Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0915Ausgegeben am 21.01.2021

Eing. Dat. 14.01.2021

 

 

Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe (SOH)

Hier: Anpassung Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnung der Beteiligungen an Mustersatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-009 (Dez. I und II, Amt 20, SOH) vom 13.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Änderung und Neufassung der Gesellschaftsverträge folgender Gesellschaften der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe wird zugestimmt:

 

·           SOH Stadtwerke Offenbach Holding GmbH

·           NiO Nahverkehr in Offenbach GmbH

·           OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH

·           MMO Main Mobil Offenbach GmbH

·           ESO Stadtservice GmbH

·           ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH

·           ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach

·           Stadthalle Offenbach Veranstaltungs GmbH

·           Capitol Theater GmbH Offenbach

·           SFO Sport und Freizeit GmbH Offenbach

·           SBB Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach

 

2.     Der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes der SBB Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach entsprechend des ausliegenden Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Planung, Organisation, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen aller Art insbesondere und vornehmlich für die Stadt Offenbach am Main und die Gesellschaften des Stadtkonzerns Offenbach wird zugestimmt.

 

3.     Der geänderten Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der direkten und der indirekten Beteiligungen der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH („Geschäftsordnung Konzerntochter-GmbH“) wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.11.2014 zu

DS-I(A)0648 und DS-I(A)0648/2, Magistratsvorlage Nr. 348/14, wurde zur Stärkung der Aufsichtsräte beschlossen, die Gesellschaftsverträge der direkten und der indirekten Beteiligungen der Stadt Offenbach am Main zu überprüfen und an die erstellte Mustersatzung anzupassen. Eine Überprüfung hat nun stattgefunden, die Gesellschaftsverträge wurden aktualisiert, an die Mustersatzung angepasst und insgesamt vereinheitlicht.

Die Gesellschaftsverträge der Gesellschaften GBM Service GmbH Offenbach, GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach, OPG Offenbacher Projektmanagement GmbH, Mainviertel GmbH & Co. KG und INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG sowie der Seniorenzentrum Offenbach GmbH wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt an die beschlossene Mustersatzung angepasst.

 

Die bei Gründung des „Stadtkonzerns“ im Jahr 2000 beschlossene „Konzerntochter GmbH – Geschäftsordnung für die Geschäftsführung“ wird für alle direkten und indirekten Beteiligung der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH an die mit Beschluss der Stadtverordneten vom 26.11.2014 verabschiedete Mustergeschäftsordnung angepasst.

 

Die neuen Regularien führen zu einer Stärkung der Aufsichtsräte in den kommunalen Beteiligungsgesellschaften u.a. in dem bei der Besetzung der Geschäftsführung und bei der Vornahme von Handlungen der Geschäftsführung, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung obliegen, der Aufsichtsrat stärker eingebunden ist. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Offenbach am Main und die kommunalrechtlichen Grundsätze der Hessischen Gemeindeordnung in die Gesellschaftsverträge mit eingeflossen.

 

Die Überprüfung der seit 01.01.2008 geltenden Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, als Konzernmuttergesellschaft, hat sowohl in den Verantwortlichkeiten als auch in den Wertgrenzen keinen Anpassungsbedarf ergeben.

 

Die Notwendigkeit der Verabschiedung von Geschäftsordnungen für die Aufsichtsräte der bestehenden direkten und indirekten Beteiligungen hat sich - mangels eines eigenständigen Regelungsgehaltes - nicht ergeben. Sämtliche notwendige Regelungen z.B. zur Sitzungsfrequenz, zur Terminierungen und Einladungen von Sitzungen sowie der Gewährleistung der Sitzungsteilnahme sind in den Gesellschaftsverträgen enthalten und wurden angepasst bzw. aktualisiert. Exemplarisch ist hier Schaffung der Möglichkeit zur Sitzungseinladung per E-Mail zu nennen.

 

Nach § 17 Abs. II lit. d) und Abs. III lit. c) bedarf die Geschäftsführung der SOH eines Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und damit des Magistrates.

 

Kommunalverfassungsrechtlich ist nach §§ 9 i.V.m. 50 HGO die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben.

 

Die geänderten Gesellschaftsverträge sowie die geänderte Geschäftsordnung liegen zum Zwecke der Einsichtnahme im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und später im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.