständen kann dem vorgelegten Bepflanzungskonzept daher nicht zugestimmt werden.

 

Untere Wasserbehörde

 

Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken. Eine Versickerung auf der Liegenschaft ist nicht möglich.

 

Altlasten / Bodenschutz

Laut Magistratsvorlage werden Lieferanten von Bodenmaterial (z. B. zur Gestaltung von Frei-/ Kinderspielflächen) verpflichtet über Deklarationsanalysen nachzuweisen, dass die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung, Anhang 2, Ziffer 1.4 eingehalten werden. Die Versiegelung der Freiflächen wird auf ein Minimum begrenzt. Daher bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.

Hinweis: Für die Liegenschaft sind keine Eintragungen in der kommunalen Altflächendatei verzeichnet. Sollten bei Erdarbeiten jedoch visuelle oder geruchliche Auffälligkeiten festgestellt werden, ist unverzüglich die obere Bodenschutzbehörde,

i. e. das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Frankfurt, Dez. 41. 4 / Bodenschutz und Grundwasser Ost zu verständigen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhalts bzw. ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen behindern, sind bis zur Freigabe der Baustelle durch die obere Behörde zu unterlassen.

 

Immissionsschutz

Gegen das Vorhaben bestehen immissionsschutzrechtlich keine Bedenken, da im Rahmen der Ausnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt geprüft wird, dass die Schallschutzvorgaben der DIN 4109 eingehalten werden.

 

Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude:

Laut technischem Bericht des TÜV Hessen Nr. 17 A 290 vom 15.12.2017 wurden im Schusterbau (Klassentrakt, Erdgeschoss, außen vor Raum D 0.06 Amphibol-Asbest mit einem Massengehalt von geschätzt 1 bis 15 % und des Weiteren in einem Technikraum D U.06 in Spuren festgestellt. Im Rahmen der Gebäudebegehungen wurden ältere Blechkörpertüren vorgefunden, die asbesthaltig sein können und die wegen der Gefahr der Asbestfreisetzung nicht beprobt werden konnten. In Flanschdichtungen des Technikraums C U.01 im Erweiterungsbau bzw. im Technikraum des Schusterbaus wurde Chrysotilasbest mit einem Massengehalt von > 40 % festgestellt. Weitere Funde von z. B. Asbest an Bauteilen, die erst während der Abbruch- bzw. Sanierungsarbeiten zugänglich sind, können nicht ausgeschlossen werden. Schadstoffhaltige Bauteile sind vor den eigentlichen Abbrucharbeiten unter Beachtung der entsprechenden TRGS (hier z. B. 519 für Asbest) auszubauen. Die Arbeiten mit Asbest sind der zuständigen Arbeitsschutz-Behörde mindestens acht Tage vor Beginn anzuzeigen. Beauftragte Firmen müssen einen entsprechenden Sachkundenachweis liefern.

Zu Funden über künstliche „alte“ Mineralfasern-Herstellung vor 1996 und daher krebserregend erfolgen im o. g. Bericht keine Angaben. Es ist nicht auszuschließen, dass in den zum Abbruch bestimmten Bestandsbauten alte Mineralfaserprodukte wie Mineralwolle verwendet wurden. Die TRGS 521 ist daher ebenfalls zu berücksichtigen. Für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist die TRGS 524 maßgeblich.

Alle Abbruchmaterialien sind fachgerecht zu separieren, einzustufen und zu entsorgen. Für gefährliche Abfälle (wie z. B. asbest- oder mineralfaserhaltige Bauteile) besteht eine Nachweis- und eine Registerpflicht. Zuständige Behörde für das Nachweisverfahren ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt.

 

Klimaschutz / Energie

Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken. Die Nutzung von Erneuerbaren Energien (Holzpellets) und die deutliche Unterschreitung des Primärenergiebedarfs gegenüber dem Referenzgebäude wird begrüßt.

Bei der Freiflächenplanung sollte auf eine Minimierung der versiegelten Flächen, sowie auf ausreichende Verschattung in den Aufenthaltsbereichen geachtet werden.

 

Interimsunterbringung

Die Baumaßnahme soll in mehreren Bauabschnitten realisiert werden, siehe Bauphasenpläne. Um den Schulbetrieb während der Bauzeit zu gewährleisten, werden Interimsgebäude benötigt. Die Kosten für Errichtung, Miete und Rückbau dieser Container-Module sind in der Kostenermittlung enthalten.

Zusätzlich zum Bedarf aus dem abzubrechenden Schusterbau beinhaltet die Anlage auch die zusätzlich notwendigen zwei Klassenräume seit dem Schuljahr 2019 / 2020.

