Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0830Ausgegeben am 27.08.2020

Eing. Dat. 27.08.2020

 

 

 

 

 

Ein Konjunktur- & Hilfspaket für Offenbach

Antrag SPD vom 27.08.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich ein Maßnahmenpaket zur Minderung der absehbaren Auswirkungen der Corona-Krise in Offenbach zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2. Bei der Konzepterstellung ist insbesondere zu prüfen, wie der Offenbacher Einzelhandel, der Wochenmarkt und die Gastronomie bspw. durch die Nutzung eines branchenübergreifenden Geschenkgutscheins unterstützt werden können. Beispielgebend kann dabei die Stadt Hanau sein, in der der Einkauf in bestimmten Geschäften mit einem Gutschein belohnt wird, der dann weitere Umsätze in der Stadt zur Folge hat. Überdies sind neben den monetären Konzepten auch weitere Erleichterungen durch Dienst- und Hilfeleistungen, wie Beratungen zum Online-Angebote des Handels und der Gastronomie sowie fortgeführte Gebührenbefreiungen für die Nutzung des öffentlichen Raums, seitens der Stadt in Erwägung zu ziehen. Es ist sicherzustellen, dass auch einkommensschwache Haushalte vom Hilfspaket profitieren können.

 

3. In dem „Offenbacher Hilfspaket“ sollen auch Maßnahmen für den Bereich Familien/Kinder und Bildung enthalten sein. Vereine und Beratungsstellen, Kultur- und Veranstaltungsszene sollen ebenfalls, entweder direkt oder mittelbar gefördert werden.

 

4. Das „Offenbacher Hilfspaket“ sollte einen Beitrag leisten, um die digitale Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Maßnahmen könnten sein, in Stadtteileinrichtungen und Quartiersbüros kostenlosen Internet-Zugang (Wlan) zu installieren und die pädagogische Familien- und Jugendarbeit technisch so auszustatten, dass Medienarbeit und Hausaufgabenhilfen mit der Digitalisierung schritthalten. Auch in der Stadtbibliothek und der VHS könnten hierbei zusätzliche Angebote eingerichtet werden. Zudem sind auch Bildungsgutscheine und Nachhilfegutscheine als Mittel zur Förderung denkbar.

 

5. Das Gesamtvolumen des “Offenbacher Hilfspakets“ sollte mind. 3.500.000 Euro umfassen, was ca.25 Euro je Einwohner*in entspricht.

 

 

 

Begründung:

 

Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der weltweiten Corona-Pandemie stellen auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach sowie für den hiesigen Handel, die Gastronomie und die Vereine eine besonders schwere Belastung dar. Viele wertvolle Strukturen innerhalb unserer Stadt werden hierdurch auch in ihrer Existenz gefährdet.

 

Nach den Hilfspaketen des Bundes und auf der Ebene der Länder sind auch die Kommunen gefragt mit ihren detaillierteren Kenntnissen der Strukturen vor Ort ein eigenes Bündel an Hilfsmaßnahmen zu schnüren. Auch wenn ein solches Hilfspaket (wie auf den anderen Ebenen auch) eine besondere finanzielle Belastung der Stadt darstellt, gilt es mitzuhelfen, dass möglichst viele Strukturen, wie Unternehmen und Vereine der Bürgerinnen und Bürger Offenbachs gefördert und erhalten werden können. Nicht zuletzt geht es dabei auch um die Vermeidung langfristiger Folgekosten für unser Gemeinwesen, die oft mit dem Unglück des Einzelnen verbunden sind. Gerade jetzt sollte die Stadt ihre Anstrengungen verstärken, damit Offenbach mit seinen Bürgerinnen und Bürgern auch nach der Krise eine gute Zukunft gestalten kann.

 

Der Antrag schlägt bewusst kein bindendes Modell einer Einmalzahlung oder ähnliches vor, da entgegen dem sog. „Gießkannenprinzip“ auszuloten ist, wie die einzusetzenden Gelder der Stadt am effektivsten verwendet werden können.