Diese bereits errichteten Klassenräume in Modulbauweise können und müssen (wegen des Platzbedarfs der Baustelleneinrichtung) mit Baubeginn der Hauptmaßnahme wieder zurückgebaut werden. Der geplante Modulbau ist dreigeschossig mit 24 Klassenräumen und beinhaltet auch die Klassenräume aus dem Bedarfsbeschluss. Zusätzlich wird eine eingeschossige WC-Anlage errichtet. Diese kann voraussichtlich bereits nach Fertigstellung und Nutzungsübergabe des Neubaus wieder zurückgebaut werden.

Die Interimsanlagen werden über zwei Baustromverteiler versorgt. Die Ausstattung mit Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Rauchmelder und Alarmierung sowie IT-Verkabelung, EDV-Verteilung und Telefondosen sind in der Kostenberechnung enthalten.

 

Planungsstand

Die vorliegende Planung wurde mit dem Referat Städtebau, dem Stadtschulamt, der Schule, der Berufsfeuerwehr Offenbach und der Bauaufsicht Offenbach abgestimmt.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Der Differenzbetrag von 5 Mio. € zu der Kostenschätzung zum Erweiterten Grundsatzbeschluss ist folgendermaßen begründet:

-       Übliche Schwankungsbreite von Kostenschätzung zu Kostenberechnung: Zwischen Kostenschätzung sind im Rahmen der Konkretisierung des Projektes Kostenveränderungen in Höhe von ca. 20 % zu tolerieren. Die reine Erhöhung aus der monetären Bewertung der Kosten der Bauausführung (Kostengruppen 200 - 600) von Kostenschätzung vom Dezember 2017 mit brutto 17,457 Mio. € gegenüber der Kostenberechnung von Oktober 2019 mit brutto 19,343 Mio. € liegt bei 1,885 Mio. €. Hiervon ist für den Vergleich die rechnerisch anzusetzende konjunkturelle Verteuerung von ca. 10 % mit 0,171 Mio. € abzuziehen. Die reinen Kosten der Planungsfortschreibung in Stufe II von 1,714 Mio. € entsprechen einer Erhöhung von 9,82 %.

-       Anpassung der Zuschläge für alle Kostengruppen mit Blick auf die aktuell zu erwartende baukonjunkturelle Entwicklung, da drei Bauabschnitte entstehen.

-       Der Ansatz für das Unvorhergesehene wurde angehoben.

-       Genauere Feststellung des Sanierungsaufwands im Zuge der vertiefenden Planung gegenüber den Erkenntnissen zum Erweiterten Grundsatzbeschluss.

-       Zusätzlicher Bedarf an Interimsflächen, da bereits während der Bauzeit die Schülerzahl erhöht wird.

-       Bereits erfolgte Steigerung der Baukosten (Baupreisindex).

-       Maßgaben aus der Zusammenführung bestehender und neuer Grundstücksentwässerung.

-       Kosten für die Erneuerung der Ausstattung von vorhandenen Räumen wurden zusätzlich eingeplant.

 

 

Bauen im Bestand:

Da wegen der laufenden Nutzung der Bestandsgebäude etliche Bauteile nicht abschließend vorab untersucht werden können (dies ist nicht zerstörungsfrei möglich), bleiben bei jeder Bestandsanierung Lücken in der Erkundung und Bewertung des Sanierungsumfangs.

Dieses Risiko wird mit dem Ansatz von zusätzlichen 5 % auf die Summe der Maßnahmen der Sanierung abgefedert (damit insgesamt 10 % Unvorhergesehenes bei Sanierungen). Die Erkenntnisse und Erfordernisse im Zuge der Ausführung können darüber hinaus schwanken.

 

Es ist von einer konjunkturellen Steigerung der Baupreise von ca. 10 % für ein Jahr und 10 Monaten auszugehen, d. h. bis alle Bauleistungen ausgeschrieben werden können.

 

Terminplanung

Magistrat Projektbeschluss:                                  22.01.2020

Ausschüsse UPB und KSS:                                  30.01.2020

Stadtverordnetenversammlung:                          06.02.2020

Baubeginn 1. Abschnitt ca.:                                  Frühjahr / Sommer 2020

Vorgesehenes Bauende Gesamtmaßnahme:   2023

 

Vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme

Es ist vorgesehen, die Maßnahme in mehreren Bauphasen zu realisieren:

-       Errichtung der neuen Heizzentrale sowie Erschließungsarbeiten; Errichtung des Interimsgebäudes zur Aufnahme der Nutzungen aus dem Schusterbau; Abbruch Schusterbau,

-       Errichtung Neubau,

-       Sanierung Atriumbau,

-       Sanierung Fachklassentrakt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH sowie mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 29.500.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wird sich - wie in allen gleichgelagerten Fällen - um Zuschüsse des Landes Hessen für die im Projekt enthaltenen Wärmedämmungsmaßnahmen bemühen; entsprechende Zuschussanträge sind in Vorbereitung.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 3.187.055,89 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte